Kirche klagt gegen ver.di
(Quelle: Diakonie RWL) Die Evangelische Kirche von Westfalen hat am Dienstag (15.9.) gemeinsam mit dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe und diakonischen Trägern vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Klage gegen ver.di erhoben. Die Gewerkschaft will in der Diakonie Arbeitskampfmaßnahmen durchsetzen. Der Klage haben sich auch die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und ihr Diakonisches Werk angeschlossen.
ver.di hat Beschäftigte diakonischer Träger in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen wiederholt zum Streik aufgerufen. Für den Zeitraum vom 22. bis 25. September 2009 kündigte die Gewerkschaft Streiks im Rahmen einer „Kirchenaktionswoche“ an. Das Arbeitsgericht soll feststellen, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind.
Die Kirchen, so das Diakonische Werk, haben durch Gesetz tragfähige Strukturen geschaffen: In der evangelischen Kirche und ihrer Diakonie handeln Arbeitsrechtliche Kommissionen die Tarife für die Angestellten aus. Diese Kommissionen sind paritätisch mit Vertretern der Dienstgeber und Dienstnehmer besetzt. Keine Seite kann also die andere überstimmen. Kommt keine Einigung zustande, wird die – ebenfalls paritätisch besetzte – Arbeitsrechtliche Schiedskommission aktiv, deren Spruch für alle Beteiligten bindend ist. Der Interessengegensatz wird auf diese Weise nicht geleugnet, aber die Lösungswege sind andere als in Wirtschaft und öffentlichem Dienst. Das Grundgesetz legt mit dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht dazu die verfassungsrechtliche Grundlage.
In jüngster Vergangenheit wurde immer wieder - insbesondere vom Arbeitgeberverband der diakonischen Dienstgeber - behauptet, dass diakonische Mitarbeitende nicht zur Durchsetzung ihrer wirtschaftlichen Interessen streiken dürften. Gleichzeitig wurden aber Bestrebungen unternommen, dass bestehende System der Arbeitsrechtssetzung in paritätisch besetzten Kommissionen (DRITTER WEG) dahin gehend zu ändern, dass die Interessen der Arbeitgeberseite leichter durchzusetzen sind. Dies ist bisher aber, wohl auch wegen der heftigen Reaktionen der Mitarbeiterseite, nicht gelungen.
Weiter wird aber an einer Änderung der Ordnung für die Kommission gefeilt, die die Arbeitsvertragsrichtlinien für das Diakonische Werk der EKD beschließt. Für den Bereich Rheinland, Westfalen, Lippe sollten als Verhandlungspartner nicht die Arbeitnehmerverbände (Sozialpartner) entsandt werden, die die Kirchen in ihren Arbeitsrechtsregelungsgesetzen festgelegt haben. Die betroffenen Diakonischen Werke wollten mit einer eigens erfundenen Ordnung dafür sorgen, dass diese dort nicht mehr vertreten sind, sondern sich „Verhandlungsführer“ aus bestimmten Mitarbeitervertretungen suchen, die - nach Meinung des vkm-rwl - keinerlei Mandat für die Setzung von Arbeitsrecht haben.
Wir erwarten gespannt das Ergebnis aus dem Arbeitsgerichtsprozess und freuen uns darüber, dass nun nicht einzelne Mitarbeitende vor Gericht klären müssen, ob sie streiken dürfen, sondern die Kosten aus Kirchensteuermitteln eingesetzt werden.
