Sitzung der ARK-DW-EKD am 6. Juni 2011

Reine Routine

Aus den Beschlüssen der letzten Kommissionssitzung ergaben sich weitere redaktionelle Anpassungen in den Regelungen für Auszubildende, die in dieser Sitzung abgearbeitet wurden. Zusätzlich wurde das Ende von Arbeitsverhältnissen dahingehend geklärt, dass nicht mehr die starre Grenze vom 65ten Lebensjahr benannt wird, sondern auf den Anspruch auf die abschlagsfreie Regelaltersgrenze verwiesen wird.

Heftige Diskussionen löste der Antrag der Dienstnehmer aus, eine Klarstellung zur sogenannten Ewigkeitszulage des § 18 Absatz 5 AVR zu beschließen. Die Sachlage wird in den Absätzen 3 bis 5 deutlich beschrieben, der Kommentar zu den AVR nimmt auch ausdrücklich die Besitzstandszulage nach Absatz 5 von der Abschmelzung aus. Trotzdem konnte keine Mehrheit gefunden werden, diese Klarstellung für die Praxis zu beschließen.

Ein Antrag der Arbeitgeberseite, die Urlaubsansprüche in einen gesetzlichen und einen darüberhinaus "tariflich" zustehenden Teil zu splitten, wurde nach dem Aufzeigen der Schwachstellen zurückgezogen. Damit sollten Ansprüche von Langzeiterkrankten begrenzt werden, die nach der Rehabilitation wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren.

Für bestehende Altersteilzeitverhältnisse wurde beschlossen, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarte 38,5 Stundenwoche bis zum Ende der Altersteilzeit beibehalten wird.

Der bisherige Vorsitzende des Schlichtungsausschusses Herr Kuhlmeyer wurde bis zum Ende der Amtszeit dieser Kommission in 2013 bestätigt. Für die Stellvertretung soll im Herbst eine Person bestimmt werden.

Es wurde ein Verfahren verabredet zur Behandlung von Dienstvereinbarungen zur Sicherung der Leitungsangebote gemäß § 17 AVR. Eine Liste von möglichen Einigungsstellenvorsitzenden soll in den beiden Fachausschüssen vorbereitet werden.

Von Arbeitgeberseite wurde angeregt, über Fragen zur Schichtzulage, zum Zusatzurlaub für Nachtarbeit und zur Höhe des Zeitzuschlages bei Nachtarbeit nachzudenken. Es sollen Möglichkeiten geschaffen werden, die Steuerfreiheit für Nachtzuschläge besser zu nutzen, was mit Zahlung der Schichtzulage nicht möglich ist. Um familienfreundliche Arbeitsbedingungen zu schaffen, müsse auch überlegt werden, eine Wahlmöglichkeit zu einer Umwandlung in Freizeitausgleich zu ermöglichen. Dazu wurden Beispielrechnungen von Mitarbeitenden vorgelegt, die die Steuerersparnisse einer kinderlosen Person in Steuerklasse 1 zeigen. Der Fachausschuss der Arbeitnehmerseite wird sich mit den Themen auseinandersetzen.