Home Druckversion Impressum Donnerstag, der 09.09.2010
 

Kollektiv betteln oder Gott bestreiken ?

Am 2. November fand vor dem Arbeitsgericht Bielefeld die Güteverhandlung anlässlich der Klage der Evangelischen Kirche von Westfalen gegen VER.DI statt, in der es um das Streikverbot in kirchlichen und insbesondere Diakonischen Einrichtungen ging. (siehe NL 939).

Da "ein von beiden gewählter Vertrauensmann" für eine Einigung sorge, sei es nicht nötig, dass eine Seite die andere  Verhandlungspartei der Arbeitsrechtlichen Kommission unter Druck setze, behaupten die Vertreter von Kirche und Diakonie. Außerdem begegne den Mitarbeitenden in jedem Hilfebedürftigen Gott selbst und den könne man doch zur Durchsetzung eigener Interessen nicht bestreiken.

VER.DI war der Auffassung, dass in der Vergangenheit die Bezahlung der Mitarbeitenden am öffentlichen Dienst orientierte. Dieser Weg würde aber immer mehr verlassen, so dass es notwendig sei, der Arbeitnehmerseite Mittel an die Hand zu geben, zur Wahrung ihrer Interessen auch Möglichkeiten der Durchsetzung zu schaffen. Ansonsten würde nur ein "kollektiver Betteln" verbleiben, wie es das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 17.02.1998 bezeichnet hat.

Am 3. März soll die Verhandlung zu diesem Thema vor Gericht zu einem Ergebnis kommen.

 
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