Beibehaltung der Einheit der Arbeitsrechtlichen Kommission
Die Beibehaltung der Einheit der Arbeitsrechtlichen Kommission forderten die Teilnehmer der kirchlichen Arbeitsrechtskonferenz am 11. März 2009 in Dortmund. Anlässlich der Bestrebungen, das Arbeitsrechtsregelungsgesetz wieder einmal zu ändern hatten AGMAV Westfalen, der landeskirchliche Beirat für MAV aus dem Rheinland, ver.di und vkm-rwl gemeinsam eingeladen, über das bestehende Recht und mögliche Alternativen zu informieren.
Unter Anderem stellte Prof. Ulrich Hammer das „integrierte Kommissions- und Tarifmodell“ vor, nach dem sich in etlichen Bereichen der evangelischen Kirche inzwischen auch Gewerkschaften an der Arbeitsrechtssetzung in Kirche und Diakon beteiligen. Bei der Veranstaltung ging es allerdings zuerst um die Auseinandersetzung mit den von der westfälischen und rheinischen Synode Vorschlägen, die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission in zwei Kammern aufzuteilen, um endlich für die diakonischen Arbeitsbereiche eigenes Arbeitsrecht setzen zu können. Dies ist allerdings durch zwei Fachgruppen auch im jetzigen ARRG ohne Weiteres möglich. Zusätzlich soll die Besetzung der neuen Kammer II nicht mehr durch Verbände besetzt werden, sondern durch Mitarbeitervertretungen (MAV), da angeblich die Mitarbeitenden nicht „in der erforderlichen Weise repräsentiert sind“.
An vielen Beispielen wurde aufgezeigt, dass die betriebliche Ebene (MAV) nicht dazu geeignet ist, überbetriebliche Tarifregelungen zu schaffen, da sie nicht unabhängig agieren kann. Von daher wurde diesem Ansinnen von allen Beteiligten eine deutliche Absage erteilt. Die Anwesenden Mitglieder der Mitarbeitervertretungen aus Rheinland, Westfalen und Lippe haben folgende Forderungen formuliert:
Wir fordern: Ein Arbeitsrecht für Kirche und Diakonie!
für die Diakonie nicht mehr beteiligen.
Wir fordern: Nur Gewerkschaften und Verbände können die Interessen der Beschäftigten in Kirche und Diakonie unabhängig vertreten.
und den Mitarbeitervertretungen vor Ort aufheben.
Wir fordern: Die bewährte Aufgabenteilung muss beibehalten werden. § 2 ABs.3 BetrVG)
Wir fordern: Wer Dienstgemeinschaft predigt, muss sie auch leben !"
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der gemeinsamen kirchlichen Arbeitsrechtskonferenz von AGMAV Westfalen, dem landeskirchlichen Beirat für MAV, ver.di und vkm-rwl fordern die Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe auf, ihre Bestrebungen zur Einführung von zwei Kammern in der ARK aufzugeben.
Die Versammlung begrüßt die Absicht der Arbeitnehmer-Organisationen AGMAV-Westfalen, landeskirchlicher Beirat für MAV, ver.di und vkm-rwl, weiterhin im Hinblick auf die Änderung des ARRG gemeinsam aufzutreten.
Die Versammlung ruft die Arbeitnehmer-Organisationen auf, gemeinsam zu erklären, dass sie in die künftige Struktur der Arbeitsrechtssetzung in RWL nur dann Vertreter delegieren werden, wenn diese Struktur das Ergebnis von Verhandlungen ist, die zwischen den Arbeitnehmer-Organisationen und Vertretern der Arbeitgeber in Kirche und Diakonie zu einvernehmlichen Ergebnissen vor Beschlussfassung in der Synode geführt haben und der Beschluss der Synode dem Verhandlungsergebnis entspricht.
