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Newsletter 15/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- baua: Aktuell 1/22: Schwerpunkt orts- und zeitflexibles Arbeiten
- Klinik-Schließungen sind keine kluge Antwort auf die Pandemie
- „#MH22“: Evangelische Jugend im Rheinland lädt ein zum interaktiven Zukunftskongress mit prominenten Gästen
- Warum Sicherheitsbeauftragte so wichtig sind
- Beleuchtung im Betrieb: Unfälle vermeiden, Gesundheit schützen
- Unbefugte Datenweitergabe
Allgemeine Informationen
baua: Aktuell 1/22: Schwerpunkt orts- und zeitflexibles Arbeiten
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(Quelle: BAuA) Seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie hat das orts- und zeitflexible Arbeiten als eines der Instrumente des Infektionsschutzes innerhalb kürzester Zeit enorm an Bedeutung gewonnen. Die BAuA hat ihre Expertise in diesem Themenfeld in praxisorientierten Handlungsempfehlungen zugänglich gemacht und gleichzeitig durch systematische Begleitforschung die Umsetzung in den Betrieben beobachtet. In ihrem Schwerpunkt stellt die erste Ausgabe der baua: Aktuell im Jahr 2022 wissenschaftliche Befunde zum orts- und zeitflexiblen Arbeiten vor.
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Welche Herausforderungen und Chancen das Thema aus der Perspektive des Arbeits- und Gesundheitsschutzes birgt, wie diese gesundheitsgerecht gestaltet werden kann und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, wird in den Beiträgen des Schwerpunkts dargestellt und diskutiert.
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Mit der Frage, wie ein "neues Normal" nach der Pandemie gestaltet werden kann, befasst sich auch der Rat der Arbeitswelt in seinem Positionspapier "Der Betrieb als sozialer Ort". Darin hebt das unabhängige Expertengremium, dem auch BAuA-Präsidentin Isabel Rothe angehört, die Bedeutung von direkter Kommunikation und Zusammenarbeit für Innovation und betriebliche Weiterentwicklung hervor und empfiehlt einen gesunden Mix aus Präsenzbetrieb und ortsflexibler Arbeit.
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Weitere Beiträge zu Aktivitäten der BAuA in anderen Handlungsfeldern sind die Potenziale von Informations- und Kommunikationstechnologien für die Arbeitsschutzaufsicht, die Kampagne der EU-OSHA zu Muskel-Skelett-Erkrankungen sowie aktuelle Publikationen der BAuA. Neues aus der DASA Arbeitsweltausstellung runden die baua: Aktuell 1/22 ab.
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Die aktuelle Ausgabe gibt es - ebenso wie alle seit 2005 erschienenen Mitteilungen kostenfrei auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
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Tagesseminar: Datenschutz im MAV-Büro
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Auch für die eigene Arbeit der Mitarbeitervertretung ist das Thema Datenschutz interessant
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Was gibt es dabei zu beachten?
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Welche Grundlagen des Datenschutzes sind zu beachten?
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23.05.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Klinik-Schließungen sind keine kluge Antwort auf die Pandemie
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(Quelle: DKG) Vorstellungen des AOK-Bundesverbands zur zukünftigen Krankenhaus-Versorgungslandschaft in Deutschland weisen richtige Ansätze auf. Erneut konzentrieren sie sich aber zu stark auf die einfache Botschaft der Krankenhausschließungen. Richtig ist die Analyse der AOK, dass wir einen klug geplanten und gesteuerten Umbau der Versorgungsstrukturen brauchen und dass damit der bisher kalte Strukturwandel beendet werden muss. „Dieser Strukturwandel sollte jedoch nicht das primäre Ziel haben, Krankenhausstandorte ersatzlos aufzugeben, sondern das Leistungsgeschehen orientiert am Versorgungsbedarf der Menschen in den Regionen neu zu ordnen. Krankenhäuser brauchen entsprechende Rahmenbedingungen, um einen Teil ihrer bisher vollstationären Leistungen ambulant am Krankenhaus erbringen zu können“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG).
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In der Pandemie haben sich vor allem regionale Krankenhaus-Netzwerke unterschiedlicher Versorgungsstufen bewährt. Anders als es der AOK-Bundesverband suggeriert, waren eben nicht nur Universitätskliniken und Maximalversorger an der Corona-Versorgung beteiligt. Natürlich haben Unikliniken und andere Maximalversorger verstärkt komplizierte Fälle behandelt. Das war ihnen aber nur möglich, weil andere Krankenhäuser in den regionalen Netzwerken die Regelversorgung übernommen, Infektionsstationen für leichte COVID-Fälle eingerichtet und so die großen Kliniken entlastet haben. Statt pauschaler Schließungen bedarf es eines Zusammenspiels der wohnortnahen Grundversorgung, Zentrenbildung und Spezialisierung.
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Auch die Fallzahlrückgänge in den vergangenen zwei Jahren belegen nicht, dass die bisherigen Leistungen nicht benötigt werden oder nun komplett ambulant erfolgen könnten. Vielmehr zeigen gerade die Zahlen bei Herzinfarkt und Schlaganfall, dass viele leichtere Fälle überhaupt nicht behandelt wurden, weil Patienten aus Angst vor Infektion oder Überlastung das Krankenhaus gemieden haben. Auch bei Darmkrebspatienten müssen wir gravierende Spätfolgen befürchten, da in hoher Zahl Früherkennungs-Behandlungen nicht mehr stattfanden.
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„Absolut richtig liegt der AOK-Bundesverband, wenn er fordert, die ambulanten Potenziale der Krankenhäuser besser zu nutzen. Es kann aber nicht darum gehen, bislang stationär erbrachte Leistungen eins zu eins in ambulante Strukturen zu überführen. Vielmehr müssen wir die Kompetenzen der Kliniken nutzen, um die ambulante klinische Versorgung aufzubauen und zu etablieren. Das muss adäquat finanziert werden“, erklärt DKG-Vorstand Gaß.
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Wenn die AOK allerdings betont, die Krankenhäuser hätten so viel Gelder wie nie zuvor aus der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten, suggeriert sie damit, die Kliniken hätten ebenfalls Gewinne wie nie zuvor erwirtschaftet. Das ist falsch, denn das gesamte ambulante Leistungsgeschehen der Krankenhäuser ist eingebrochen, Nebenbetriebe mussten weiter finanziert werden, ohne dass sie Einnahmen verbuchen konnten, und gleichzeitig stiegen die Kosten im Krankenhaus immens. Neben den gestiegenen Sach- und Energiekosten waren die Personalausfälle durch Quarantäne und Isolation problematisch. Die Kliniken konnten sie nur durch Leiharbeit kompensieren. Das hatte natürlich immense finanzielle Folgen. „Gerade vor dem Hintergrund, dass am 18. April die Ausgleichszahlungen auslaufen, ist die Liquiditätssicherung für die Krankenhäuser dringend erforderlich. Der Pflegeentgeltwert zur Finanzierung der Pflegepersonalkosten muss deshalb deutlich auf mehr als 250 Euro erhöht werden, nicht, damit Krankenhäuser Gewinne erwirtschaften könnten, sondern um Gehaltszahlungen der Pflegekräfte für das Jahr 2022 sicherzustellen. Wir sind mit einem Betrag von rund 8 Milliarden Euro in die Vorleistung gegangen, der dringend ausgeglichen werden muss“, so Gaß.
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Kostenloses Seminar: MAV und das Team MAV
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Erste Schritte als Mitarbeitervertretung Wie arbeiten wir in der MAV zusammen und wie wirken wir nach außen?
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25.05.2022 von 13.30 – 15.30 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: kostenlos
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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„#MH22“: Evangelische Jugend im Rheinland lädt ein zum interaktiven Zukunftskongress mit prominenten Gästen
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(Quelle: EKiR) Die Agenda haben Jugendliche und junge Erwachsene selbst gesetzt – jetzt steht der erste Zukunftskongress der Evangelischen Jugend im Rheinland kurz vor dem Start. Nachhaltigkeit, ein Miteinander ohne Hass, Partizipation von jungen Menschen und nicht zuletzt die Kirche der Zukunft sind die Themenschwerpunkte, die das eintägige Programm in Mülheim prägen. Für die veranstaltende Evangelische Jugend im Rheinland stellten Fiona Paulus, Vorsitzende der Evangelischen Jugend im Rheinland (EJiR), Landesjugendpfarrerin Tuulia Telle-Steuber, Projektmanager Daniel Drewes von der EJiR und Simon Löwenberg von der Evangelischen Jugend An der Ruhr nun das Programm für das Tagesevent am Samstag, 7. Mai, in Mülheim an der Ruhr vor. Anmeldungen sind noch bis zum 1. Mai möglich.
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„Als evangelische Jugend wollen wir weg von einem „Das-haben-wir-schon-immer- so gemacht‘“, betont Fiona Paulus. Stärkere Partizipation von jungen Menschen sei das Ziel. Deshalb wurden auch die Schwerpunktthemen für das Jugendevent per Online-Voting bestimmt. Herausgekommen ist ein ganztägiges Programm mit einer großen Bandbreite an Formaten von der Podiumsdiskussion, über einen Live- Podcast bis zum Theaterworkshop. Als prominente Gäste haben sich unter anderem Luisa Neubauer (Fridays for Future) und Jan Schipmann (YouTube-Polit- Podcast „Die da oben“) angekündigt. EKD-Präses Anna Nicole Heinrich und Thorsten Latzel, Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, diskutieren in der Mülheimer Petrikirche unter dem Titel „Kirche verändern? Hold my beer!“.
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Christoph Schlicht von den „Kirchenrebellen“ berichtet aus seinen Erfahrungen als Grenzgänger zwischen digitaler Gemeinschaft und Offline-Begegnung. Für aktuelle Themen hat die Evangelische Jugend kurzfristig ihr Programm umgebaut.
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Projektmanager Daniel Drewes: „Als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine nehmen wir noch eine Podiumsdiskussion und einen Workshop mit den Aktivisten von ‚Peace4Future‘ neu ins Programm, außerdem gibt es eine Graffitiwand für Friedensbotschaften.“
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„Bei der Programmgestaltung war uns wichtig, uns selbst zu hinterfragen“, erklärt Fiona Paulus für die Veranstalter. „Als Kirche wollen wir stärker darauf achten, wie wir uns aufstellen können, damit sich ganz verschiedene Menschen bei uns zu Hause fühlen, Diversität ist das Stichwort“, betont Landesjugendpfarrerin Tuulia Telle-Steuber. So sind etwa auch Veranstaltungen zu queer awareness, critical whiteness und feministischer Kirche Teil des Programms. Die Auswahl der Referentinnen und Referenten ist nicht auf die kirchliche Szene beschränkt. So gibt es im Themenschwerpunkt Nachhaltigkeit unter anderem einen Bericht aus der Initiative „Cleanups am Rhein“ oder ein Videogespräch mit Klimakoordinator Khulekani Magwaza aus Südafrika und Süd- Nord-Freiwilligen aus Indonesien.
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Für die Veranstaltung am 7. Mai 2022 rechnen die Veranstalter mit 200 bis 300 Teilnehmenden in Mülheim – und weitere sind willkommen. „Man hat nicht oft so viele Gäste“, freut sich Simon Löwenberg von der Evangelischen Jugend im Kirchenkreis An der Ruhr auf das überregionale Event. „Das ist gut, denn so werden wir als evangelische Jugend besser sichtbar.“ Interessierte von 16 bis 24 Jahren können sich bis zum 1. Mai unter https://zukunftskongress.ejir.de/ anmelden. Eine Kirchenmitgliedschaft wird nicht vorausgesetzt. Die Teilnahme ist kostenfrei, Restkarten gibt es gegebenenfalls an der Tageskasse.
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Webseminar: Das Arbeitszeugnis
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– Verpflichtung auf Zeugniserteilung
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– Einfaches und qualifiziertes Arbeitszeugnis
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05.07.2022 von 09.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 100 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Warum Sicherheitsbeauftragte so wichtig sind
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(Quelle: BGHM). Sicherheitsbeauftragte wirken im Betrieb auf sicherheits- und gesundheitsgerechtes Handeln hin – und tragen somit dazu bei, dass Unfälle sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren verhindert werden. Wie genau die Arbeit eines oder einer Sicherheitsbeauftragten aussieht und welche Voraussetzungen es für das Ehrenamt gibt, erklärt Gerhard Kuntzemann, BGHM-Experte und Leiter des DGUV-Sachgebiets Sicherheitsbeauftragte, in einer neuen Folge der Podcast-Reihe „Hör-Schutz“ der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM).
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„Sicherheitsbeauftragte sind die, die sich im Betrieb auskennen und für ihre Kolleginnen und Kollegen bei Fragen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit jederzeit ansprechbar sind“, so Kuntzemann in der neuen Podcast-Folge. „Sie unterstützen die Führungskraft und die Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei, zu überprüfen, ob Tätigkeiten im Betrieb sicher ausgeführt werden.“ Um die Aufgabe zu übernehmen, sollte man Spaß an Arbeitsschutz-Themen haben und gut im Unternehmen vernetzt sein. Das helfe auch dabei, Mitarbeitende konstruktiv auf Fehlverhalten anzusprechen.
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Doch wie ermittelt man die nötige Anzahl von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb? „In allen Unternehmen, die mehr als 20 Beschäftigte haben, muss es Sicherheitsbeauftragte geben“, erläutert Kuntzemann. Wie viele genau, hänge davon ab, ob zwischen den Sicherheitsbeauftragten und den Beschäftigten eine ausreichende räumliche, fachliche und zeitliche Nähe gegeben ist. Nur so könnten Sicherheitsbeauftragte ihre Aufgabe gut erfüllen.
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Beleuchtung im Betrieb: Unfälle vermeiden, Gesundheit schützen
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(Quelle: DGUV) Schlechte Lichtverhältnisse schaden der Gesundheit von Beschäftigten und begünstigen Arbeitsunfälle. Denn sind gefährliche Bereiche wie Treppen nicht gut beleuchtet, steigt die Gefahr für Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle.
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Anregungen für die richtige Beleuchtung liefert die neue Ausgabe von Arbeit & Gesundheit. Der im Schwerpunkt porträtierte Hygienepapierkonzern prüft und verbessert kontinuierlich sein Beleuchtungskonzept. Dabei bedeutet hell nicht gleich optimal ausgeleuchtet, denn Licht kann auch blenden. Zudem müssen Schattenwurf und Lichtfarbe berücksichtigt werden. Das Good-Practice-Beispiel zeigt, wie individuelles Lichtempfinden und Vorgaben aus der Arbeitsstättenverordnung in Einklang gebracht werden. Für gute Ideen bei der Entwicklung des betrieblichen Beleuchtungskonzepts sollten Beschäftigte eingebunden werden, insbesondere Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
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Die Beleuchtung wirkt auch auf die Gesundheit, etwa bei Schichtarbeit. Gerold Soestmeyer, Leiter des DGUV-Sachgebiets Beleuchtung und Aufsichtsperson der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) sagt: "Wenn Beschäftigte abends oder nachts bei Licht mit hohem Blauanteil arbeiten, kann das ihren Tag-Nacht-Rhythmus verschieben und zu gesundheitlichen Problemen führen."
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Aus diesem Grund ist Beleuchtung mit neutralweißer Farbe empfehlenswert. Tagsüber stärken Beschäftigte ihre innere Uhr am besten mit natürlichem Licht. Betriebe sollten Arbeits- und Aufenthaltsräume so gestalten, dass Tageslicht eintritt. Alternativ können sie Anreize schaffen, dass Beschäftigte ihre Pause im Freien verbringen.
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Aus der Rechtsprechung
Unbefugte Datenweitergabe
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(LAG Köln, Urteil v. 02.11.2021, 4 Sa 290/21)
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Liest jemand auf dem E-Mail-Konto des Arbeitgebers eine Nachricht, kopiert den Anhang der offensichtlich privaten E-Mail und leitet sie an eine dritte Person weiter, kann fristlos gekündigt werden.
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Die Klägerin arbeitete seit 23 Jahren bei einer evangelischen Kirchengemeinde in der Verwaltung. Bei Buchhaltungsaufgaben hatte sie auch Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. Dort sah sie eine E-Mail, die auf ein gegen den Pastor gerichtetes Ermittlungsverfahren hinwies. Es ging um den Verdacht sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebende Frau. Im E-Mail-Konto fand sie als Anhang einer privaten E-Mail einen Chatverlauf zwischen dem Pastor und der betroffenen Frau. Diesen speicherte sie auf einem USB-Stick. Eine Woche später leitete sie den Verlauf anonym an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde weiter.
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Die Klägerin rechtfertige dies damit, dass sie die im Kirchenasyl lebende Frau schützen und Beweise sichern wollte. Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse kündigte die Kirchengemeinde ihr fristlos. In der ersten Instanz war die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage erfolgreich. Für das Arbeitsgericht Aachen lag zwar ein an sich wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor, wegen des bisher unbelastet verlaufenen langen Arbeitsverhältnisses hielt es die Kündigung aber für unverhältnismäßig.
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In zweiter und letzter Instanz war die Kirchengemeinde erfolgreich. Für das Landesarbeitsgericht Köln war das für die Aufgaben der Klägerin notwendige Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört. Die unbefugte Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten sei - auch wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten - ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dieser sei auch nicht durch die von der Klägerin genannten Beweggründe gerechtfertigt. Damit hätte sie auch keines der angegebenen Ziele erreichen können. Wegen der Schwere der Pflichtverletzung überwiege das Interesse der Gemeinde, sich von der Frau zu trennen, das Beschäftigungsinteresse der Klägerin deutlich. Auch die erstmalige Pflichtverletzung sei der Gemeinde nach objektiven Maßstäben unzumutbar
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Wichtige Hinweise
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Der Newsletter wird herausgegeben vom:
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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