Home Druckversion Impressum Donnerstag, der 09.09.2010
 

Erneut keine Entgelterhöhung für die AVR beschlossen

In der AVR-DW-EKD Kommission gab es erneut kein Ergebnis.

Die Arbeitnehmerseite in der AVR-DW-EKD Kommission teilt dazu mit:
In der ARK wurde in der Sondersitzung am 25.02.2009 nicht verhandelt, da die Arbeitnehmerseite das „Angebot“ der Arbeitgeber nicht als verhandlungsfähig bewertet hat.

Entsprechend der Vorankündigung, nur weiterzuverhandeln, wenn die Arbeitgeber ein Angebot entsprechend der anderen Abschlüsse vorlegt, haben wir die Sitzung boykottiert. Eine nähere Bewertung des „Angebots“ wird in Kürze erfolgen. Siehe dazu auch unsere Erklärungen vom 21.01.09 und 29.01.09, sowie den Eintrag unter dem 28.01.09 auf www.ag-mav.de

Die Hoffnung, im 3. Weg zu einem tragfähigen Kompromiss zu kommen, werden wir begraben müssen.

Das Angebot der Arbeitgeberseite finden Sie unter http://www.v3d.de

Der Antrag sieht im Einzelnen folgende Steigerungen vor:

stufenweise Anhebung der wöchentlichen Regelarbeitszeit von 38,5 auf 40 Stunden im Bereich West

Zum 1.3.2009: einheitliche Einmalzahlung von 75 Euro / 69,38 Euro (Tarifgebiete West / Ost)
Zum 1.4.2009: 1,6 Prozent / 1,6 Prozent
Zum 1.10.2009: 3,0 Prozent / 1,7 Prozent
Zum 1.10.2010: 3,0 Prozent / 0,4 Prozent

V O R L A G E für die Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission des DW EKD am 25. Februar 2009
Eckpunktebeschluss zur Entgelterhöhung
A. Beschlusstext
1. Entgelt

1.1. 2009
•    Einmalzahlung in Höhe von 75,00 EUR (Tarifgebiet West) bzw. 69,38 EUR (Tarifgebiet Ost) zahlbar zum 31.3.2009; der Termin verschiebt sich um 6 Monate für die Einrichtungen, die die Einmalzahlung für das Jahr 2008 (ARK-Beschluss vom 12.11.08) im letzten Jahr verschoben haben. Abweichend von den o.g. Beträgen beträgt die Einmalzahlung für Auszubildende 18,75 EUR (Tarifgebiet West) und 17,35 EUR (Tarifgebiet Ost).
•    Erhöhung der Tabellenwerte (Anlage 2 West bzw. Ost) ab 01.04.2009 um 1,6 v.H.
•    Erhöhung der Tabellenwerte (Anlage 2 West) ab dem 01.10.2009 um 3 v.H.
•    Erhöhung der Tabellenwerte (Anlage 2 Ost) ab dem 01.10.2009 um 1,7 v.H.

1.2. 2010
•    Erhöhung der Tabellenwerte (Anlage 2 West) ab 01.10.2010 um 3 v.H.
•    Erhöhung der Tabellenwerte (Anlage 2 Ost) ab 01.10.2010 um 0,4 v.H.
•    Öffnungsklausel zur Verschiebung der linearen Erhöhung um bis zu 5 Monate (Dienstvereinbarung ohne Genehmigungsvorbehalt der ARK)

1.3. Sonderregelung Ärzte
Die vorstehenden Regelungen zur Entgelterhöhung gelten nicht für Ärzte, Fachärzte und Oberärzte, deren Entgelterhöhungen Gegenstand des gesonderten Beschlussvorschla-ges AK 01/09 sind.

2. Arbeitszeit
•    Anhebung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 9 Abs. 1 AVR) im Tarifgebiet West zum 01.10.2009 auf 39 Stunden
 
•    Anhebung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 9 Abs. 1) im Tarifgebiet West zum 01.10.2010 auf 40 Stunden
•    Öffnungsklausel zur Reduzierung der regelmäßigen durchschnittlichen wöchentli-chen Arbeitszeit ab 1.10.2009 bei entsprechender Entgeltreduzierung (Dienstver-einbarung ohne Genehmigungsvorbehalt der ARK)

•    Sonderregelung Ärzte: Die vorstehenden Regelungen zur Erhöhung der regel-mäßigen durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit gelten nicht für Ärzte, Fach-ärzte und Oberärzte, für die eine Arbeitszeitregelung bereits Gegenstand des ge-sonderten Beschlussvorschlages AK 01/09 ist.

3. Sonstige Regelungen
•    Die Pflegezulage des § 14 Abs. 2 Buchstabe c) nimmt nicht an den Entgelterhöhun-gen teil und entfällt für nach dem 01.04.2009 Neueingestellte. Die Pflegezulage von bereits vor dem 01.04.2009 Beschäftigten vermindert sich jährlich zum 01. Juli um 10 Eur
•    Die Wechselschicht- und Schichtzulagen (§ 20) werden für Teilzeitbeschäftigte in dem Umfang gezahlt, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollbeschäftigter entspricht.
 

 
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