Home Druckversion Impressum Donnerstag, der 09.09.2010
 

 

Aktuelles aus der arbeitsrechtlichen Kommission

Die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission (ARK-RWL) hat sich am 18.06.2009 in Dortmund zu ihrer dritten Sitzung in diesem Jahr getroffen. An dieser Sitzung hat das erste Mal Herr Juhl teilgenommen, der die Nachfolge von Martin Kleingünther als Vertreter der Evangelischen Kirche von Westfalen antritt. Kleingünther war Anfang dieses Jahres in den Ruhestand getreten.

Beschlossen wurde eine Notlagenregelung für eine Altenhilfeeinrichtung in der Rheinischen Kirche. Zur weiteren Beratung an eine Arbeitsgruppe verwiesen wurde der Antrag der Dienstgeber auf Änderung der Bezahlung von Arbeitseinsätzen im Rahmen einer Rufbereitschaft. Dabei handelt es sich um einen Antrag, der bereits im letzten Jahr mit einer Vielzahl weiterer redaktioneller Änderungen in einer von der Geschäftsstelle der ARK-RWL erstellten Vorlage zur Beratung vorgelegen hat. Da die in der Vorlage enthaltenen Verbesserungen der Dienstnehmerposition aber durchgängig auf Ablehnung der Dienstgeber gestoßen waren, hatte es für die Vorlage insgesamt keine Mehrheit gegeben. Nachdem der vkm-rwl einen Änderungsantrag eingebracht hatte, der zumindest einen gewissen Ausgleich für die beantragte Veschlechterung bei der Bezahlung von Rufbereitschaftseinsätzen darstellt, wurde die Angelegenheit einer Arbeitsgruppe zugewiesen.

Keine Mehrheit fand ein Antrag des vkm-rwl auf Änderung des § 28 BAT-KF. Dieser sollte um die Möglichkeit der Arbeitsbefreiung zur Kurzzeitpflege gemäß § 2 Pflegezeitgesetz erweitert werden. Das Gesetz sieht einen Rechtsanspruch auf 10 Tage Arbeitsbefreiung vor. Eine Entgeltfortzahlung erfolgt aber nur, soweit sie sich aus anderen gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen ergibt. Diese Grundlage hätte mit dem Antrag des vkm-rwl geschaffen werden sollen. Statt dessen sollen kirchliche und diakonische Mitarbeiter/innen bei Inanspruchnahme der Pflegezeit nach § 2 Pflegezeitgesetz auf Urlaub und Freizeitausgleich verwiesen werden. Nach intensiver Diskussion wurde eine Entscheidung über den Antrag vertagt.

 
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