Altersteilzeit auch 2010
Kurz vor Auslaufen der bestehenden Altersteilzeitordnung (ATZO) hat die Rheinisch-Westfälisch-Lippische Arbeitsrechtliche Kommission die Möglichkeit geschaffen, mindestens bis 2013 Altersteilzeitverträge abzuschließen. Allerdings wird der Aufstockungsbetrag nun nur noch bis zu einem Mindestnetto von 76 % des bisherigen Entgeltes gezahlt.
Die Arbeitgeberseite hatte gefordert, nicht mehr als 70 % festzulegen, der vkm-rwl konnte aber deutlich machen, dass dann die Regelung kaum noch genutzt werden könnte.
Wichtig an der ATZO ist die Verpflichtung, die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur kirchlichen Zusatzversorgung in Höhe von 90 % zu zahlen. Das wäre ohne die Verlängerung der Ordnung nicht mehr möglich.
Per Dienstvereinbarung kann der Aufstockungsbetrag erhöht werden, so dass die Mitarbeitervertretungen gefordert sind, vor Ort Verhandlungen darüber aufzunehmen.
