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Newsletter 32/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- BAuA veröffentlicht Faktenblatt zu Erwerbstätigen mit Pflegeaufgaben im privaten Umfeld
- Am Start: Neue Fachstelle für Prävention und Intervention
- Energie sparen – aber wie?
- Kleinst- und Kleinbetriebe benötigen in Pandemiezeiten bedarfsgerechte Arbeitsschutzangebote
- Zwei Jahre Corona, steigende Preise - Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle
- Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
Allgemeine Informationen
BAuA veröffentlicht Faktenblatt zu Erwerbstätigen mit Pflegeaufgaben im privaten Umfeld
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(Quelle: BAuA) Wer neben der Erwerbstätigkeit im privaten Umfeld noch Pflegeaufgaben übernimmt, ist oft zusätzlich belastet. Vor allem in Vollzeit arbeitende Frauen sind betroffen. Dies ergaben Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 und der "Studie zur Mentale Gesundheit bei der Arbeit" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die Ergebnisse fasst das jetzt veröffentlichte Faktenblatt "Beschäftigte mit Pflegeaufgaben im privaten Umfeld: Verbreitung und psychische Gesundheit" zusammen.
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Im Fokus der Auswertung stehen die Verbreitung und Eigenschaften von Beschäftigten mit Pflegeaufgaben im privaten Umfeld sowie die Zusammenhänge mit der psychischen Gesundheit. Insgesamt haben etwa jede zehnte Frau und jeder dreizehnte Mann Pflegeaufgaben im privaten Umfeld. Dabei übernehmen Frauen häufiger (13 Prozent) Pflegeaufgaben als Männer (9 Prozent). Um Beruf und pflegerische Tätigkeiten zu vereinen, arbeiten vor allem weibliche Beschäftigte öfter in Teilzeit (48 Prozent). Frauen in Vollzeit berichten dagegen vermehrt von Erschöpfung und Konflikten zwischen Arbeit und Pflegeaufgaben. Daher gewinnen die Vereinbarkeit von Beruf und Privatem sowie die Flexibilisierung der Arbeitszeit für Beschäftige zunehmend an Bedeutung.
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Das Faktenblatt "Beschäftigte mit Pflegeaufgaben im privaten Umfeld: Verbreitung und psychische Gesundheit" gibt es als PDF auf der Internetseite der BAuA unter www.baua.de/publikationen.
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Tagesseminar: Dienstpläne und Arbeitszeit in Kindertagesstätten
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Dienstpläne in einer Kita zu erstellen ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Gesetzliche Regelungen - wie Personalschlüssel, Arbeitszeitgesetz, BAT-KF - müssen beachtet werden, die Arbeitszeit gerecht verteilt werden. Immer mehr Flexibilität wird von
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Mitarbeitenden bezüglich ihrer Arbeitszeiten verlangt/erwartet, um die Gewährleistung des Betriebes abzudecken. Doch auch hier gilt es Regeln einzuhalten, nicht zuletzt haben gerade die Mitarbeitervertretungen ein Mitbestimmungsrecht.
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06.09.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Am Start: Neue Fachstelle für Prävention und Intervention
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(Quelle: EKvW) Die neue „Fachstelle für Prävention und Intervention“ der EKvW zum Schutz vor sexualisierter Gewalt ist jetzt am Start. Der Sozialpädagoge und Diakon Christian Weber ist seit dem 1. August als Referent für Prävention im Landeskirchenamt erreichbar. Unterstützt wird er im Verwaltungsbereich bereits von Maria Schulz. Komplettiert wird das Team am 1. September, wenn auch Jelena Kracht als Referentin für den Bereich Intervention ihren Dienst aufnimmt.
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Energie sparen – aber wie?
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(Quelle: EKiR) Aus der Praxis für die Praxis: Eine Ideenbörse Energiesparen sammelt ab sofort, was Gemeinden planen, um sich auf die kommende Heizperiode vorzubereiten. Die Energiekrise fordert Kirche heraus, sowohl für die Solidarität in unserer Gesellschaft einzustehen als auch selbst mit den ökonomischen Folgen umzugehen.
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Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche in Deutschland sind Gegenstand der Fortbildung. Hinzu kommen die • Öffnungsklauseln für Dienstvereinbarungen zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung im Bereich der AVR-DD. Ferner werden die Eingruppierungsregelungen • der AVR-DD eingehend erläutert.
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- Grundlagen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR-DD)
Dienstvereinbarungen Bundesgesetzliche Ergänzungen wie TzBfG, ArbZG, etc.
- Arbeit in Kleingruppen anhand von Fallbeispielen
Arbeitsweise der ARK-AVR-DD
- Eingruppierung
Bestandteile der Vergütung Arbeitszeit und Pausen
- Arbeitszeitkonten (inkl. Überstunden)
Urlaub und Sozialbezüge
- Öffnungsklauseln
- Urteile zum Arbeitsrecht
Teilnahmekosten: 610,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Kleinst- und Kleinbetriebe benötigen in Pandemiezeiten bedarfsgerechte Arbeitsschutzangebote
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(Quelle: BAuA) Während der Corona-Pandemie mussten viele Betriebe ihre Arbeitsabläufe ändern, um den Anforderungen des Arbeits- und Infektionsschutzes Rechnung zu tragen. In der BeCovid-Studie des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung wurden Verantwortliche aus rund 2000 Betrieben der Privatwirtschaft zum betrieblichen Umgang mit der Pandemie befragt. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) beteiligte sich an dieser Studie. Die Ergebnisse der Auswertung der 16. Befragungswelle (August 2021) hat die Bundesanstalt nun im baua: Fokus "Arbeitsschutz in Kleinst- und Kleinbetrieben während der Pandemie und in der Zukunft" veröffentlicht. Die Ergebnisse ergänzen damit den bisherigen Wissensstand zur Umsetzung des Arbeitsschutzes in Kleinst- und Kleinbetrieben (KKU) und stellen Anknüpfungspunkte für eine bedarfsgerechte Gestaltung von Arbeitsschutzinstrumenten dar.
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Wie die Auswertungen zeigen, bestehen bei den Unternehmen Unterschiede hinsichtlich der Umsetzung von Infektionsschutzmaßnahmen am Arbeitsplatz. Technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen werden in KKU deutlich seltener umgesetzt als in größeren Unternehmen. So gaben 47 Prozent der Kleinst- und Kleinbetriebe an, persönliche Kontakte zu reduzieren. Bei mittelständischen und großen Unternehmen sind es 88 Prozent. Auch der Erhalt oder die Erweiterung des Homeoffice wird in KKU mit 30 Prozent nur halb so oft umgesetzt wie in größeren Unternehmen (60 Prozent).
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Die seltenere Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen in KKU sind jedoch kein Indiz für ein geringeres Arbeitsschutzengagement. Sie zeigen, dass es durch die strukturellen und organisatorischen Besonderheiten dieser Unternehmensgrößenklasse in Pandemiezeiten alternativer und individuellerer Lösungen bedarf. Hier gilt es, ein besonderes Augenmerk auf den Einsatz digitaler Technologien zu setzen.
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Ein Großteil der KKU (63 Prozent) und der größeren Unternehmen (64 Prozent) wollen den Arbeitsschutz auch künftig stärker bei betrieblichen Entscheidungen berücksichtigen. Zudem zeigt die Auswertung, dass Arbeitsschutzkontrollen in Kleinst- und Kleinbetrieben einen positiven Effekt auf die Umsetzung der personenbezogenen und technischen Arbeitsschutzmaßnahmen haben. Dies spricht für einen Ausbau der Kontrollen sowie der proaktiven Beratungen.
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Der baua: Fokus "Arbeitsschutz in Klein- und Kleinstbetrieben während der Pandemie und in der Zukunft" kann als PDF auf der Internetseite der BAuA heruntergeladen werden www.baua.de/publikationen
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Das Kirchengerichtsverfahren
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Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle, dem Kirchengericht bietet viele Fehlerquellen für Mitarbeitervertretungen. Im Seminar lernen Sie die wichtigsten kennen – und wie man sie vermeidet.
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18.10.2022 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Zwei Jahre Corona, steigende Preise - Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle
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(Quelle: Diakonie Deutschland) Zwei Jahre Corona-Pandemie und rasant steigende Lebenshaltungskosten: Immer mehr Menschen geraten in finanzielle Not. Im Frühjahr 2022 verzeichneten die gemeinnützigen Schuldnerberatungsstellen in Deutschland im Vergleich zum Spätsommer 2021 einen deutlichen Anstieg bei der Nachfrage nach Beratung. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV), die veröffentlicht wurde. Gleichzeitig machte das Bündnis klar, dass ein Ausbau der Schuldnerberatung, ihre auskömmliche Finanzierung sowie Investitionen in die Digitalisierung der sozialen Schuldnerberatung dringend notwendig seien, damit überschuldete Menschen Unterstützung erfahren. Eine leistungsstarke Schuldnerberatung ist unabdingbar, damit die betroffenen Menschen dem Teufelskreis aus nicht beglichenen Forderungen, Scham und Überforderung entkommen.
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Mehr als die Hälfte der befragten Beratungsstellen nannte zwischen zehn und 30 Prozent mehr Anfragen im Vergleich zum Sommer 2021. Damit setzt sich der Trend einer ersten Befragungswelle im Sommer 2021 fort, die bereits einen deutlich erhöhten Beratungsbedarf festgestellt hat. 32 Prozent der Beratungsstellen gaben im ersten Quartal des Jahres eine erhöhte Nachfrage nach Beratung zu Miet- und Energieschulden an (Sommer 2021: 28,5 Prozent). Die Beraterinnen und Berater der Verbände berichten, dass dieser Trend sich seit dem Zeitpunkt der Befragung angesichts steigender Energiepreise verstärkt fortgesetzt hat. Einen erhöhten Informations- und Aufklärungsbedarf von (Solo)-Selbstständigen gab es in 36 Prozent, von Personen in Kurzarbeit in 29 Prozent, von Erwerbstätigen in 32 Prozent der Beratungsstellen.
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Die Aufnahme von Schulden ist gesellschaftlich akzeptiert und wirtschaftlich gewollt– sei es bei der Finanzierung des Autos, der Wohnungseinrichtung oder des Smartphones. Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder Krankheit können aber dazu führen, dass Verbindlichkeiten nicht mehr bedient werden können. Aus vorhersehbar kontrollierter Verschuldung wird dann Überschuldung, insbesondere bei Menschen mit wenig Einkommen.
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Annabel Oelmann, Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen: „Pandemie und Inflation sind bei uns deutlich zu spüren. Es kommen immer mehr Menschen, die ihre Miete und Stromkosten nicht mehr zahlen können. Auch beobachten wir, dass Ratsuchende mit psychischen Erkrankungen noch häufiger als vor Corona zu uns kommen. Wir müssen leider viele wieder wegschicken, weil sie gar keinen Anspruch auf Beratung haben.“
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Denn in Deutschland haben nicht alle Menschen die Möglichkeit, sich in der gemeinnützigen Schuldnerberatung professionell beraten zu lassen - oder erst dann, wenn es zu spät ist. Wer keine Sozialleistungen bezieht, kann Schuldnerberatung nicht kostenlos in Anspruch nehmen. So sieht es der Gesetzgeber vor.
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Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: "Das trifft vor allem Menschen, die besonders anfällig sind, weil sie meist kein finanzielles Polster haben - wie z.B. Geringverdiener, Rentnerinnen, Solo-Selbstständige, und Studierende. Wer akut in finanzielle Not gerät, greift nach jedem Strohhalm und läuft dabei Gefahr, noch tiefer in die Schuldenfalle zu tappen. Schnelle Hilfe scheinen oft unseriöse oder unqualifizierte Angebote zu versprechen, die im schlimmsten Fall gar aus der Situation Profit schlagen. Darum fordern wir ein Recht auf Schuldnerberatung für alle! Kommunen sollten verpflichtet werden, Schuldnerberatung entsprechend dem gesellschaftlichen Bedarf kostenlos vorzuhalten. Die öffentliche Hand würde davon profitieren, denn die enormen sozialen Folgekosten blieben aus."
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Aus der Rechtsprechung
Kein Geld für nicht genommenen Erholungsurlaub über 20 Tage
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(VerwG Berlin, Urteil vom 19.06.2022, VG 28 K 563.19; Quelle: kostenlose-urteile.de)
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Die Erben eines verstorbenen Beamten haben keinen unbegrenzten Anspruch auf den finanziellen Ausgleich nicht genommenen Erholungsurlaubs.
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Die Kläger sind die Erben einer 2018 verstorbenen Landesbeamtin. Sie war von März 2016 an bis zu ihrem Tod dienstunfähig erkrankt. Bis dahin hatte sie insgesamt 64 Tage des ihr zustehenden Urlaubs nicht genommen. Der Dienstherr erkannte den Erben eine finanzielle Abgeltung in Höhe von etwa 9.400,- Euro für 46 Urlaubstage zu, gewährte aber keine darüberhinausgehende finanzielle Abgeltung von Erholungsurlaub. Der Anspruch werde durch den vierwöchigen unionsrechtlich gewährleisteten Mindesturlaub begrenzt. Nach erfolglosem Vorverfahren und der Ablehnung einer überdies geforderten Abgeltung für von der Erblasserin geleisteten Überstunden haben die Erben Klage erhoben, mit der sie die Zahlung von ca. 3.700,- Euro (Resturlaub) begehrten.
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Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Zwar hätten die Erben einen grundsätzlichen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung des nicht genommenen Erholungsurlaubs, der auf den Erben übergehe. Der Anspruch sei aber auf das unionsrechtlich gewährleistete Minimum von 20 Urlaubstagen bei einer fünftätigen Arbeitswoche begrenzt. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs seien die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet, weitere Ansprüche auf bezahlten Urlaub zu gewähren und für den Fall, dass dieser nicht in Anspruch genommen wurde, eine finanzielle Vergütung vorzusehen. Die einschlägige Richtlinie 2003/88/EG beschränke sich vielmehr auf die Aufstellung von Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz.
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Wichtige Hinweise
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- durch diesen Newsletter,
- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
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- durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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