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Ergebnisse der Sitzung der ARK-RWL am 25. März 2009

Nach intensiver Beratung wurde eine Regelung für ein Alten- und Pflegeheim im Rheinland beschlossen, die es vorläufig ermöglicht, ein tragfähiges Sanierungskonzept zu erstellen, um langfristig die Sicherung der Arbeitsplätze zu gewährleisten.

Nachdem die Arbeitsrechtliche Schiedskommission den Auftrag gegeben hatte, die Rufbereitschaft II für Ärztinnen und Ärzte neu zu regeln, wurde beschlossen, die Vergütung für die Zeit der Rufbereitschaft auf 25 % der jeweiligen Stundenvergütung festzulegen. Für diese Zeit werden Zeitzuschläge nicht gezahlt. Zusätzlich wird für die Zeiten der Inanspruchnahme einschließlich der erforderlichen Wegezeiten –höchstens für 25 % der Zeit der Rufbereitschaft II-das Entgelt für Überstunden sowie etwaige Zeitzuschläge gezahlt.
Jetzt ist es durch eine rechtssichere Regelung auch möglich, dass durch Arbeitsleistung während der Rufbereitschaftszeit die wöchentliche Arbeitszeit von 42 Stunden überschritten werden darf.

Verändert wurde der Betrag für den Kinderzuschlag nach § 15 BAT-KF an dem 1.9.209 auf 95,98 EURO. Durch ein Redaktionsversehen war im letzten Jahr ein falscher Betrag beschlossen worden.

Weiter wurde die Besetzung und Terminierung der Fachgruppe II verabredet, die sich der Problematik der Integrationsbetriebe annehmen soll.

 
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