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Ergebnisse der Arbeitsrechtlichen Kommission am 27. Oktober 2009

Beschlossen wurde die Anpassung des BAT-KF an die aktuelle Satzung der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse und eine Notlagenregelung für eine Diakoniestation.

Nach Vorarbeiten in einer Arbeitsgruppe wurde die Regelung zur Vergütung der Arbeitsleistung in Rufbereitschaft den Änderungen aus dem öffentlichen Dienst angepasst. Dort werden bei Rufbereitschaft mittels technischer Einrichtungen die Zeiten der Arbeitsleistung addiert und danach gerundet. Im BAT-KF werden aber Zeiten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr so behandelt, wie die allgemeine Rufbereitschaft: jede einzelne Zeit der Arbeitsleistung wird auf eine Stunde aufgerundet.

Besprochen wurden Eckpunkte zu einer Ordnung zur Beschäftigungssicherung; die jetzt gültige läuft Ende des Jahres aus.

Aus der letzten Sitzung stand der Antrag der Fortschreibung der Altersteilzeitordnung aus. Es soll nach Ansicht aller Beteiligten aus der ARK auch weiterhin möglich sein, in Altersteilzeit zu gehen. Über die Höhe des  Aufstockungsbetrages (im Moment 83 % Mindestnetto) gab es aber erhebliche Differenzen. Beantrag war von

 Arbeitgeberseite ein Mindestnetto von zukünftig 70 %, der vkm-rwl hatte eine Zahl nicht unter 80 % gefordert. Die  Beratungen werden am 2. Dezember fortgesetzt.

Wegen der Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit musste die Berechnungsgrundlage für die Arbeitszeiten der nebenamtlichen Kirchenmusiker angepasst werden. Da die Kirchenmusikerverbände an einer Neufassung dieser Berechnungsgrundlagen für Haupt- und für Nebenamtliche arbeiten, wurden die einschlägigen Zeiten vorläufig pauschal  um 1,3 % erhöht.