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Newsletter 21/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- Kann man Resilienz trainieren?
- Jugendkongress: "Die Zukunft der Kirche ist jetzt!"
- Nicht ohne den Teddy: Was tun, wenn Kinder ihr Plüschtier oder die Schmusedecke in die Kita mitbringen?
- Nahezu ein Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW war 2021 in Teilzeit beschäftigt
- Sommer und Gartengeräte
- Urlaubsgewährung bei angeordneter Quarantäne
Allgemeine Informationen
Kann man Resilienz trainieren?
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(Quelle: INQA) Politische oder gesellschaftliche Ausnahmesituationen wie der Ukraine-Krieg oder die Corona-Pandemie stellen unsere psychische Balance auf die Probe. Resilienzforscher Prof. Dr. Klaus Lieb erklärt im Interview der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA), wie man psychische Widerstandsfähigkeit trainieren kann und was Unternehmen jetzt für ihre Belegschaften tun können.
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Herr Lieb, Sie forschen zum Thema Resilienz, also über unsere „psychischen Abwehrkräfte“. Was wissen Sie darüber, wie wir in der Krise widerstandsfähig bleiben?
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Zunächst einmal: Krisen sind ein Stresstest für uns alle. Deshalb gibt es die naheliegende Annahme, dass viele Menschen in außergewöhnlichen Zeiten wie diesen aus der psychischen Balance geworfen werden. Allerdings verstellt das den Blick darauf, dass die breite Mehrheit der Menschen in der Regel mit Stresssituationen gut umgehen kann. Ein resilienter Mensch wird keine großen Auffälligkeiten zeigen – und der resiliente Verlauf ist die Regel. Wir schätzen, dass mehr als 80 Prozent der Menschen grundsätzlich die Fähigkeit haben, in Krisen stabil zu bleiben. Auch wenn wir noch nicht genau wissen, was sie stabil hält. Hierfür ist die Datenlage noch zu gering. Aber es gibt erste Hinweise, wonach vor allem eine positive Neubewertung der Situation hilft. Manche Krisen bringen auch Chancen mit sich.
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Untersuchungen zeigen, dass gerade Menschen mit Krisenerfahrung erstaunlich gut mit neuen Herausforderungen umgehen können. Wie erklären Sie sich das?
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Das liegt an den erworbenen Ressourcen. Wir wissen, dass Menschen eher resilient sind, wenn sie im Leben schon größere Krisen überstanden haben. Denn wer einmal eine Ausnahmesituation erfolgreich bewältigt hat, kann von diesem Wissen zehren. Der Blick auf solche früheren Erfahrungen kann dann helfen. Deshalb empfehlen wir auch, sich diese Ressourcen zu vergegenwärtigen. Wenn es zum Beispiel darum geht, eine Quarantäne auszuhalten, kann die Erinnerung helfen, dass man es auch nach einer Trennung ausgehalten hat, allein zu sein. Umgekehrt wissen wir aber auch: Wer an früheren Krisen „gescheitert“ ist, hat es jetzt vermutlich schwerer.
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Kann man Resilienz denn trainieren?
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Grundsätzlich ist Resilienz nicht statisch und einem einfach nur in die Wiege gelegt, sondern dynamisch im Laufe des Lebens und damit auch grundsätzlich lern- und trainierbar. Wir kennen inzwischen viele Faktoren, die mit resilienten Verläufen korrelieren. Wichtig ist z. B. zu erkennen, dass man keiner Krise nur ausgeliefert ist. Es lässt sich immer direkt etwas tun. Dieses aktive Coping anstelle von Grübeln und Bedauern trägt dazu dabei, Krisen zu akzeptieren, zu gestalten und damit zu bewältigen. Auf unserer Website lir-mainz.de haben wir hilfreiche Informationen für einen resilienten Umgang mit Krisen zusammengestellt. Darunter sind auch hilfreiche aktuelle Informationen zu Hilfen zum Umgang mit psychischer Belastung durch den Ukraine-Krieg zu finden.
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Woran merkt man, dass man resilient ist?
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Resilient zu sein, heißt nicht, dass man ständig glücklich ist. Der resiliente Mensch geht nicht immer fröhlich durchs Leben, sondern zeigt natürlich auch Stressreaktionen. Er erlebt wie alle anderen auch verschiedene emotionale Zustände und Phasen. Aber: Er ist in der Lage, sich von negativen Emotionen nicht komplett vereinnahmen zu lassen. Hierzu tragen drei wesentliche Eigenschaften bei: Eine kognitive Flexibilität ermöglicht es resilienten Menschen, im Negativen auch das Positive sehen, z. B. die Chance in der Krise. Hinzu kommt ein realistischer Optimismus, der es erlaubt, ohne rosarote Brille auf die Dinge zu blicken und sich von z. B. von falschen Erwartungen zu trennen. Durch das Erzeugen von positiven Emotionen wiederum können resiliente Menschen sich selbst etwas Gutes tun, Stichwort Selbstfürsorge. Kurzum: Resilient ist, wer bei psychischen Belastungen wieder schnell in den Normalzustand kommt.
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Blicken wir auf die Unternehmen: Was können die tun, damit ihre Beschäftigten möglichst resilient sind?
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Dazu gehört für mich zunächst eine gute Informations- und Kommunikationspolitik. Betriebe sollten ihren Mitarbeitenden erklären, was die aktuelle Krise möglicherweise für das Unternehmen bedeutet. Sie sollten transparent sein, wenn sie etwas nicht wissen oder einen festgelegten Fahrplan nicht einhalten können. Und sie sollten ihre Beschäftigten begleiten und unterstützen. Das heißt zum Beispiel zu schauen, wie es ihnen während der Krise geht. Denn nicht wenige Menschen haben Schwierigkeiten mit massiv veränderten Situationen. Hier gilt es, Kontakt zu halten und stabilisierend zu wirken. Zu guter Letzt braucht es meines Erachtens Investitionen in gute Führung. Damit sich Unternehmen so aufstellen, dass sie auch in künftigen Stresssituationen optimal reagieren können. Denn keine Krise ist die letzte Krise.
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Prof. Dr. Klaus Lieb ist wissenschaftlicher Geschäftsführer des Leibniz-Instituts für Resilienzforschung (LIR) sowie Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie der Universitätsmedizin Mainz.
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- 40 MVG.EKD - Urlaubsplanung
- 40 MVG-EKD außerhalb des Dienples
Kirchengerichtsverfahrten
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Gesamt-MAV - Gemeinsame MAV o.ä.
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Initiativrecht und Verfahren
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Planung der Mitarbeiterversammlung
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SB- und Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Zwischen Stühlen der Erwartungen
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Transition und Fortbildung
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Teilnahmekosten: 610,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Jugendkongress: "Die Zukunft der Kirche ist jetzt!"
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(Quelle: EKiR) „Wir leben zu oft auf Kosten zukünftiger Generationen“, sagte Dr. Thorsten Latzel, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland bei einer Diskussionsrunde des Zukunftskongresses „MH 22“ der Evangelischen Jugend im Rheinland.
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Latzel ergänzte im Gespräch mit Anna-Nicole Heinrich, Präses der Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und Friederike Epp, Vorstandsmitglied der Evangelischen Kirche im Rheinland: „Zukunft bedeutet daher ein hohes Maß an Verantwortung.“
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Anna-Nicole Heinrich sagte: „Die Zukunft der Kirche ist jetzt!“ Damit nahm sie einen Gedanken aus einer Rede von Luisa Neubauer (Fridays For Future) auf. Neubauer hatte bei einer Keynote zum Start des Zukunftskongresses gesagt, dass wir jetzt schon in einer „Realität leben, die vor Jahren als Zukunft beschrieben wurde“. Präses Latzel ergänzte dazu: „Für mich ist es deshalb auch wichtig, ins Handeln zu kommen und nicht immer über die Zukunft zu reden.“
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Beim ersten Zukunftskongress der Evangelischen Jugend im Rheinland (EJiR) gab es einen ganzen Tag lang Veranstaltungen zu den Schwerpunktthemen „Zukunft LEBEN“, „Zukunft GESTALTEN“, „Zukunft GLAUBEN“ und „Zukunft OHNE HASS“. Die großen Fragen, die dabei von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie und Expertinnen und Experten diskutiert wurden waren: Wie geht die Kirche mit Klima- und Umweltschutz? Wofür steht die Kirche in der Zukunft überhaupt? Und was verbindet Menschen trotz ihrer Meinungsverschiedenheiten? Zu dem Zukunftskongress, der vom Aufbau an ein Festival erinnerte, waren mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gekommen.
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Die Präses der EKD-Synode sagte mit Blick auf den Zukunftskongress als partizipative Veranstaltung: „Ich hoffe, dass ich aus den Gesprächen vor und nach der Diskussion etwas mitnehmen kann, denn die Kirche verändern wir nicht auf dem Podium.“ Friederike Epp ergänzte: „Wenn es um die Zukunft der Kirche geht, sollten alle mitsprechen.“ Präses Latzel sagte aber auch: „An vielen Stellen ist die Partizipation von allen gut. Aber an manchen Stellen muss man Aufgaben auch an Expertinnen und Experten abgeben.“ In der Jugendarbeit zum Beispiel müssten nicht zwingend alle mitreden, sondern da sollten Jugendliche das größte Mitspracherecht haben.
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In der Diskussion ging es auch ganz konkret um Veränderungen, die die evangelische Kirche umsetzen könnte. Die Runde war sich darin einige, dass es eine Anpassung auch im Digitalen geben müsste. „Aktuell sind wir eine physische Organisation mit Kirchengebäuden, die auch im Digitalen ist“, sagte Anna-Nicole Heinrich. Vielleicht müsse Kirche aber in einer zunehmend digitalisierten Welt eher eine digitale Organisation sein, die auch Kirchengebäude vorhält, zu denen man hingehen kann. „Oft habe ich digital mit Menschen Kontakt und erst danach treffe ich die Person analog“, so Heinrich. Das könne auch ein Modell sein, wie Kirche agieren könne.
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Die Forderungen, Wünsche und Erwartungen der Jugend, die in Workshops, Podiumsdiskussionen und bei weiteren Aktionen auf dem Festivalgelände entstanden sind, werden nach dem Zukunftskongress zusammengefasst. Dieses Forderungspaket wird dann an die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche im Rheinland und Vertreterinnen und Vertreter der Politik weitergegeben.
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Der Zukunftskongress ist der erste seiner Art. Nachdem durch die Corona-Pandemie ein Jugendcamp in Mülheim an der Ruhr nicht realisiert werden konnte, wurde der Entschluss gefasst, in der Stadt am Fluss ein neues Veranstaltungsformat für die Evangelische Jugend im Rheinland und aus anderen Landeskirchen zu schaffen.
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Tagesseminar: Jugend- und Auszubildendenvertretung
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In diesem Tagesseminar zeigen wir, wie die Jugend- und Auszubildendenvertretung sich in der Dienststelle für die Azubis und Jugendlichen einsetzen kann. Wir vermitteln Wissenswertes um die JAV-Arbeit und was diese erreichen kann. Und das ist gar nicht so wenig: Auch die JAV hat schließlich Möglichkeiten. Sie kann die Ausbildung, den Schutz der Gesundheit und die Arbeitsbedingungen verbessern. Dazu muss sie aber wissen, wie das geht. Genau darum geht es.
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30.08.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Nicht ohne den Teddy: Was tun, wenn Kinder ihr Plüschtier oder die Schmusedecke in die Kita mitbringen?
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(Quelle: DGUV) Wenn Kinder in schwierigen Situationen sind oder wenn sie Übergänge bewältigen müssen, beispielsweise von der Familie in die Kita, dann suchen sie oft Unterstützung bei Stofftieren, Schmusedecken oder Schnullern. Psychologen bezeichnen diese Gegenstände als Übergangsobjekte. Sie bieten den Kindern Schutz und Sicherheit. Darauf weist auch die Kindheitspädagogin und Resilienztrainerin Fea Finger in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins "KinderKinder" hin. Sie spricht sich dafür aus, diese materiellen Objekte als Brücke zwischen den Eltern und neuen, außerhäuslichen Situationen zuzulassen.
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Dennoch kommt es oft vor, dass pädagogische Fachkräfte den Kindern nach einigen Wochen ihre Übergangsobjekte wegnehmen wollen. Sie sind der Meinung, das Kind bräuchte sein Kuscheltier oder -tuch nun nicht mehr. Fea Finger kritisiert ein solches Verhalten, da das vom Kind eigens gewählte Objekt eine hervorragende Strategie sei, um sich selbst zu regulieren und Stress abzubauen.
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Die Kindheitspädagogin rät dazu, das Bedürfnis des Kindes in den Fokus zu stellen. In Situationen, in denen der eigene Teddy tatsächlich im Weg ist, sollte die Fachkraft dem Kind anbieten, den Teddy auf ein Regal oder einen benachbarten Stuhl zu setzen. Dabei sei zu beachten, dass das Kind jederzeit Zugriff auf sein Objekt hat. Nur so könne dem Bedürfnis nach Geborgenheit und Sicherheit nachgekommen werden.
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Mehr zum Thema kleine und große Übergänge im Kita-Alltag - beispielsweise beim Wechsel von Räumen und Aktivitäten oder bei Beziehungsabbrüchen - lesen Sie in der neuen Ausgabe von „KinderKinder“. Das Magazin für Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen erscheint vier Mal im Jahr und wird vertrieben über die regional zuständigen Unfallkassen.
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Nahezu ein Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in NRW war 2021 in Teilzeit beschäftigt
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(Quelle: IT.NRW) Im Juni 2021 gab es in Nordrhein-Westfalen rund 7,0 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Alter von 15 bis 64 Jahren. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren davon zwei Millionen in Teilzeit beschäftigt (28,3 Prozent). Im Jahr 2008 hatte es landesweit 5,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte gegeben, der Anteil der Teilzeitbeschäftigten lag damals bei 18,1 Prozent (1,1 Millionen).
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Wie das Statistische Landesamt weiter mitteilt, ging der höhere Teilzeitanteil bei den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten mit einem überproportionalen Beschäftigungsanstieg von Frauen einher: Von 2008 bis 2021 erhöhte sich die Zahl der weiblichen Beschäftigten von 2,5 auf 3,2 Millionen (+27,1 Prozent). Gleichzeitig ist auch der Teilzeitanteil von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen seit 2008 von 34,7 Prozent auf 48,1 Prozent im Jahr 2021 gestiegen. Die Zahl der männlichen Beschäftigten erhöhte sich im selben Zeitraum von 3,3 auf 3,8 Millionen (+15,1 Prozent); der Teilzeitanteil stieg hier von 5,5 auf 11,7 Prozent.
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Tagesseminar: Die Eingruppierung im BAT-KF
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Die Eingruppierung der Kolleg*innen erfolgt nach den Vorgaben des BAT-KF und der Entgeltgruppenpläne. Der Mitarbeitervertretung unterliegt obliegt im Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.
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Das Tagesseminar “Eingruppierung im BAT-KF” vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, Stufenzuordnung und zu den Entgeltgruppenplänen. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe. Zusätzlich wird auf die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung eingegangen.
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21.06.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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(Quelle: EFAS) Während der eine niest und schnupft, rauft sich der andere beim Anblick seines kniehoch gewachsenen Rasens die Haare: Es ist Sommer. Und der birgt auch seine Tücken. Denn was grünt und blüht und unser Auge erfreut, macht auch viel Arbeit. Das wissen die Mitarbeitenden der Grünpflege nur zu gut. Rasen müssen gemäht, Hecken geschnitten und Böschungen freigehalten werden. Rasenmäher, Heckenscheren und Freischneider sind jetzt im Dauereinsatz.
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Damit diese hilfreichen Geräte nicht zum Fluch werden, ist es wichtig, dass jede und jeder genau weiß, wie sie/er mit seinem Gerät umgeht. Unterweisen Sie deshalb Ihre Mitarbeitenden im sicheren Umgang mit den eingesetzten Geräten und den erforderlichen Schutzmaßnahmen. Eine sichere, gute Grundlage dafür bietet die Bedienungsanleitung der Hersteller oder eine betriebsspezifische Betriebsanweisung.
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Die Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS) hat zu Ihrer Unterstützung außerdem zu den gängigsten Grünpflegegeräten (Rasenmäher, Heckenschere, Freischneider, Häcksler) Muster-Betriebsanweisungen erstellt. Diese weisen kurz und knapp auf mögliche Gefahren hin und beschreiben die wichtigsten Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln. Sie können die Betriebsanweisungen auf unserer Homepage herunterladen oder auch als wetterfestes Printexemplar über das Onlineformular bestellen. Für evangelische Einrichtungen ist der Bestellservice kostenlos.
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Weiterführende Informationen zum Thema „Grünpflege im Gartenbau“ enthält die gleichnamige Broschüre der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Die Broschüre können Sie auf der Website der SVLFG herunterladen.
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Aus der Rechtsprechung
Urlaubsgewährung bei angeordneter Quarantäne
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(LAG Kiel, Urteil v. 15.02.2022, 1 Sa 208/21)
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Das LAG Kiel hat eine Entscheidung des ArbG Neumünster bestätigt, das entschieden hatte, dass eine Arbeitgeberin auch dann den beantragten Urlaub gewährt, wenn sich ihr Arbeitnehmer während des Urlaubs – ohne selbst infiziert zu sein – nur aufgrund eines Kontaktes mit einer an Covid-19 erkrankten Person in Quarantäne begeben muss.
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Die Arbeitgeberin hatte dem klagenden Arbeitnehmer wie von ihm beantragt Urlaub für den 23. bis 31. Dezember 2020 genehmigt. Danach ordnete das Gesundheitsamt für den Kläger für den Zeitraum 21. Dezember 2020 bis 4. Januar 2021 Quarantäne an. Die Beklagte zahlte für die beantragte Zeit Urlaubsentgelt und rechnete die Tage auf den Urlaubsanspruch des Klägers an. Der Kläger ist der Auffassung, dass sein Urlaubsanspruch insoweit nicht erfüllt worden sei und nach wie vor bestehe. Die Arbeitgeberin habe ihm für Dezember 2020 nicht wirksam Urlaub gewährt. § 9 BUrlG sei zumindest analog anzuwenden. Es liege eine planwidrige und analogiefähige Regelungslücke vor. Die häusliche Quarantäne stelle einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte des Arbeitnehmers dar und sei mit den Einschränkungen bei „normaler Arbeitsunfähigkeit“ durchaus vergleichbar.
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Dieser Argumentation ist das Landesarbeitsgericht ebenso wie bereits zuvor das Arbeitsgericht nicht gefolgt.
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- 9 BUrlG ist nicht analog auf den Fall der Anordnung einer Quarantäne anzuwenden. Eine Analogie erfordert sowohl eine planwidrige Lücke als auch eine vergleichbare Interessenlage. Es liegt schon keine planwidrige Lücke vor. Die Begrifflichkeiten, u.a. des Ansteckungsverdächtigen sind seit langem bekannt. Sie wurden aus dem BSeuchG in das Infektionsschutzgesetz übernommen. Das BAG vertritt durchgehend seit über 25 Jahren die Auffassung, dass eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG wegen seines Ausnahmecharakters nicht in Betracht kommt. Der Gesetzgeber hat auf diese Rechtsprechung reagiert und eine § 9 BUrlG entsprechende Regelung für den Fortbestand des Urlaubsanspruchs während eines Beschäftigungsverbotes im MuSchG eingefügt (§ 24 S. 2), nicht aber eine Regelung im Infektionsschutzgesetz. Die vom Kläger angeführte BGH-Entscheidung (30. November 1978 – III ZR 43/77 -) ist angesichts der ständigen Rechtsprechung des BAG überholt und hält gerade nicht fest, dass ein Arbeitnehmer, der seuchenrechtlich als „Ausscheider“, aber nicht „krank im Sinne des BUrlG“ eingestuft ist, generell seinen Urlaub nicht in Anspruch nehmen kann.
Auch ist der Fall der Absonderungsanordnung unter Berücksichtigung des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nicht mit der Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs gleichzusetzen. Vorgaben für den Arbeitnehmer, wie er seinen Urlaub zu verbringen hat, gibt es nicht. Wie der Arbeitnehmer sich erholt, bleibt ihm überlassen. Unter Umständen wird er durch eine Absonderung überhaupt nicht in der Verwirklichung seines Urlaubszwecks beeinträchtigt. Die analoge Anwendung von § 9 BUrlG kann aber nicht davon abhängen, wie ein Arbeitnehmer im konkreten Fall beabsichtigt, seinen Urlaub zu verbringen.
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Die Revision ist wegen grundsätzlicher Bedeutung der in Rede stehenden Rechtsfrage zugelassen worden. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
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Wichtige Hinweise
Der vkm-rwl unterstützt und informiert SIE, zum Beispiel
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- durch diesen Newsletter,
- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
Der vkm-rwl vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel
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- durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
- durch individuelle Rechtsberatung.
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Der Newsletter wird herausgegeben vom:
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Danke für das Lesen. Bis bald!
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