Sozialpartnerschaft ade
Bisher wurde die Arbeitsrechtliche Kommission für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland (ARK DW EKD ) von den Sozialpartnern in den Regionen besetzt. Das waren je nach Zusammensetzung der betreffenden regionalen Kommission entweder Verbände oder Gewerkschaften oder aber Mitarbeitervertretungen. Nun aber meinen die Diakonischen Werke in Rheinland, Westfalen und Lippe eigenmächtig definieren zu können, wer „Sozialpartner“ ist und wer nicht.
Bisher findet sich eine solche nicht im Text. Jetzt sollen es mal Mitarbeitervertretungen aus Einrichtungen sein, die das Diakonische Werk auflistet. Bei einer so demokratisch organisierten Wahl wird es spannend sein zu erleben, ob bei Verstößen gegen das selbstgesetzte Recht denn auch Einsprüche möglich sein werden. Wohl wieder nur beim jüngsten
Gericht …
Mit Schreiben vom 24. Juni –ein Schelm, wer dies auf kurz vor Ferienbeginn einordnet- legen die Verantwortlichen Pfarrer Bahrenhoff und Dr. Becker sowie Dr. Linzbach eine „Wahlordnung zur Bestellung von Delegierten für die Dienstnehmerseite der ARK DW EKD für den Bereich RWL vor, was dann flugs in Klammern als „Sozialpartner“ definiert wird. In der zurzeit geltenden „Ordnung für die die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD“ sind die Sozialpartner „unter Beachtung der sozialpartnerschaftlichen Strukturen und nach Maßgabe des für die jeweiligen gliedkirchlichen Diakonischen Werke geltenden Rechts“ zu benennen, also in RWL der vkm-rwl und der Marburger Bund. Dies ficht aber die die Unterzeichnenden nicht an, denn auch eine Änderung der geltenden Ordnung ist ja schnell angestellt. Man beschließt sich letztendlich die eigenen „Gesetze“; immer unter dem Vorzeichen des durch die Verfassung der BRD angeblich garantierten Selbstbestimmungsrechtes der Kirchen.
Wir haben daher eine Wahlordnung beschlossen“ heißt es im o.a. Schreiben, offen bleibt lediglich, wer „wir“ ist. Aber schon früher wurde ja gern der Pluralis Majestatis verwandt, um dem gemeinen Volk Standesunterschiede recht deutlich zu machen.
Die Wahlordnung ist übrigens ganz einfach. Eine Wahlversammlung aus vom Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.V. ausgewählten Mitarbeitervertretungen, die schon bei Anwesenheit von 6 Personen beschlussfähig ist, wählt 21 Delegierte, die dann wiederum 6 Delegierte in die Delegiertenversammlung der Dienstnehmerseite nach der Ordnung der ARK DW EKD entsendet. Feder- und Protokollführung für das ganze Verfahren hat der Einfachheit halber das Diakonische Werk…
Einordnen kann man die Kampagne wohl nur als Aktionismus der Ewiggestrigen, die gerade im Diakonischen Rat beschlossen haben: „Die in Ausübung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts definierten kirchengemäßen Verfahren der Arbeitsrechtssetzung stehen nicht zur Disposition.“
Also egal, wer wen wann als Sozialpartner zulässt oder nicht: eine ehrliche, offene Diskussion auf gleicher Augenhöhe scheint nicht gewünscht zu sein ! Damit wird man dem doch so hochgelobten DRITTEN WEG wohl
endgültig den Todesstoß versetzen.
Übrigens: ade heißt eigentlich adieu, was so viel bedeutet wie „Gott befohlen“ und der arg strapazierte Begriff der Dienstgemeinschaft soll hier gar nicht erst eingeführt werden.
