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Mehr Zeit für Weiterbildung von Kinderpflegerinnen

Die Landesregierung wird die bislang bis zum 31. Juli 2011 zwingend vorgeschriebene Weiterqualifizierungspflicht für Ergänzungskräfte in Kindergärten – in der Regel Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger – um zwei Jahre verlängern und später in einem weiteren Schritt eventuell ganz aufheben.

Das ist das Ziel eines Entschließungsantrages, den der Landtag am 06. Mai 2009 mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet hat. Familienminister Armin Laschet (CDU) und Abgeordnete der Koalitionsfraktionen sehen in dieser Korrektur eine  Stärkung der beruflichen Perspektive der Betroffenen. Laschet erklärte zudem, keine Ergänzungskraft müsse Sorge haben, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Personen mit langjähriger Berufserfahrung, die aus persönlichen Gründen die Weiterbildung nicht mehr mitmachen wollten, könnte dies künftig nämlich von den jeweiligen Trägern zugestanden werden. Der späteste Zeitpunkt für den Beginn der Weiterbildung ist jetzt der 31. Juli 2013.

 

 
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