Dienstgemeinschaft schließt Streik aus
Alle in Kirche und Diakonie Tätigen verkünden das Evangelium in Wort und Tat; die in diakonischen Einrichtungen tragen durch den Dienst am Nächsten in dieser Dienstgemeinschaft dazu bei.
So jedenfalls argumentierte Günther Bahrenhoff, Sprecher des Vorstands der Diakonischen Werken Rheinland, Westfalen, Lippe vor dem Arbeitsgericht in Bielefeld, das am 3. März über die Klage zu befinden hatte, mit der Streikaufrufe der Gewerkschaft VER.DI in Kirche und Diakonie untersagt werden sollen.
Dem folgte die vorsitzende Richterin mit der Begründung, dass die Kirche sich in ihrem vom Grundgesetz garantierten Selbstbestimmungsrecht selbst dazu verpflichtet hätten, als Arbeitgeber im Tarifkonflikt keine Mitarbeitenden auszusperren. Da durch ein einseitiges Streikrecht das Gleichgewicht zwischen den Arbeitsvertragsparteien gestört würde, könne dies von den Gewerkschaften nicht eingefordert werden.
Außerdem gebe es ein gleichwertiges Verfahren in kirchlichen arbeitsrechtlichen Kommissionen, das dazu geeignet sei, zu sinnvollen Ergebnissen bei „Tarif“verhandlungen zu kommen. Wenn diakonische Einrichtungen die dort beschlossenen Arbeitsrechtsregelungen in voller Gänze anwenden, dürften sie eben nicht bestreikt werden.
Dies ist allerdings erst die erste Runde in einem Rechtsstreit, der wohl durch alle Instanzen der Arbeitsgerichtsbarkeitbetrieben werden wird.
