Ergebnisse der ARK am 24.9.2009
Beschlossen wurde eine Arbeitsrechtsregelung zur Änderung des TV-Ärzte-KF, mit der eine redaktionelle Korrektur zum Beschluss aus der letzten Sitzung bezüglich der Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz vorgenommen wurde.
Diskutiert wurde eine Änderung der Altersteilzeitordnung, da die laufende Regelung nur noch bis zum 31.12.2009 angewendet werden kann. Die Vorstellungen zur Höhe des Aufstockungsbetrages gingen jedoch auseinander: Während der Antrag der Arbeitgeberseite nur noch ein Mindestnetto von 70 % vorsah, war der vkm-rwl der Meinung, dass die bestehenden 83 % nicht verringert werden dürfen. Einigkeit besteht, dass eine neue Regelung bis Ende 2010 befristet sein soll, um zu sehen, ob der Gesetzgeber irgendwas in Richtung Förderung von Altersteilzeit unternimmt. In der nächsten Sitzung soll versucht werden, eine Regelung zu beschließen.
Beschlossen wurde die Anpassung der Arbeitszeit für Küster mit Dienstwohnung auf 51 Stunden mit redaktionellen Änderungen der Küsterordnung. Der weitere Antrag zur finanziellen Anerkennung eines abgeschlossenen Küsterlehrganges wurde zwar nicht abgelehnt, soll aber von der Arbeitsgruppe „Entgeltgruppenpläne“ beraten werden.
Eine Änderung der Berechnungsgrundlage für die Erfassung der Arbeitszeit der nebenamtlichen Kirchenmusiker wurde noch einmal vertagt, da die Kirchenmusikerverbände im nächsten Monat eine Berechnung der Tätigkeiten auf prozentualer Basis im Verhältnis zur Vollarbeitszeit vorlegen wollen.
Der Antrag des vkm-rwl zur Eingruppierung der Mitarbeiterinnen in der Verkündigung, Seelsorge und Bildungsarbeit wurde zur weiteren Beratung der Arbeitsgruppe „Entgeltgruppenpläne“ zugewiesen..
