Katholische Bischöfe verlängern ungerechten Tarif bei der Caritas
Mit Wirkung zum 1. November hatte die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes (AK) die Sonderregelungen für Geringfügig Beschäftigte (Anlage 18 AVR) abgeschafft. Diese rechtswidrige Regelung ermöglichte es den Arbeitgebern Gehälter von 400-Euro-Kräften abzusenken.
Zahlreiche Arbeitgeber waren nicht bereit, die jetzt fälligen Tariflöhne zu bezahlen. Sie bedrängten ihre Bischöfe so lange, bis sie diese Woche einseitig in die Tarifgestaltung der Caritas eingriffen. Die Bischöfe der fünf Bistümer in Nordrhein-Westfahlen sowie der Bistümer Hildesheim, Osnabrück und Trier schufen nun eigene Regelungen und verlängern so die Benachteiligungen.
Sie stören damit die Parität in der Arbeitsrechtlichen Kommission massiv und führen deren Arbeit ad absurdum.
Die Mitarbeiterseite hat sich mit dieser Thematik ausführlich beschäftigt und beschlossen, auf Bundesebene und in den betroffenen Regionen intensiv daran zu arbeiten, die Parität wieder herzustellen. Erst danach wird sie ihre Tarifarbeit fortsetzen. Eine hierzu verfasste Erklärung liegt als Anlage bei.
