Home Druckversion Impressum Donnerstag, der 09.09.2010
 

vkm-rwl bereit zur Mitarbeit in der ARK.DW.EKD

Immer mehr Einrichtungen in Rheinland, Westfalen und Lippe (RWL) wenden bei Neueinstellungen die AVR.DW.EKD an, so dass der Vorstand des vkm-rwl beschlossen hat, dort wieder selbst Einfluss zu nehmen. Vor Jahren hatte man das Mandat niedergelegt, als auf Beschluss der Diakonischen Konferenz auch Mitarbeitervertretungen an der Arbeitsrechtssetzung beteiligt wurden. Das lehnt der vkm-rwl ab, da er eine unabhängige Rechtssetzung nur über Mitarbeitendenverbände oder Gewerkschaften gewährleistet sieht.
Zum 1. September haben die Diakonischen Werke für den Bereich RWL allerdings zu einer Wahlversammlung eingeladen, bei der Mitarbeitervertretungen entsprechende Delegierte für die ARK.DW.EKD wählen sollen. Nach Auffassung des vkm-rwl ist diese Wahl unzulässig, da die selbst gesetzte „Ordnung zur Bestellung von Delegierten für die Dienstnehmerseite der ARK.DW.EKD“ gegen die Arbeitsrechtsregelungsgesetze der drei betroffenen Landeskirchen verstößt und auch durch die „Ordnung für die ARK.DW.EKD“ nicht gedeckt ist.
Der vkm-rwl fordert gemeinsam mit AGMAV Westfalen, dem Landeskirchlichen Beirat für MAV und VER.DI alle Mitarbeitervertretungen auf, sich nicht an dieser unzulässigen Wahl zu beteiligen.

 
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