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Newsletter 31/2022

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
  • Der vkm-rwl trauert um Klaus Riedel
  • Beruf beeinflusst Infektionsrisiko für Beschäftigte
  • Fünf Prozent mehr Pflege-Azubis müssen für alle Akteure des Gesundheitswesens Ansporn sein
  • Neue Leiterin des Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung
  • Volles Haus – Wie kommen alle sicher raus?
  • Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung

Allgemeine Informationen

Der vkm-rwl trauert um Klaus Riedel
Klaus Riedel ist am 25. Juli 2022 im Alter von 67 Jahren verstorben.
Klaus Riedel setzte sich jahrzehntelang für die Belange der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie als Mitglied, stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ein. Während dieser Zeit hat er als Mitglied und stellvertretener Vorsitzender des Vorstandes unseres Mitarbeiterverbandes den vkm-rwl geleitet und weiterentwickelt.
Er lebte praktisch für den vkm-rwl mit viel Herzblut und Engagement. In dieser langen Zeit hat Klaus Riedel mit seinem unübertroffenen Arbeitspensum und kreativen Ideen vieles auf den Weg gebracht, was die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie erheblich verbessert hat. Bis zum Schluss war er noch in der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission und im Nominierungsausschuss des vkm-rwl tätig. Außerdem betreute er seit langem die Aktualisierung und Herausgabe des BAT-KF Handbuchs.
Mit Klaus Riedel verliert der vkm-rwl einen Menschen, der mit seinem ehrenamtlichen Engagement stets ein Vorbild für uns alle bleiben wird. Der vkm-rwl ist ihm zu großen Dank verpflichtet. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren und nie vergessen.
Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Ulrike und der ganzen Familie.
Für den vkm-rwl
Michael Wessels
Vorsitzender
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Seminare zum MVG.EKD
MVG Grundseminar I
Inhalt:
MAV- Was soll das?
Die Einladung zur MAV-Sitzung
Niederschrift-Protokoll der Sitzung
Beschlussfähigkeit und Ersatzmitglieder
Ausscheiden und Ruhen
Wahl und der Mitarbeiterbegriff
Ehrenamt - Bevorteilung -Schulung
Wer wird vertreten - Dienststellenleitung
Dienstplangenehmigung
Verweigerung der Zustimmung Dienstplan
Termine:
14.12. – 16.12.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
Teilnahmekosten: 610,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Beruf beeinflusst Infektionsrisiko für Beschäftigte
(Quelle: BAuA) Gibt es Berufsgruppen, in denen das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion besonders hoch ist? Besteht ein Zusammenhang zwischen Beruf und Infektionshäufigkeit? Diesen und weiteren Fragen geht der Kompaktbericht "Berufsbezogenes Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion in der ersten Welle der COVID-19-Pandemie" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) auf den Grund. Die Ergebnisse beruhen auf Analysen der Daten der NAKO Gesundheitsstudie.
Die Corona-Pandemie hat das öffentliche Leben, aber auch die Arbeitswelt in Deutschland verändert. Aus Sicht des Arbeits- und Gesundheitsschutzes interessiert, in welchen Berufsgruppen verstärkt Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen, um Beschäftigte zu schützen. Die BAuA hat auf Basis der Daten der NAKO Gesundheitsstudie ermittelt, wie hoch das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion in verschiedenen Berufsgruppen- und –bereichen in der ersten Welle der Pandemie (Februar bis August 2020) war. Hierzu wurden die Daten von mehr als 100.000 erwerbstätigen Studienteilnehmenden ausgewertet. Um berufsbezogene Unterschiede zu bestimmen, wurden die Berufsangaben der Beschäftigten in die "Klassifikation der Berufe KldB 2010" und in die international verbreitete "International Standard Classification of Occupations ISCO-08" überführt.
Im Vergleich der fünf Berufssektoren nach der KldB 2010 zeigen sich für Beschäftigte in Berufen der personenbezogenen Dienstleistungen die höchsten Infektionszahlen. Es folgen Beschäftige in kaufmännischen Berufen, während die Infektionszahlen in den Produktionsberufen am geringsten waren. Im Bereich der 14 Berufssegmente waren Arbeitnehmer und Arbeitsnehmerinnen in medizinischen und nicht-medizinischen Gesundheitsberufen, in Berufen des Land-, Forst- und Gartenbaus sowie in Sicherheitsberufen am häufigsten von einer SARS-CoV-2-Infektion betroffen. Am geringsten war der Anteil der Beschäftigten in fertigungstechnischen Berufen. Ein weiterer Schwerpunkt der Analyse ergab, dass das Infektionsrisiko für Beschäftigte aus den systemrelevanten Branchen und Berufen in der Altenpflege sowie der Human- und Zahnmedizin in der ersten Welle der Pandemie viermal so hoch war gegenüber Beschäftigten aus nicht systemrelevanten Berufen.
Die Erkenntnisse der Auswertung geben Hinweise, in welchen Bereichen verstärkte Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen nötig sind. Allerdings wurde in dieser Auswertung nur die erste Welle der Pandemie betrachtet. Daher besteht die Möglichkeit, dass sich die Risikoprofile zwischen den Wellen unterscheiden.
Der baua: Bericht kompakt "Berufsbezogenes Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion in der ersten Welle – Ergebnisse auf Basis der NAKO Gesundheitsstudie" gibt es als PDF auf der Internetseite der BAuA www.baua.de/publikationen.
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Tagesseminar: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit vielen Jahren muss in allen Dienststellen ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchgeführt werden. Tatsächlich findet dies oft immer noch nicht statt.
Was gibt es dabei zu beachten? Sind die oft bestehenden Ängste berechtigt? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen wir uns in diesem Tageseminar.
Termin:
05.09.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Teilnahmekosten: 160,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Fünf Prozent mehr Pflege-Azubis müssen für alle Akteure des Gesundheitswesens Ansporn sein
(Quelle: DKG) Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht angesichts steigender Auszubildendenzahlen in der Pflege einen positiven Trend und fordert weitere entschiedene politische Schritte, um noch mehr Menschen für den Beruf zu gewinnen.
„Fünf Prozent mehr Auszubildende als im Vorjahr haben 2021 eine Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. -fachmann begonnen. Das ist eine sehr gute Nachricht, die zeigt, dass der Pflegeberuf attraktiv ist und die Krankenhäuser als Ausbildungsbetriebe mit ihren Anstrengungen zur Reduzierung des Fachkräftemangels erfolgreich sind. Bei allen Herausforderungen suchen mehr junge Menschen nach einem sinnvollen Beruf mit hervorragender Sicherheit und deutlich steigendem Gehalt. Das muss uns aber zugleich Ansporn sein, als Krankenhäuser immer weiter daran zu arbeiten, sehr gute Arbeitgeber zu werden und zu sein. Aber dafür benötigen wir auch passende Rahmenbedingungen, die von allen Akteuren des Gesundheitssystems geschaffen werden müssen. So dürfen sich die Kassen nicht weiter dem Abschluss von Pflegebudgets und der damit verbundenen Refinanzierung der Pflegepersonalkosten verweigern und gleichzeitig die Pflegekräfte mit immer mehr Bürokratie belasten. Und die Politik muss sich entscheiden, ob sie die Pflege stärken oder, wie jetzt im GKV-Stabilisierungsgesetz vorgesehen, schwächen möchte“, erklärt der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
20 Prozent der Auszubildenden waren 2021 30 Jahre und älter, sieben Prozent sogar mindestens 40 Jahre alt. „Die Corona-Pandemie und die mediale Präsenz der Pflege haben offenbar vielen die Bedeutung dieses Berufs wieder ins Bewusstsein gerufen. Es ist sehr erfreulich, dass sich offenbar auch viele berufserfahrene Menschen in die Pflege umorientieren und darin eine erfüllende Tätigkeit sehen. Nun müssen wir auch dafür sorgen, dass diese Pflegekräfte im Idealfall bis zum Rentenalter bei uns in Vollzeit arbeiten können. Dafür braucht es bessere Arbeitsbedingungen und natürlich auch bessere Gehälter. Das höhere Einstiegsalter zeigt uns auch, dass die Anstrengungen vieler Krankenhäuser richtig sind, Pflegekräfte nach einem Berufswechsel zurückgewinnen zu wollen. Damit das funktioniert, müssen wir aber den Kreislauf aus zu wenigen Kolleginnen und Kollegen und zu viel Arbeit für den Einzelnen durchbrechen. Das von ver.di, Pflegerat und DKG gemeinsam entwickelte Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument PPR 2.0 nach vielen Jahren nun endlich einzuführen, ist ein erster politischer Schritt in die richtige Richtung. Die Lösung des Pflegepersonalmangels bleibt eine der größten Herausforderungen der Gesundheitspolitik“, sagt Dr. Gerald Gaß
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Grundseminar Arbeitsrecht 1
Inhalte des Seminars:
  • Arbeitsvertrag, Nebenabreden, Probezeit
  • Allgemeine Arbeitsbedingungen
  • Versetzung, Abordnung, Personalgestellung
  • Arbeitszeit, Sonderformen der Arbeit, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit
  • Befristete Arbeitsverhältnisses und Teilzeitbeschäftigung
  • Eingruppierung, Entgelte, sonstige Leistungen
  • Entgelt im Krankheitsfall, Jubiläumszuwendung, Sterbegeld
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigung
  • Grundzüge des kirchlichen Arbeitsrechts und Schlichtungsverfahrens
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Arbeitsrechtliche Fragen/Bearbeitung von praktischen Fällen
Termine:
19.09. – 21.09.2022, Parkhotel Kevelaer, Kevelaer, Neustr. 3
Teilnahmekosten: 610,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Neue Leiterin des Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung
(Quelle: EKvW) Sonika Mohme (41) ist neue Leiterin des Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung im Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen (EKvW).
Die erfahrene Verwaltungsexpertin hat ihre neue Aufgabe am 1. Juli 2022 angetreten und sich am heutigen Dienstag (5.7.) den Mitarbeitenden im Landeskirchenamt offiziell vorgestellt. Präses Annette Kurschus begrüßte die neue Kollegin, wünschte ihr Gottes Segen und nannte ihren Dienstantritt den „Beginn einer neuen Ära im Landeskirchenamt“. Denn zum ersten Mal steht eine Frau an der Verwaltungsspitze.
Sonika Mohme ist gebürtige Portanerin. Nach dem Abitur wählte sie zunächst die Inspektorenlaufbahn bei der Stadt Minden und absolvierte 2000 bis 2003 ein Studium zur Diplom-Verwaltungswirtin (FH). Anschließend wechselte Mohme zur Kreisverwaltung Herford und studierte berufsbegleitend noch „Öffentliches Management“ an der Universität Kassel (2004-2006). Insgesamt war Sonika Mohme fast 20 Jahre – seit 2003 – beim Kreis Herford tätig: zunächst im Amt für Umwelt, Planen und Bauen und im Steuerungs- und Qualitätsmanagement, dann in der Wirtschaftsförderung, in der Geschäftsstelle der „Initiative Wirtschaftsstandort des Kreises Herford e.V.“, im Finanz- und Liegenschaftsmanagement sowie zuletzt als Amtsleiterin im Straßenverkehrsamt.
Als Leiterin des gerade neu strukturierten Geschäftsbereichs Zentrale Verwaltung ist Sonika Mohme künftig für vier Arbeitsbereiche mit jeweils eigenen Bereichsleitungen verantwortlich: „Personal & Personalentwicklung“ – „Service & Zentrale Dienste“ – „Organisation & Organisationsentwicklung“ – sowie „Digitalisierung, Datenschutz & Dokumentenmanagement“. Sonika Mohme freut sich auf die neuen Herausforderungen im Landeskirchenamt. Ihr Ziel: den Wandel des Landeskirchenamtes in eine moderne und dienstleistungsorientierte Verwaltung aktiv mitzugestalten.
Das Landeskirchenamt mit rund 350 Mitarbeitenden ist die Verwaltung und der Sitz der Kirchenleitung der EKvW.

Volles Haus – Wie kommen alle sicher raus?
(Quelle: EFAS) Die Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS) hat sich mit dem Thema Brandschutz beschäftigt.
In unseren Kirchen freuen wir uns über gut besuchte Gottesdienste und Veranstaltungen. Egal ob besondere Festgottesdienste zu Ostern, Weihnachten oder zur Konfirmation, der reguläre Sonntagsgottesdienst, Bläser- oder Orgelkonzerte – alle Besucherinnen und Besucher sind willkommen.
Doch was passiert, wenn bei vollem Haus ein Brand ausbricht oder ein anderer Notfall eintritt? Wie stellen Sie sicher, dass alle anwesenden Personen schnellstmöglich und sicher das Gebäude verlassen können?
Bei einer Evakuierung haben die Flucht- und Rettungswege eine besondere Bedeutung. Daher sollten Sie folgende Dinge beachten:
Klären Sie im Vorfeld, wo in Ihrer Kirche bzw. in Ihrem Gemeindehaus die Flucht- und Rettungswege verlaufen. Treffen Sie hierzu entsprechende Festlegungen. Kennzeichnen Sie die Flucht- und Rettungswege, damit auch Ortsunkundige sie erkennen können. Halten Sie die Flucht- und Rettungswege immer frei! Besonders wenn das Haus voll ist. Stellen Sie dort keine zusätzlichen Stühle oder anderen Gegenstände ab (z. B. Kinderwagen, Rollatoren). Weisen Sie auch die Gottesdienstbesucher*innen darauf hin.
Sie wollen wissen, ob Ihre Flucht- und Rettungswege ausreichend dimensioniert sind? In der Broschüre „Mit Feuer und Flamme für den Brandschutz“ hat die EFAS im Kapitel 3.5 die Mindestbreite der Fluchtwege und -türen für Sie zusammengestellt. Die Broschüre enthält darüber hinaus weitere Tipps, wie Sie alle getroffenen Brandschutz-Regelungen in einer Brandschutzordnung dokumentieren können. Evangelische Einrichtungen können diese - ebenso wie die Postkarte “Fluchtweg freihalten” - kostenfrei über das Online-Bestellformular bei der EFAS anfordern

Aus der Rechtsprechung

Hartnäckiger Verstoß gegen Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen rechtfertigt ordentliche Kündigung
(LAG Thüringen, Urteil vom 03.05.2022, 1 Sa 18/21; Quelle: kostenloseurteile.de)
Verstößt ein Arbeitnehmer hartnäckig gegen die Pflicht zur Abstempelung der Raucherpausen und begeht dadurch einen erheblichen Arbeitszeitbetrug, so rechtfertigt dies eine ordentliche Kündigung. Wegen der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens ist eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich.
Aus den Gründen:
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil eine in einem Jobcenter in Thüringen beschäftigte Arbeitnehmerin es unterließ ihre Raucherpausen abzustempeln, wurde ihr im Februar 2019 gekündigt. Allein im Januar 2019 wurden täglich bis zu sieben Raucherpausen als Arbeitszeit erfasst. Das Arbeitsgericht Suhl wies die von der Arbeitnehmerin erhobenen Kündigungsschutzklage ab. Die Kündigung sei seiner Auffassung nach als ordentliche Kündigung wirksam. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Berufung der Arbeitnehmerin.
Das Landesarbeitsgericht Thüringen bestätigte die Entscheidung des Arbeitsgerichts. Die Kündigung sei als verhaltensbedingte Kündigung wegen beharrlicher Verstöße gegen die Dokumentationspflicht und daraus folgenden Arbeitszeitbetrugs gerechtfertigt. Das Verhalten der Arbeitnehmerin habe einen schweren Vertrauensbruch dargestellt und sei strafrechtlich relevant
Eine vorherige Abmahnung sei nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts nicht erforderlich gewesen. Aufgrund der Schwere des Vertrauensbruchs und der strafrechtlichen Relevanz des Verhaltens habe die Arbeitnehmerin nicht davon ausgehen dürfen, dass die Arbeitgeberin ihr Fehlverhalten hinnehmen und es nicht zum Anlass einer Kündigung nehmen würde. In einem solchen Fall sei eine Abmahnung entbehrlich.

Wichtige Hinweise

1.
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  • durch diesen Newsletter,
  • durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
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  • durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
  • durch individuelle Rechtsberatung.
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2.
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
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Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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