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Newsletter 48/2022

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
  • Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Mit Resilienz besser durch die Krise
  • Inklusion in Kirche und Diakonie
  • Für Erzieherinnen und Interessierte: Ja zu Wut, nein zu Gewalt
  • Mehr Pflege und weniger Bürokratie am Krankenbett
  • Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich

Allgemeine Informationen

Diskriminierung am Arbeitsplatz
(Quelle: DGUV) Werden Beschäftigte diskriminiert, beleidigt oder bedroht, kann das psychische und psychosomatische Krankheiten auslösen. Laut einer Studie der Universität Konstanz von 2019 meldeten sich Beschäftigte, die Diskriminierung am Arbeitsplatz erfuhren, deutlich häufiger krank.
Es ist die Aufgabe von Vorgesetzten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Benachteiligung und Ausgrenzung zu schützen. "Führungskräfte sollten die Null-Toleranz-Politik gegenüber Diskriminierung verdeutlichen und leben", sagt Professor Dr. Dirk Windemuth, Leiter des Instituts für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG). Wie das gelingt, ist Thema der neuen Ausgabe von top eins.
Im Kampf gegen Diskriminierung ist die Förderung personeller Vielfalt eine wichtige Stellschraube. Sind Teams divers aufgestellt, begünstigt das eine diskriminierungsfreie Arbeitsatmosphäre. Ein weiterer wichtiger Baustein ist Teambuilding. Gemeinsame Erlebnisse schweißen ein Team zusammen und fördern den Austausch. Im besten Fall werden Vorurteile abgebaut.
Das Verbot von Diskriminierung am Arbeitsplatz müssen Arbeitgebende im Unternehmen bekanntmachen. Wie sie dies tun, steht ihnen jedoch frei: Sie können Beschäftigte in Schulungen darüber aufklären. Auch Aushänge oder eine Information im Intranet sind möglich.
Unternehmen sollten zudem eine Beschwerdestelle einrichten, an die sich Beschäftigte wenden können, wenn sie Diskriminierung beobachten oder selbst davon betroffen sind. Wenn es zu Diskriminierung kommt, sind Arbeitgebende verpflichtet, sie zu unterbinden. Je nach Schwere des Falles sind Abmahnungen und sogar Kündigungen rechtlich erlaubt.
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Web-Seminar: Gefährdungsanzeige – wie kann die Mitarbeitervertretung helfen?
Die Kolleg*innen schreiben Gefährdungs- oder Überlastungsanzeigen. Die Mitarbeitervertretung bekommt diese in Kopie. Was aber damit machen?
Kann die Mitarbeitervertretung den Kolleg*innen helfen? Mit dieser und weiteren Fragen zu dem Thema werden wir uns in dem Tagesseminar beschäftigen.
Termin:
06.02.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Teilnahmekosten: 140,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Mit Resilienz besser durch die Krise
(Quelle: BG ETEM) Eine Krise zu meistern, gelingt Menschen unterschiedlich gut. Während bei manchen Menschen Schicksalsschläge wie an einem unsichtbaren Schutzschild abprallen, haben andere schwer mit den Belastungen zu kämpfen. Diese seelische Widerstandskraft, Belastungen auszuhalten, nennt man Resilienz. Die gute Nachricht: Resilienz kann erlernt und trainiert werden. Die BG ETEM gibt in ihrer Zeitschrift "profi" Tipps, wie jeder seine psychische Widerstandskraft stärken kann.
Der Begriff Resilienz, abgeleitet von "resilire" (lat.), stammt ursprünglich aus der Physik und bedeutet so viel wie "zurückprallen". Der Begriff beschreibt die Fähigkeit bestimmter Elemente, nach extremen äußeren Einwirkungen wieder in ihre Ausgangsform zurück zu springen. Als psychologische Eigenschaft bezeichnet Resilienz im Wesentlichen die Fähigkeit, Extremsituationen zu meistern, ohne Schaden an der Seele zu nehmen. Resiliente Menschen reagieren unempfindlicher auf Belastungen wie Stress oder Frustrationen. Sie handeln flexibler in schwierigen und sich ändernden Situationen.
Gerade im Beruf ist es wichtig, Resilienz zu trainieren. Denn das Arbeitsvolumen und der Druck nehmen in vielen Branchen stetig zu. Flexibler mit dem Stress umgehen hat viel mit Achtsamkeit zu tun. "Die letzten Jahre haben viele von uns vor große persönliche Herausforderungen gestellt und tun es auch weiterhin", so Denise Wilpert, Arbeitspsychologin bei der BG ETEM. "Sich selbst zu schützen und Fähigkeiten auszubauen, die dabei helfen, Belastungen besser auszuhalten, ist wichtiger denn je."
Doch was macht einen resilienten Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin aus? "Resiliente Menschen sind auch im Beruf nicht aus Teflon, auch an ihnen prallt nicht alles ab. Doch sie haben über die Jahre hinweg Mechanismen entwickelt, mit denen sie Krisen besser meistern können", so Wilpert. "Dazu gehören ein gesunder Optimismus, Selbstfürsorge und vor allem starke, vertrauensvolle soziale Beziehungen."
Eine ganz einfache Übung für den Arbeitsalltag heißt: Lächle mal! "Durch Körpersprache können wir das Positive in uns aktivieren, der erste Schritt zu mehr Optimismus", erklärt Wilpert. Also: Lächeln Sie, wenn Sie aufstehen. Lächeln Sie sich zu, wenn Sie sich im Spiegel ansehen. Lächeln Sie bei der Arbeit Ihre Kollegen und Kolleginnen an. Lächeln Sie, wenn Sie abends ins Bett gehen. Manchmal sind es auch ganz kleine Dinge, die einen zum Lächeln bringen können. Achten Sie mal darauf.
Optimisten schauen positiv in die Zukunft. Sie haben das Vertrauen, die Zuversicht, dass Krisen zeitlich befristet sind und überwunden werden können. Wer die Grundeinstellung "das klappt nie", "das schaffe ich nie" zulässt und darin verharrt, demotiviert sich selbst. Wer versteckte Ressourcen in sich selbst freilegen will, sollte sich positiv triggern: Ich schaffe das! Resilient sind nicht die, die sich nicht berühren lassen, sondern diejenigen, denen es gelingt, in allem Übel auch noch ein Körnchen Gutes zu finden. Misserfolge können eine Chance sein, zu wachsen. Für den Anfang kann es hilfreich sein, Dankbarkeit zu trainieren, um Denkmuster zu durchbrechen.
Schwierige Situationen können dazu verleiten, sich im Problem zu verlieren. Klar formulierte, sinngebende Ziele können helfen, den Blick nach vorne zu richten und sich aktiv aus der jetzigen Situation herauszuarbeiten.
Die Zukunft passiert Menschen nicht einfach so. Jeder oder jede hat die Möglichkeit, sie aktiv mitzugestalten. Folglich ist es wichtig, klar zu definieren, was von der Zukunft zu erwarten ist, und, was man selbst dafür tun kann, um seine Ziele zu erreichen. Dabei sollten die eigenen Werte und Ressourcen im Mittelpunkt stehen.
Menschen tendieren dazu, die Schuld bei anderen zu suchen. Verantwortung für sich selbst zu übernehmen und seine Wünsche und Vorstellungen dem Gegenüber klar zu äußern, ist ein erster Schritt. Nur wer für sich selbst und seine Bedürfnisse einsteht, kann ein gesundes Umfeld schaffen.
Bereits das Gefühl, in der Krise nicht allein zu sein, kann enormen Rückhalt bieten. Menschen, die uns unterstützen, uns zuhören und an uns glauben, können zu einer wichtigen Stütze werden. Im sozialen Miteinander können leere Batterien wieder aufgeladen und die eigene Widerstandsfähigkeit gestärkt werden. Dabei können die Bindungen vielfältig sein. Vertrauensvolle Beziehungen zu einzelnen Personen, Gruppen oder auch zu ganzen Systemen aufzubauen, ist vielleicht eine der wichtigsten Resilienz-Strategien.
In persönlich schwer belastenden Situationen kann es zeitweise schwerfallen, nicht in Selbstmitleid zu zerfließen. Sich bewusst gegen die Opferrolle zu entscheiden, kann dabei helfen, sich weniger mit sich selbst und sich vielmehr mit den äußeren Umständen auseinanderzusetzen und zu schauen, wie man diese ändern kann. Wichtig dabei ist, die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche im Blick zu haben. Manchmal kann ein "Nein" zu anderen schon enorme Entlastung bringen.
Tatsachen sollten Sie sich stellen. Sie zu leugnen, verhindert, einen Ausweg zu sehen. Situationen und Umstände, die aktuell nicht verändert werden können, sollten als solche angenommen werden. Wichtig dabei ist, es genau so zu akzeptieren, wie es ist: eine schlechte Phase, kein Dauerzustand. Und in dieser Phase gilt: Sich Sorgen zu machen, ist wie ein Schaukelstuhl. Man ist in Bewegung, kommt jedoch keinen Schritt voran.
  • STOPP zum Gedankenkarussell
    Die Gedanken kreisen und Sie kommen einfach nicht mehr aus dem Gedankenkarussell heraus? Dann sagen Sie zu sich selbst laut "STOPP!" und beenden Sie es. Wann? Immer, wenn Sie merken, dass Sie anfangen zu grübeln.
  • Dankbarkeits- und Erfolgstagebuch
    Lernen Sie, auch kleine Dinge und Erfolge wertzuschätzen. Schreiben Sie jeden Abend drei positive Dinge in Ihr Dankbarkeits- und Erfolgstagebuch.
  • Das Sorgenfenster
    Sie machen sich um alles und jeden oder jede Sorgen und verlieren dabei die positiven Dinge aus dem Blick? Schaffen Sie sich ein zeitlich begrenztes Sorgenfenster.
    • Schreiben Sie alle Gedanken auf, die Ihnen im Laufe des Tages Unbehagen bereiten.
    • Machen Sie sich Sorgen und durchdenken Sie alles für ein paar Minuten. Danach legen Sie die Grübelthemen weg.
  • Waldbaden - Balsam für die Seele
    Die Japaner zelebrieren die Wellnesstherapie "Shinrin yoku" (Baden im Wald) bereits seit Jahren. Nehmen Sie den Wald bei einem Spaziergang bewusst wahr. Saugen Sie jeden Sinneseindruck von Farbe, Geruch und Duft bewusst auf. Ein Waldbad kann das Leben entschleunigen und innere Ruhe einkehren lassen.
  • Lachen mit Freunden und Freundinnen
    Gerade in stressigen Zeiten kann gemeinsames Essen gehen, ein geselliger Spaziergang oder ein Gespräch abseits der Probleme den Kopf freimachen und ein Stück Normalität zurückgeben. Wenn es lustig zugeht, umso besser. Vor allem das Lachen mit befreundeten Menschen kann wahre Wunder bewirken.
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Tagesseminar: Eingruppierung BAT-KF
Die Eingruppierung der Kolleg_innen erfolgt nach den Vorgaben des BAT-KF und der Entgeltgruppenpläne.
Mitarbeitervertretungen obliegt im Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen.
Das Tagesseminar „Eingruppierung im BAT-KF“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, Stufenzuordnung und zu den Entgeltgruppenplänen. Erläurtet werden Aufbau und Struktur sowie Stufenverläufe. Zusätzlich wird auf die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung eingegangen.
Termine:
22.03.2023, WEB-Seminar 9 Uhr – 15 Uhr
Teilnahmekosten: 190 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Inklusion in Kirche und Diakonie
(Quelle: EKD) Alle Menschen sollen gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Spätestens seit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2008 steht fest, dass Inklusion auch in Deutschland einen hohen Stellenwert haben sollte. Verbessert haben sich die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen und anderen Ausgrenzungserfahrungen seither jedoch kaum.
Der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Diakonie Deutschland (DD) ist Inklusion wichtig. Sie leben das, wovon sie überzeugt sind: Gott wendet sich allen Menschen gleichermaßen zu. Mit diesem gemeinsam erarbeiteten Orientierungsrahmen wollen sie dazu beitragen, dass Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen von Kirche und Diakonie umgesetzt werden.
Der Leitfaden richtet sich an Verantwortliche aus Kirche und Diakonie. Er soll ihnen als Werkzeug zur Entwicklung von Aktionsplänen dienen, um Inklusion in allen Bereichen und auf allen Ebenen verbindlich umzusetzen.
Einige Landeskirchen sowie der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe haben bereits systematische Bemühungen um mehr Inklusion unternommen. Dieser Orientierungsrahmen möchte auch alle anderen dazu motivieren und befähigen, zu einer inklusiven Kirche und Diakonie zu werden.
Das Buch ist nach verschiedenen Handlungsfeldern wie Verantwortung, Strukturen, Arbeit, Bildung und Mobilität gegliedert. Es bietet Hintergrundinformationen und Vorschläge für Ziele, weiterführende Links sowie Checklisten zur Unterstützung und Evaluation der konkreten Umsetzung vor Ort.
Eine detaillierte Anleitung zum Erstellen der Aktionspläne erleichtert den Einstieg und bietet Orientierung im Entwicklungsprozess.
Inklusion ist der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland wichtig. Dieser Leitfaden hilft Verantwortlichen aus Kirche und Diakonie, passgenaue Aktionspläne zu entwickeln, um Inklusion in allen Bereichen und auf allen Ebenen konsequent zu verankern und umzusetzen.
Er richtet sich an Landeskirchen, Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie an diakonische Einrichtungen und Werke. Neben fundierten Informationen enthält der Orientierungsrahmen Vorschläge für Ziele und konkrete Umsetzungsmaßnahmen, hilfreiche Checklisten sowie Praxisbeispiele.
Inklusion gestalten – Aktionspläne entwickeln. Ein Orientierungsrahmen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der Diakonie Deutschland
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Web-Seminar: Abmahnung und Ermahnung – was ist der Unterschied und was ist die Auswirkung
Was unterscheidet eine Ermahnung von einer Abmahnung?
Welche Auswirkungen haben Ermahnung und Abmahnung auf das Arbeitsverhältnis?
Hat die MAV Beteiligungsrechte, oder darf wenigstens beraten werden?
Hat die Schwerbehindertenvertretung andere Rechte?
Termine:
14.02.2023, WEB-Seminar 9 Uhr – 14 Uhr
Teilnahmekosten: 140 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Für Erzieherinnen und Interessierte: Ja zu Wut, nein zu Gewalt
(Quelle: DGUV) Kleine Raufereien oder laute Auseinandersetzungen sind unter Kindern im Kindergarten ganz normal. Aber Gewalt im Kindergarten sollte niemals toleriert werden. Die neue Ausgabe des Magazins "KinderKinder" stellt das Präventionsprogramm "Papilio" vor. Es liefert Handwerkszeug für Kitas, um mit Sprach-, Konzentrations-, aber auch Aggressionsproblemen umzugehen.
Papilio beschreibt pädagogische Methoden, mit denen verhindert werden soll, dass Kinder in ihrem späteren Leben gewalttätig werden oder zu Alkohol oder Drogen greifen. Mit Maßnahmen, die harmlos wirken, aber eine große Wirkung zeigen, stärken die Erzieherinnen und Erzieher die Entwicklung der Kinder. So auch in der ASB-Kita "Sonnenland" im Neuruppiner Ortsteil Wuthenow. Spielerisch lernen die Kinder hier, sich ihrer Gefühle bewusst zu werden und diese zu benennen. Vier kleine Kobolde, die für die Grundgefühle Angst, Trauer, Freude und Wut stehen, helfen dabei. "Seht ihr jemanden, der traurig ist?", fragt Erzieherin Birgit Zabel. Die Kinder deuten auf das Bild von Heulibold. Gemeinsam mit ihrer Erzieherin sprechen die Kinder darüber, wie es ihnen geht und woran sie merken, dass sie traurig oder wütend sind.
Dabei erfahren die Kinder, dass es völlig normal ist, auch mal wütend oder traurig zu sein. Wichtig dabei ist, den Umgang mit solchen Situationen zu fördern. "Wenn wir etwas nicht wollen: Was machen wir?", fragt Birgit Zabel. "Stopp!", rufen die Kinder und strecken ihre Arme aus, die Handflächen zeigen nach vorne. Laut und deutlich sagen sie "Ich will das nicht!". Sprechen statt schlagen.

Mehr Pflege und weniger Bürokratie am Krankenbett
(Quelle: GKV) Für eine qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte Pflege am Krankenbett braucht jedes Krankenhaus auf jeder Station genügend Pflegekräfte. Ein erster Schritt, um eine Mindestbesetzung auf den Stationen sicherzustellen, ist die Umsetzung von Pflegepersonaluntergrenzen. Bisher fehlt jedoch in der gesamten stationären Versorgung in Deutschland immer noch ein zeitgemäßes Pflegepersonalbemessungsinstrument, das bundeseinheitlich den tatsächlichen Pflegepersonalbedarf differenziert nach den unterschiedlichen Qualifikationen ermitteln kann. Dabei wurde mit dem PePiK-Verfahren der „Personalbemessung der Pflege im Krankenhaus“ (§ 137k SGB V) bereits der richtige gesetzliche Weg eingeschlagen. Nun steht im aktuellen Referentenentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ein neuer Paragraf (§ 137l SGB V), der eine Personalbemessung in Anlehnung an die PPR 2.0 einführen will. Dieser Vorschlag erfüllt allerdings nicht die Ziele einer vollständigen, einheitlichen und digitalen Pflegepersonalbemessung. Modern geht anders:
„Wir wollen in den Krankenhäusern eine moderne, digitale Pflegepersonalbemessung, damit Bürokratie in der Pflege ab- und nicht aufgebaut wird. Schluss mit handgeschriebenen Listen: Daten könnten im 21. Jahrhundert längst digital erfasst und vernetzt werden“, so Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. „Jedes Personalbemessungsinstrument muss sich daran messen lassen, ob es geeignet ist, die Qualität der Pflege am Krankenbett nachhaltig zu verbessern. Die vom Gesetzgeber vorgesehene ‚Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus – PePiK‘ kann dies zum Wohle der Patientinnen und Patienten und im Sinne der Pflegekräfte tatsächlich leisten.“

Aus der Rechtsprechung

Corona-Erkrankung kein Arbeitsunfall bei Möglichkeit der Infektion im privaten Bereich
(SozG Konstanz, Urteil v. 16.09.2022, S 1 U 452/22; Quelle: kostenlose-urteile.de)
Eine Corona-Erkrankung stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn die Möglichkeit besteht, dass sich der Arbeitnehmer im privaten Bereich infiziert hat. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz. Dies hat das Sozialgericht Konstanz entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2021 erkrankte eine in einem kleinen Handwerksbetrieb in Baden-Württemberg beschäftigte Arbeitnehmerin an Corona. Aufgrund der Erkrankung beanspruchte sie die gesetzliche Unfallversicherung. Diese lehnte aber die Anerkennung eines Arbeitsunfall mit der Begründung ab, dass eine Infektion am Arbeitsplatz nicht nachgewiesen sei. Die Arbeitnehmerin erhob schließlich Klage.
Das Sozialgericht Konstanz entschied gegen die Klägerin. Ihr stehe kein Anspruch auf gesetzlichen Unfallschutz zu. Zwar könne eine Corona-Erkrankung einen Arbeitsunfall darstellen. Dabei sei unerheblich, dass es zu massenhaften Infektionen kommt und eine Corina-Infektion somit als eine Allgemeingefahr einzustufen sei. Es fehle aber die Unfallkausalität. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass sie sich am Arbeitsplatz infiziert hat. Es habe auch die Möglichkeit einer Infektion im privaten Bereich, etwa beim Einkaufen im Supermarkt, bestanden.

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