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Newsletter 20/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- BAuA forscht zu guter Arbeitsorganisation
- Pflege braucht Aufwind: Ballon-Aktion der Diakonie zum Tag der Pflege
- Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege jetzt konkret verbessern
- NRW-Krankenhäuser 2020: 13,9 Prozent weniger Patienten als 2019
- Geringverdienende leiden besonders unter steigenden Energiepreisen
- Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers vor dem Arbeitsgericht
Allgemeine Informationen
BAuA forscht zu guter Arbeitsorganisation
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(Quelle: BAuA) Rund 32 Prozent aller zu Hause lebenden Menschen mit Pflegebedürftigkeit werden durch ambulante Pflegedienste unterstützt. So leisten ambulant Pflegende täglich einen wesentlichen Beitrag zur Daseinsvorsorge. Die Anforderungen an die Beschäftigten sind dabei sehr vielfältig: Körperlich anstrengende Tätigkeiten in ständig wechselnden, zum Teil nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Arbeitsumgebungen, Zeitdruck durch unvorhergesehene Ereignisse oder verkehrsbedingte Verzögerungen sowie die Konfrontation mit Leid und Sterben sind nur einige der Herausforderungen.
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Mit dem Projekt "Gute Arbeitsorganisation in der ambulanten Pflege" möchte die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) dazu beitragen, Ansatzpunkte für eine gesundheitsförderliche Gestaltung dieser anforderungsreichen Tätigkeit zu identifizieren.
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Um hierfür Ansatzpunkte identifizieren zu können, ist zunächst eine umfassende Ermittlung der Belastungs- und Beanspruchungssituation erforderlich. Diese erfolgt vom 1. Mai 2022 bis zum 30. Juni 2022 im Rahmen einer seitens der BAuA initiierten bundesweiten Online-Befragung. Zielgruppe sind ambulant Pflegende, die mindestens 18 Jahre alt und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis tätig sind.
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Die Befragungsergebnisse sollen unter anderem der Entwicklung einer praxisnahen Handlungshilfe zugrunde gelegt werden.
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Die Befragung ist fokussiert auf Arbeitsanforderungen, Aspekte der Arbeitsorganisation und die Gesundheit der Beschäftigten. Sie nimmt etwa 30 Minuten in Anspruch und ist über folgenden Link zu erreichen: www.soscisurvey.de/ambulante_Pflege2022
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Unter allen Teilnehmenden werden Gutscheine und Überraschungspakete zur Selbstpflege verlost.
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Informationen zu Teilnahmebedingungen und zum Datenschutz sind direkt in der Befragung enthalten.
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WEB-Seminar: Haftung - Ein Thema für die MAV?
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Mitarbeitervertretungsarbeit ist ein Ehrenamt, die MAV verfügt über kein Vermögen. Kann Haftung überhaupt ein Thema sein? In diesem Seminar werfen wir einen zweiten Blick auf diese Frage und werde über Haftung grundsätzlich, Arbeitnehmerhaftung, Mitarbeitervertretung im Gremium als auch einzelne Mitglieder der Mitarbeitervertretung diskutieren.
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Gleichwohl dürften auch Schweigepflicht und Datenschutz eine Rolle in diesem Zusammenhang spielen.
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07.07.2022, Beginn: 09.00 Uhr, Ende: 13.00 Uhr
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Als Web-Seminar: 4 Stunden 100,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Pflege braucht Aufwind: Ballon-Aktion der Diakonie zum Tag der Pflege
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(Quelle: Diakonie Deutschland) Unter dem Motto "Pflege braucht Aufwind" forderten Mitarbeitende der Diakonie in ganz Deutschland bessere Rahmenbedingungen für ihre Arbeit. Am 12. Mai, dem Tag der Pflege, ließen sie an rund 250 Standorten lila Ballons steigen. Diese sind eine Mahnung an die Politik, den Ankündigungen endlich Taten folgen zu lassen.
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"Pflegekräfte verdienen unseren Respekt und unsere Anerkennung. Sie müssen vor Überlastung geschützt und entlastet werden. Dazu sind insbesondere eine bessere Personalausstattung und eine gute Bezahlung erforderlich. Verlässliche freie Zeiten und Wochenenden sowie Urlaube ohne Unterbrechung und Notdienste sind ein wirksamer Schutz vor Überlastung und tragen dazu bei, dass Pflegekräfte in ihrem Beruf bleiben oder auch wieder einsteigen. Es gibt immer mehr pflegebedürftige Menschen und immer weniger Menschen, die professionell pflegen wollen. Die Politik muss jetzt handeln, denn wir sitzen auf einem demografischen Pulverfass", sagt Maria Loheide, Vorständin für Sozialpolitik der Diakonie Deutschland.
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"Spätestens die Erfahrungen aus der Corona-Krise müssen zu einem Umdenken in der Pflegepolitik führen", sagt Wilfried Wesemann vom Deutschen Evangelischer Verband für Altenarbeit und Pflege e.V. (DEVAP). Ein "weiter so wie zuvor“ dürfe es nicht geben: „Wir brauchen endlich ein Gesamtpaket, um die Pflege für die Zukunft besser aufzustellen und diese Sorgearbeit gesamtgesellschaftlich anzuerkennen und wertzuschätzen. Entsprechend sind dringend notwendige Zukunftsentwicklungen zeitnah auf den Weg zu bringen, um gleichwertige Lebensverhältnisse für hilfs- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland zu schaffen und die Pflegeversicherung zukunftsfest weiterzuentwickeln".
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Maria Loheide und Wilfried Wesemann halten eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung für längst überfällig. Notwendig seien Maßnahmen, die kurzfristig spürbare Verbesserungen im Pflegealltag bewirken und die Weichen für notwendige Reformschritte stellen: "Wer alte und kranke Menschen pflegt, muss sich darauf verlassen können, dass Gesellschaft und Politik sie nicht im Regen stehen lassen. Bonuszahlungen als steuerfreie Prämie sind ein wichtiges, anerkennendes Signal, ersetzen aber die Entlastung durch ausreichend Personal und gute Löhne nicht", so Loheide.
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Initiiert wurde die Aktion zum Tag der Pflege gemeinsam von Diakonie Deutschland und dem DEVAP. Die Verbände wollen damit auf die weiterhin dramatische Situation in der Pflege aufmerksam machen. Neben einer besseren Anerkennung für den Beruf und einer besseren finanziellen Ausstattung der Pflege fordern sie einen wirksamen Schutz vor der Überlastung der Pflegekräfte.
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Wollen wir mal hoffen, dass die Dienstgeber in der Diakonie diese Einstellung auch bei den nächsten Tarifverhandlungen haben werden.
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Tagesseminar: Der Arbeitsvertrag
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Das Tagesseminar soll Grundlagen zum Thema Arbeitsvertrag schaffen. Es werden einzelne Punkte erläutert und der wesentliche Inhalt eines Arbeitsvertrags in der Kirche dargestellt.
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23.08.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Arbeitsbedingungen in der Krankenpflege jetzt konkret verbessern
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(Quelle: DKG) Zum Internationalen Tag der Pflegenden am 12. Mai fordert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) den Fachkräftemangel in Pflegeberufen ganz oben auf die politische Agenda zu setzen. Insbesondere fordert der Verband der Krankenhausträger Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, das Pflegepersonalbemessungsinstrument PPR 2.0 noch vor der Sommerpause als Gesetzentwurf zur Abstimmung vorzulegen und zügig umzusetzen. Dazu erklärt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß:
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„Der Personalmangel im Pflegebereich ist eine der zentralen Herausforderungen für die Zukunft. Um diesen Mangel erfolgreich bekämpfen zu können bedarf es konkreter politischer Schritte. Wir verzeichnen seit einigen Jahren wieder stetig steigende Beschäftigtenzahlen in der Krankenpflege. Die Zahl der Beschäftigten in Kliniken war Ende 2020 mit 486.000 höher als vor zehn Jahren. Das waren 18 Prozent mehr als 2010. Auch die finanzielle Situation hat sich in diesem Jahrzehnt deutlich verbessert. Vollzeitbeschäftigte Fachkräfte in Krankenhäusern verdienten im Jahr 2021 brutto durchschnittlich 34 Prozent mehr als noch 2011, ein deutlich höherer Anstieg als in der Gesamtwirtschaft. Diese erfreuliche Entwicklung reicht aber noch nicht aus, um den Pflegepersonalbedarf der kommenden Jahrzehnte abzudecken. Der Pflegepersonalmangel bleibt die vielleicht größte Herausforderung der Gesundheitspolitik. Alle Akteure des Gesundheitswesens müssen in dieser Frage jetzt an einem Strang ziehen: Es gilt jetzt die Weichen zu stellen und die Zukunft zu gestalten. Die Politik muss deshalb in einem ersten Schritt unverzüglich die PPR 2.0 einführen, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart ist. Denn nur, wenn wir den Pflegepersonalbedarf der einzelnen Standorte kennen, können wir Personal zielgerichtet einsetzen und standortbezogen gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalausstattung auf den Weg bringen. Gleichzeitig muss das Bundesgesundheitsministerium den gesetzlichen Auftrag ernst nehmen und die Ausschreibung zur Weiterentwicklung des Pflegepersonalbemessungsinstrumentes PPR 2.0 frei machen.
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Die Krankenkassen müssen ihre Blockadehaltung bei den Pflegebudgets aufgeben. Selbst für 2020 ist ein Großteil der Budgets noch immer nicht vereinbart. Sie sind aber Grundlage, um mehr Pflegekräfte zu beschäftigen und steigende Gehälter zahlen zu können. Aber auch die Krankenhäuser selbst sind aufgefordert alles zu tun, um die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte kontinuierlich zu verbessern und hervorragende Arbeitgeber zu sein. Wir benötigen jetzt konkrete Schritte zur Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Gehältern. So haben wir die Chance, mehr junge Menschen für den Pflegeberuf zu gewinnen. Dank und Worte der Wertschätzung sind wichtig, aber nicht ausreichend.“
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NRW-Krankenhäuser 2020: 13,9 Prozent weniger Patienten als 2019
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(Quelle: IT.NRW). Im Jahr 2020 wurden in den 337 nordrhein-westfälischen Krankenhäusern 4,0 Millionen Patientinnen und Patienten vollstationär behandelt. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, verringerte sich damit die Patientenzahl um 13,9 Prozent gegenüber 2019 und um 4,4 Prozent gegenüber 2010. Im Zeitraum von 2010 bis 2019 war die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle nahezu kontinuierlich um 11,0 Prozent von 4,2 Millionen in 2010 auf 4,7 Millionen in 2019 gestiegen.
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Die durchschnittliche Verweildauer von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern ist in den letzten zehn Jahren um einen Tag gesunken: Im Jahr 2020 blieben Patientinnen und Patienten in NRW im Schnitt sieben Tage im Krankenhaus. 2010 waren es noch acht Tage gewesen.
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In den nordrhein-westfälischen Krankenhäusern standen 2020 insgesamt 114 917 Betten zur Verfügung; das waren 2,5 Prozent weniger als im Jahr zuvor (2019: 117 869). Im Vergleich zum Jahr 2010 war die Bettenzahl um 5,6 Prozent niedriger (2010: 121 780 Betten). Die Zahl der Intensivbetten war 2020 mit 6 492 um 2,9 Prozent höher als 2019 (damals: 6 308) und um 19,5 Prozent höher als 2010 (damals: 5 431).
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45 712 Ärztinnen und Ärzte waren 2020 hauptamtlich in den Krankenhäusern Nordrhein-Westfalens beschäftigt; das waren 1,2 Prozent mehr als 2019 (45 167). Die Beschäftigtenzahl im Pflegedienst war 2020 mit 113 326 Personen um 5,7 Prozent höher als ein Jahr zuvor (2019: 107 220).
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Die gesetzliche Rentenversicherung Rentenrechtliche Zeiten - welche Zeiten sind für die Rente wichtig Erwerbsminderungsrente - welche Voraussetzungen sind zu erfüllen Altersrente - wann kann die Rente beginnen Hinterbliebenenrente - wer hat Anspruch Allgemeine Hinweise zum Antragsverfahren Kontenklärung Rehabilitation Rentenantrag Die kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) Startgutschriften Sanierungsgeld Rentenberechnung Altersvorsorge Riesterrente Entgeltumwandlung Praktische Fallbearbeitung
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Teilnahmekosten: 610,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Geringverdienende leiden besonders unter steigenden Energiepreisen
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(Quelle: Hans-Böckler-Stiftung) Die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise bringen insbesondere Geringverdienende in Bedrängnis – rund zwei Drittel der Arbeitnehmer-innen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen unter 2.300 Euro brutto sehen sich davon betroffen. In dieser Gruppe berichtet etwa ein Fünftel über „große finanzielle Schwierigkeiten“ in Folge der höheren Kosten für Heizenergie, Motorkraftstoffe und Strom. Zusätzlich geben in Abhängigkeit vom Energieträger jeweils 42 bis 50 Prozent an, auf andere Dinge verzichten zu müssen, um ihre Energierechnungen zu bezahlen. Unter Beschäftigten mit einem höheren Monatsverdienst ab 4.000 Euro brutto berichtet hingegen rund die Hälfte, dass sie sich die steigenden Kosten für Energie aufgrund ihres Einkommens bislang „ganz gut leisten“ können (Abbildung 1 bis 3 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Allerdings gibt auch in dieser Einkommensgruppe rund ein Viertel an, mindestens bei anderen Ausgaben sparen zu müssen. Im mittleren Verdienstbereich zwischen 2.300 und 4.000 Euro berichten schließlich jeweils 45 Prozent von Einschränkungen und rund jede*r zehnte von ernsthaften finanziellen Problemen. Rund ein Fünftel aller Befragten gibt an, von den einzelnen Energiepreissteigerungen bislang nicht betroffen zu sein – zum Beispiel, weil die Stromkosten noch nicht gestiegen sind oder sie kein Auto besitzen. Dies ist das Ergebnis einer Umfrage des Portals Lohnspiegel.de, an der sich 5.164 Beschäftigte beteiligt haben. Lohnspiegel.de wird vom Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung wissenschaftlich betreut.
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„Wir sehen immer deutlicher, welchen sozialen Sprengstoff die Preisentwicklung der vergangenen Monate birgt“, sagt Dr. Malte Lübker, Experte für Tarif- und Einkommensanalysen am WSI. Entscheidend hierfür sind zwei Faktoren: Zum einen entfällt für Haushalte mit geringen Einkommen ein besonders hoher Anteil der Ausgaben auf Güter, deren Preise zuletzt stark gestiegen sind. Neben Energie zählen hierzu auch Nahrungsmittel.* Zum anderen haben Menschen mit geringem Einkommen oft keinen finanziellen Spielraum, um die zusätzlichen Kosten aufzufangen. „Wenn das Haushaltsbudget sowieso schon auf Kante genäht ist, können Preissteigerungen beim Grundbedarf schnell zu finanziellen Problemen führen“, sagt WSI-Experte Lübker. „Selbst wenn man Energie spart, wo es eben geht, stehen dann harte Entscheidungen an – und man muss auch auf Dinge verzichten, die eigentlich notwendig sind.“
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Die allgemeine Lohnentwicklung wird im laufenden Jahr voraussichtlich hinter der Preisentwicklung zurückbleiben. Per Saldo dürfte dies für viele Beschäftigte zu spürbaren Reallohnverlusten führen, die Kaufkraft der Löhne und Gehälter geht also zurück. Umso wichtiger ist nach Meinung der Fachleute die geplante Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns. Dieser soll von derzeit 9,82 Euro zunächst zum 1. Juli auf 10,45 Euro und dann ab dem 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen. „Das liegt sehr deutlich oberhalb der Inflationsrate und bringt für diejenigen eine dringend notwendige finanzielle Entlastung, die unter der aktuellen Preisentwicklung besonders leiden“, so Lübker. „Der Mindestlohn von 12 Euro kommt also genau zum richtigen Zeitpunkt – und wirkt auch dort, wo keine Tarifverträge gelten und die Löhne besonders niedrig sind.“ Zudem sei nicht zu erwarten, dass die Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro die Teuerung nennenswert beschleunigt. So zeigen detaillierte Berechnungen des WSI und des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung, dass der Inflationseffekt der Mindestlohnanhebung mit 0,25 Prozent äußerst moderat ausfällt.** Auch die Bundesbank prognostiziert für 2022/23 nur einen Preiseffekt von insgesamt 0,2 Prozent.
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In der aktuellen Lohnspiegel.de-Umfrage wurde zudem erhoben, welche staatliche Maßnahme zur Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher die Befragten bevorzugen. Den größten Zuspruch erhielten dabei eine gezielte Unterstützung von Menschen mit geringen Einkommen (29 Prozent) und ein Preisdeckel für den Grundbedarf aller Bürger (ebenfalls 29 Prozent) (Abbildung 4). Deutlich weniger Befragte sprachen sich für eine Subvention des gesamten Energieverbrauchs aus (13 Prozent) oder forderten, dass in erster Linie Berufspendelnde unterstützt werden sollten (6 Prozent). Lediglich 2 Prozent der Befragten hielten Entlastungsmaßnahmen nicht für notwendig, während 22 Prozent zu dem Thema keine Meinung hatten. Differenziert man nach dem Einkommen der Befragten so zeigt sich, dass eine gezielte Entlastung von Menschen mit geringen Einkommen sowohl unter den Geringverdienenden (32 Prozent) als auch den Besserverdienenden (ebenfalls 32 Prozent) die bevorzugte Maßnahme ist. Unter Beschäftigen mit mittlerem Verdienst fand hingegen der Energiepreisdeckel für den Grundbedarf (31 Prozent) die größte Zustimmung.
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Aus der Rechtsprechung
Kündigungsschutzklage eines Geschäftsführers vor dem Arbeitsgericht
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(Hessisches Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 01.02.2022, 19 Ta 507/21)
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Ist ein Geschäftsführer als Arbeitnehmer anzusehen, kann er vor dem Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage erheben.
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In dem zugrunde liegenden Fall erhob ein Geschäftsführer im Jahr 2021 vor dem Arbeitsgericht Frankfurt a.M. eine Kündigungsschutzklage. Das Gericht sah sich jedoch nicht als zuständig an. Seiner Auffassung nach sei der Kläger kein Arbeitnehmer, so dass das Arbeitsgericht nicht zuständig sei. Gegen diese Entscheidung richtete sich die sofortige Beschwerde des Klägers.
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Das Hessische Landesarbeitsgericht entschied zu Gunsten des Klägers. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten sei hinsichtlich der Kündigungsschutzklage gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 a und b ArbGG eröffnet. Denn der Kläger sei als Arbeitnehmer im Sinne von § 5 Abs. 1 ArbGG anzusehen. Die Parteien streiten über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses.
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Das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses ergebe sich aus dem Anstellungsvertrag, so das Landesarbeitsgericht. Aus diesem erwachse ein arbeitgeberseitiges Weisungsrecht. Ob dieses Weisungsrecht ausgeübt wurde, sei unerheblich. Zudem werde der Kläger im Vertrag als Arbeitnehmer und die Beklagte als Arbeitgeber bezeichnet. Schließlich enthalte der Vertrag für ein Arbeitsverhältnis typische Regelungen zum Arbeitsort, zur Arbeitszeit sowie bezahltem Erholungsurlaub und dessen Gewährung.
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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