Ab dem 1. Juni 2013 erhalten die Mitarbeitenden, die unter die AVR-DW-EKD fallen, eine Erhöhung ihrer Entgelte um 3,1 % und ab dem 1. März 2014 noch einmal 1,3 %. Abgelehnt wurde eine Beteiligung der Mitarbeitenden an den Kosten der kirchlichen Zusatzversorgung, die die Dienstgeber bis zuletzt vehement eingefordert hatten.
Für den Erholungsurlaub war eine neue Regelung zu vereinbaren, da die alte nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes unwirksam war. In Zukunft erhalten alle neu eingestellten Mitarbeitenden 29 Tage Urlaub, nach einer Beschäftigungszeit von 4 Jahren erhöht sich der Anspruch auf 30 Tage.
Für Auszubildende gibt es eine Erhöhung von 50 Euro und Erholungsurlaub in Höhe von 27 Tagen.
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