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Aktuelles aus der Arbeitsrechtlichen Kommission

Die Sitzung der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission ist am Mittwoch dem 26.11.2008 im Wesentlichen ohne Ergebnisse zu Ende gegangen.

Auf der Tagesordnung standen mehrere Anträge zu Änderungen des BAT-KF. So soll auf Antrag der Dienstgeberseite die Sonderregelung für die Durchführung von Freizeitmaßnahmen auf die bisher hiervon ausgenommenen Einrichtungen der Behindertenhilfe ausgeweitet werden. Der vkm-rwl versuchte deutlich zu machen, dass es erhebliche Unterschiede zwischen der Durchführung z.B. einer Jugendfreizeit einer Kirchengemeinde und der Durchführung einer Freizeit mit in der Regel rund um die Uhr pflegebedürftigen Menschen mit Behinderungen gibt. Auf Antrag der Dienstnehmerseite wurde die Beratung vertagt, um mit den betroffenen Einrichtungen bzw. den dortigen Mitarbeitervertretungen das Gespräch zu suchen.

In einer weiteren Vorlage ging es um das Problem, dass Mitarbeitende, die über mehr als eine Entgeltgruppe höhergruppiert werden, in der Regel weniger Geld erhalten, als würden sie nur um eine Entgeltgruppe höhergruppiert. Darüberhinaus enthielt die Vorlage eine Begrenzung der Bezugsdauer des Krankengeldzuschusses innerhalb eines Kalenderjahres. Beide Änderungsvorschläge entsprechen bereits durchgeführten Anpassungen des TVöD. Die Dienstgeber haben in diesem Zusammenhang völlig unvermittelt eine Änderung des Kündigungsschutzes (§ 33 BAT-KF) gefordert. Sie wollen damit die gerade erst im Zuge der Tarifreform eingeführte Regelung zur Anwendung der Rationalisierungssicherungsordnung weitestgehend wieder einschränken. Dabei ist diese Regelung als Gegenleistung für den Verzicht auf die im öffentlichen Dienst im Rahmen der Überleitung in den TVöD gezahlten Strukturausgleiche in den BAT-KF aufgenommen worden.

Ausgesetzt wurden die Beratungen über eine Anpassung der Beschäftigungssicherungsordnung, da eine Verständigung nicht zu erwarten sei und die bestehende Regelung ohnehin bis zum Ende des kommenden Jahren befristet ist.

Unter Berufung auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes hatten die Dienstgeber eine Änderung zu § 8 BAT-KF beantragt. Das Bundesarbeitsgericht hatte - abweichend von der bisherigen langjährigen Rechtsprechung - entschieden, dass eine zeitanteilige Auszahlung der Schicht- und Wechselschichtzulage an Teilzeitkräfte nicht gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Allerdings haben die Dienstgeber in ihrem Antrag übersehen, dass das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich abweichende Regelungen zugelassen hat. Der BAT-KF entspricht an der entscheidenden Stelle eben nicht dem TVöD. Ganz bewusst war seinerzeit an dieser Stelle eingefügt worden, dass Teilzeitkräfte die Zulage ungekürzt erhalten. Daher entfaltet das BAG-Urteil auch keine Wirkung für den Geltungsbereich des BAT-KF! Daher haben die Dienstnehmervertreter dem entsprechenden Änderungsantrag die Zustimmung verweigert.

Ebenfalls keine Zustimmung erhielt der Dienstgebervorschlag, sogennanten "Integrationsprojekten" durch einfache Dienstvereinbarung die Anwendung beliebiger anderer Tarifverträge zu ermöglichen.

Schließlich hatten die Dienstgeber eine umfangreiche Liste angeblich lediglich redaktioneller Anpassungen verschiedener Arbeitsrechtsregelungen vorgelegt, die tatsächlich aber an mehreren Stellen deutliche inhaltliche Änderungen enthielt, die in der Vielfalt tatsächlich redaktioneller Anpassungen versteckt worden waren.

Am Ende der Sitzung wurde dann die von den Landeskirchen auf den Weg gebrachte Änderung des Arbeitsrechtsregelungsgesetzes angesprochen (wir berichteten in einer Sonderausgabe). Die Dienstgeber betonten, dass alles gar nicht so gemeint sei und man selbstverständlich keine Änderung ohne Zustimmung der Dienstnehmerseite durchsetzen werde. Es gäbe ja inzwischen auch einen Gesprächstermin. Das vor diesem Termin bereits Gespräche mit Vertretung von Mitarbeitervertretungen geführt wurden, wurde - wahrheitswidrig - abgestritten. Vertrauensvolle Zusammenarbeit sieht anders aus.

Die nächste Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission findet am 12. Dezember 2008 statt.

 
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