Diakonie will Arbeitsrecht selbst setzen
Im Rahmen der Diakonischen Konferenz, die vom 13. bis 15. Oktober in Schwerin tagte, äußerte sich der Präsident des Diakonischen Werks der EKD, Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik gegenüber der Schweriner Volkszeitung zum Konflikt in der Arbeitsrechtssetzung für die Diakonie mit folgendem Satz:
„Im Gegensatz zu den Gewerkschaften wollen wir als Diakonisches Werk daran festhalten, dass wir als kirchliche Einrichtung unser Arbeitsrecht selbst setzen.“
Obwohl er kurz vorher klargestellt hatte „dass das kirchliche Arbeitsrecht, der sogenannte Dritte Weg, nicht zur Disposition stehe“ klingt dieser Satz doch nun eher nach ERSTEM WEG, also der Arbeitsrechtsetzung durch den Arbeitgeber allein.
Angeblich wolle man dazu die Dienstnehmerseite künftig stärken. Anträge zur Änderung der Ordnung für die paritätisch besetzte Kommission, die das Arbeitsrecht für etwa 150 000 Beschäftigte setzt, lagen auch schon vor, ohne dass daran die Arbeitnehmerschaft in irgendeiner Weise beteiligt worden war. „Im Sinne einer christlichen Dienstgemeinschaft“ meint Herr Kottnik seien weder Streik noch Aussperrung; die einseitige Änderung der Spielregeln ist es unserer Meinung nach aber sicher auch nicht. . Kern der vorgelegten Änderung soll die Möglichkeit sein, künftig „direkt gewählte Mitglieder von Mitarbeitervertretungen“ anstelle der in den Kirchengesetzen vorgesehenen Sozialpartner in die Arbeitsrechtliche Kommission zu berufen, wobei das Verfahren von der Auswahl der zu beteiligen Mitarbeitervertretungen bis zu den Wahlen von den Diakonischen Werken entschieden, durchgeführt und beaufsichtigt wird.
Für eine Stärkung der Mitarbeitervertretungen setzen sich schon jahrelang die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Rheinland und in Westfalen ein. Ihnen wurde aber immer die Anerkennung der Diakonischen Werke verweigert. Ganz so ernst scheint es also der Diakonie nicht damit zu sein, Verhandlungspartner auf Augenhöhe zuzulassen.
Mit den Veränderungen wird also eher gemeint sein, den regionalen Diakonischen Werken eine Wahlmöglichkeit zu eröffnen, sich angenehme Verhandlungspartner in Sachen Arbeitsrechtsetzung auszusuchen. Und damit wird „das Image von Kirche und Diakonie nachhaltig beschädigt“, so wie es Herr Kottnik als Befürchtung für den Fall geäußert hat, dass es bei den negativen Schlagzeilen durch die „intransparenten und unverständlichen Entscheidungen über die Löhne“ bleibt.
Wenn denn die Diakonie den „DRITTEN WEG wieder als Friedensordnung verstanden“ wissen will wie Herr Kottnik betont, dann wird man wohl schnell daran arbeiten müssen, friedlich mit den Sozialpartnern gemeinsame Lösungen zu suchen und nicht die schon vorhandenen Gräben zu vertiefen, indem einseitig die Regeln für eine Zusammenarbeit so verschoben werden, dass die Diakonie als Arbeitgeber immer zu den Gewinnern gehört.
Im Rahmen der Diakonischen Konferenz, die vom 13. bis 15. Oktober in Schwerin tagte, äußerte sich der Präsident des Diakonischen Werks der EKD, Pfarrer Klaus-Dieter Kottnik gegenüber der Schweriner Volkszeitung zum Konflikt in der Arbeitsrechtssetzung für die Diakonie mit folgendem Satz:
„Im Gegensatz zu den Gewerkschaften wollen wir als Diakonisches Werk daran festhalten, dass wir als kirchliche Einrichtung unser Arbeitsrecht selbst setzen.“
Obwohl er kurz vorher klargestellt hatte „dass das kirchliche Arbeitsrecht, der sogenannte Dritte Weg, nicht zur Disposition stehe“ klingt dieser Satz doch nun eher nach ERSTEM WEG, also der Arbeitsrechtsetzung durch den Arbeitgeber allein.
Angeblich wolle man dazu die Dienstnehmerseite künftig stärken. Anträge zur Änderung der Ordnung für die paritätisch besetzte Kommission, die das Arbeitsrecht für etwa 150 000 Beschäftigte setzt, lagen auch schon vor, ohne dass daran die Arbeitnehmerschaft in irgendeiner Weise beteiligt worden war. „Im Sinne einer christlichen Dienstgemeinschaft“ meint Herr Kottnik seien weder Streik noch Aussperrung; die einseitige Änderung der Spielregeln ist es unserer Meinung nach aber sicher auch nicht. . Kern der vorgelegten Änderung soll die Möglichkeit sein, künftig „direkt gewählte Mitglieder von Mitarbeitervertretungen“ anstelle der in den Kirchengesetzen vorgesehenen Sozialpartner in die Arbeitsrechtliche Kommission zu berufen, wobei das Verfahren von der Auswahl der zu beteiligen Mitarbeitervertretungen bis zu den Wahlen von den Diakonischen Werken entschieden, durchgeführt und beaufsichtigt wird.
Für eine Stärkung der Mitarbeitervertretungen setzen sich schon jahrelang die Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen im Rheinland und in Westfalen ein. Ihnen wurde aber immer die Anerkennung der Diakonischen Werke verweigert. Ganz so ernst scheint es also der Diakonie nicht damit zu sein, Verhandlungspartner auf Augenhöhe zuzulassen.
Mit den Veränderungen wird also eher gemeint sein, den regionalen Diakonischen Werken eine Wahlmöglichkeit zu eröffnen, sich angenehme Verhandlungspartner in Sachen Arbeitsrechtsetzung auszusuchen. Und damit wird „das Image von Kirche und Diakonie nachhaltig beschädigt“, so wie es Herr Kottnik als Befürchtung für den Fall geäußert hat, dass es bei den negativen Schlagzeilen durch die „intransparenten und unverständlichen Entscheidungen über die Löhne“ bleibt.
Wenn denn die Diakonie den „DRITTEN WEG wieder als Friedensordnung verstanden“ wissen will wie Herr Kottnik betont, dann wird man wohl schnell daran arbeiten müssen, friedlich mit den Sozialpartnern gemeinsame Lösungen zu suchen und nicht die schon vorhandenen Gräben zu vertiefen, indem einseitig die Regeln für eine Zusammenarbeit so verschoben werden, dass die Diakonie als Arbeitgeber immer zu den Gewinnern gehört.
