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Newsletter 10/2023

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Josef-Baumann-Str, 21, 44805 Bochum
Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754
info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
- Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei Lohn und Sorgearbeit steigen bis zur Lebensmitte stark an
- Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Betroffene müssen im Mittelpunkt stehen
- Mehr Zeit für Führung: Tipps für ein besseres Selbstmanagement
- Neuer Diakonie-Präsident
- Uniabsolvent*innen haben gegenüber Absolvent*innen anderer Hochschulen langfristige Karrierevorteile
- Anspruch auf Büropersonal der MAV

Allgemeine Informationen
Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei Lohn und Sorgearbeit steigen bis zur Lebensmitte stark an
(Quelle: DIW) Gender Care Gap und Gender Pay Gap nach wie vor groß – Lücken entstehen vor allem in Phase der Familiengründung – Deutliche Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland – Ausweitung der Partnermonate beim Elterngeld sowie Reform von Ehegattensplitting und Minijobs können für mehr Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt sorgen
Frauen erhalten in Deutschland noch immer einen im Durchschnitt um 18 Prozent geringeren Stundenlohn als Männer. Der Gender Pay Gap, also die Verdienstlücke zwischen Frauen und Männern, variiert jedoch stark mit dem Alter und nimmt ab der Phase der Familiengründung enorm zu. Wie eine aktuelle Analyse der Forschungsgruppe Gender Economics des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) zeigt, gilt das auch mit Blick auf die Unterschiede zwischen Frauen und Männern bei der unbezahlten Sorgearbeit. Dazu zählen die Kinderbetreuung, Hausarbeit und Pflege von Angehörigen. Auch der Gender Care Gap schnellt im typischen Alter der Familiengründung nach oben und ist noch weitaus größer als beim Lohn. „Die Familiengründung ist sowohl für die Zeitverwendung als auch für die Lohnentwicklung vieler Frauen ein einschneidendes Ereignis“, resümiert Katharina Wrohlich, Leiterin der Forschungsgruppe Gender Economics im DIW Berlin. Gemeinsam mit ihren Kolleginnen Clara Schäper und Annekatrin Schrenker hat Wrohlich anlässlich des heutigen Equal Care Days und des bevorstehenden Equal Pay Days Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) für die Jahre 2010 bis 2020 ausgewertet.
Demnach ist der Gender Gap in der Sorgearbeit bei den 20- bis 24-jährigen Erwerbstätigen mit 25 Prozent zwar auch schon beträchtlich, aber im Vergleich zu später noch klein. Bei den 35- bis 39-Jährigen steigt er dann sprunghaft an: Frauen leisten in dieser Altersspanne mehr als doppelt so viel unbezahlte Sorgearbeit wie Männer, in erster Linie
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Tagesseminar: BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Seit vielen Jahren muss in allen Dienststellen ein betriebliches Eingliederungsmanagement nach § 167 Abs. 2 SGB IX durchgeführt werden. Tatsächlich findet dies oft immer noch nicht statt.
Was gibt es dabei zu beachten? Sind die oft bestehenden Ängste berechtigt? Mit diesen und anderen Fragen beschäftigen wir uns in diesem Tageseminar.
Termin:
05.09.2023 von 9.00 – 15.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum
Teilnahmekosten: 190,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie hier.
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Aufarbeitung sexualisierter Gewalt: Betroffene müssen im Mittelpunkt stehen
(Quelle: EKiR) Menschen, die von sexualisierter Gewalt betroffen sind, müssen in den Aufarbeitungsprozessen des erlittenen Unrechts die zentralen Personen sein. Das hat der Leiter des Evangelischen Büros, Oberkirchenrat Rüdiger Schuch, unterstrichen.
„Betroffene haben ein Recht darauf, gehört und beteiligt zu werden, ohne verpflichtet zu sein, sich an der Aufarbeitung zu beteiligen. Die Aufarbeitung ist in den Institutionen mit Nachdruck zu verfolgen. Unrecht und erlittenes Leid sind unbedingt anzuerkennen“, sagte der evangelische Vertreter bei Landtag und Landesregierung in NRW anlässlich einer Sachverständigen-Anhörung der Kinderschutz-Kommission des Parlaments in Düsseldorf. Der Schutz vor sexualisierter Gewalt dürfe sich nicht allein auf Kinder und Jugendliche beschränken, sondern müsse für alle Schutzbefohlenen unabhängig von Alter und dem potenziellen Tatort gelten.
„Menschen im Raum der evangelischen Landeskirchen und ihrer Diakonie waren und sind sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende sind schuldig geworden als Täter:innen, Mitwissende, Wegschauende und Vertuschende. Strukturen und Kulturen in den Landeskirchen und ihrer Diakonie haben dies begünstigt. Die evangelischen Landeskirchen in NRW und ihre Diakonie bekennen sich zu dieser Schuld“, so Schuch. „Aus unserer Sicht ist weiterhin jede Anstrengung zu unternehmen, um Menschen wirksam vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Dazu gehört eine umfassende Aufarbeitung in den Institutionen, und ich beziehe hier ausdrücklich die drei evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen und ihre Diakonie mit ein, für die ich spreche.“
Nicht das Ansehen der Kirche stehe im Fokus von Aufarbeitung und Prävention, sondern die Anerkennung von Leid, das aufrichtige Schuldbekenntnis der Landeskirchen und ihrer Diakonie gegenüber den Betroffenen sowie der Schutz vor sexualisierter Gewalt aller, die sich der Kirche und ihrer Diakonie anvertrauen und ihnen anvertraut werden, so Oberkirchenrat Schuch. „Aufarbeitung und Prävention sind nicht nur vorzunehmen, um berechtigten Erwartungen der Gesellschaft zu genügen oder einen Beitrag zu einem gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitungsprozess zu leisten. Den Kirchen kommt vor dem Hintergrund des biblischen Zeugnisses und auf Grundlage des christlichen Menschenbildes eine besondere Verantwortung zu. Daraus resultiert der Auftrag, Menschen im Wirkungskreis der evangelischen Kirche vor sexualisierter Gewalt zu schützen und ihre Würde zu bewahren.“
Gerade in Sachen Prävention und Intervention sind die Evangelische Kirche im Rheinland, die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und das Diakonische Werk Rheinland-Westfalen-Lippe weit fortgeschritten. Das wird aus der schriftlichen Stellungnahme deutlich, die zur Anhörung eingereicht wurde: So werden bzw. wurden auf allen kirchlichen Ebenen Schutzkonzepte erarbeitet, beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende geschult und Kirchengesetze zum Schutz vor sexualisierter Gewalt erlassen. Ab Herbst 2023 sollen die Ergebnisse der sogenannten ForuM-Studie vorliegen, an der alle Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland beteiligt sind.
Zur Anhörung von Sachverständigen des Hauptausschusses und der Kommission zur Wahrnehmung der Belange der Kinder zum Antrag „Opferrechte stärken: Koordinierung schaffen und Aufarbeitung von Missbrauchstaten unabhängig und ohne Einflussnahme ermöglichen!“ der SPD-Fraktion waren auch die evangelischen Kirchen in NRW und ihre Diakonie um die Beantwortung von 27 Fragen gebeten worden. Das Dokument mit den Fragen und Antworten ist hier abrufbar.
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MVG-Basiswissen für Neueinsteiger
Die Mitarbeitervertretung ist das Interessenvertretungsorgan der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und nimmt aktiv durch Beteiligungsrechte an die Kolleg*innen betreffende Entscheidungen teil. Fachliches Wissen und Können sind Voraussetzung für eine starke Dienstgemeinschaft und Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeitenden. Dieses Seminar vermittelt zu unseren vertiefenden Grundseminaren ein Basiswissen insbesondere für Neueinsteiger in die Mitarbeitervertretungsarbeit. Folgende Inhalte werden in Rundgesprächen, Kurzvorträgen und Einführungen sowie in Kleingruppenarbeiten vermittelt:
  • Das Recht in Kirche und Diakonie MVG
  • Aufbau des MVG
    Eingeschränkte Mitbestimmung/ Mitbestimmung/ Mitberatung
  • Initiativrecht
  • Leitung der MAV
  • Arbeitsrecht/ Aufgaben der MA-Verbände
  • MAV Rechte und Pflichten
  • Zusammenwirken zwischen MAV-Dstltg
  • Beschwerderecht
  • Organisationsfragen
  • Praktische Übungen
Termin:
22. Mai 2023 - 24. Mai 2023, Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
Max. 15 Teilnehmende
Teilnahmekosten: 750,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Mehr Zeit für Führung: Tipps für ein besseres Selbstmanagement
(Quelle: DGUV) Führungskräfte übernehmen häufig so viele fachliche und organisatorische Aufgaben, dass für eigentliche Führungstätigkeiten kaum noch Zeit bleibt - etwa gute Rahmenbedingungen für die Arbeit ihres Teams zu schaffen. Wie Vorgesetzte mehr Zeit für Führung gewinnen, ist Thema der neuen Ausgabe von top eins .
Schon ein paar wenige Verhaltensänderungen können helfen, die Arbeitszeit effektiver zu nutzen. Empfehlenswert ist es beispielsweise, Aufgaben gleicher Art zu bündeln. Telefonieren, E-Mails schreiben oder Bewerbungsunterlagen sichten erledigt man am besten im Block. So kommen Führungskräfte schneller voran, als wenn sie für ähnliche Aufgaben immer wieder neu ansetzen würden.
In ihrem digitalen Kalender sollten Führungskräfte die Terminfunktion immer auch für "Termine mit sich selbst" einsetzen. Dadurch halten sie Zeiträume von anderen Terminen frei und haben wichtige Aufgaben besser im Blick.
Insbesondere fachliche Aufgaben bergen ein großes Zeiteinsparpotenzial. Dr. Marlen Cosmar, Arbeitspsychologin am Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG) sagt: "Viele Führungskräfte kommen aus einer Fachkarriere in ihre Position. Ihre Expertise wird von anderen wahrgenommen und in Anspruch genommen. Um Zeit zu gewinnen, sollten Führungskräfte aber lieber prüfen, wie sie die Fähigkeiten der Belegschaft besser nutzen."
Denn Beschäftigte sind meist selbst Fachleute auf ihrem Gebiet, sodass sich Führungskräfte zurücknehmen können. Wenn dadurch weniger Personen in einem Projekt involviert sind, steigert dies oft sogar die Produktivität.
Viele Unternehmen sind vom Fachkräftemangel betroffen und können beispielsweise offene Stellen nicht besetzen. Das Magazin "top eins" ruft Führungskräfte dazu auf, ihre Erfahrungen zu teilen. Hier geht es zur Umfrage .
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Arbeitsrecht AVR-DD
Die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der Ev. Kirche in Deutschland sind Gegenstand der Fortbildung. Hinzu kommen die • Öffnungsklauseln für Dienstvereinbarungen zwischen Dienststellenleitung und Mitarbeitervertretung im Bereich der AVR-DD. Ferner werden die Eingruppierungsregelungen • der AVR-DD eingehend erläutert.
  • Grundlagen Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR-DD)
    Dienstvereinbarungen
    Bundesgesetzliche Ergänzungen wie TzBfG, ArbZG, etc.
  • Arbeit in Kleingruppen anhand von Fallbeispielen
    Arbeitsweise der ARK-AVR-DD
  • Eingruppierung
    Bestandteile der Vergütung
    Arbeitszeit und Pausen
  • Arbeitszeitkonten (inkl. Überstunden)
    Urlaub und Sozialbezüge
  • Öffnungsklauseln
  • Urteile zum Arbeitsrecht
Termin:
31.07. – 02.08.2023; Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
Teilnahmekosten: 750,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Josef-Baumann-Str. 21, 44805 Bochum, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Neuer Diakonie-Präsident
(Quelle: Diakonie Deutschland) Pfarrer Rüdiger Schuch wird zum 1. Januar 2024 neuer Präsident der Diakonie Deutschland und damit Nachfolger von Pfarrer Ulrich Lilie, der dann in den Ruhestand tritt. Das teilt die Aufsichtsratsvorsitzende des Evangelischen Werks für Diakonie und Entwicklung (EWDE) e. V., Bischöfin Beate Hofmann, in Berlin mit.
Die Entscheidung für die Berufung von Rüdiger Schuch hat der Aufsichtsrat des EWDE in seiner Sitzung am 15. Februar 2023 einstimmig getroffen. Sie wurde vom Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) am 24. Februar 2023 ebenfalls einstimmig bestätigt. "Mit Rüdiger Schuch bekommt die Diakonie Deutschland einen Präsidenten, der profunde Kenntnisse und Erfahrungen in Diakonie, Kirche und politscher Arbeit mit Leidenschaft für diakonische Anliegen verbindet. Er wird mit seinen Perspektiven und Kompetenzen auch die Entwicklung des Gesamtwerkes in der Verknüpfung von Diakonie und Entwicklung voranbringen", sagt die EWDE-Aufsichtsratsvorsitzende Beate Hofmann.
Oberkirchenrat Rüdiger Schuch ist seit 2020 Beauftragter bei Landtag und Landesregierung von Nordrhein-Westfalen und Leiter des Evangelischen Büros NRW in Düsseldorf. Zuvor war er Vorstandsvorsitzender der Evangelischen Perthes-Stiftung e.V. in Münster. Von 2006 bis 2013 stand er als Superintendent an der Spitze des Evangelischen Kirchenkreises Hamm und gehörte in dieser Zeit mehreren diakonischen Aufsichtsgremien an. Der 54-jährige Theologe ist verheiratet und hat zwei erwachsene Kinder. "In seinen bisherigen Ämtern habe ich Rüdiger Schuch als klugen und besonnenen Botschafter des Evangeliums kennen- und schätzen gelernt. Er bringt kirchliche Positionen klar und pointiert in den politischen Diskurs ein", sagt die Ratsvorsitzende der EKD, Annette Kurschus. "Seine gewinnende Persönlichkeit und seine außerordentlichen Fähigkeiten werden, da bin ich gewiss, auch in seiner neuen verantwortungsvollen Führungsaufgabe Früchte für Kirche und ihre Diakonie tragen", so Kurschus.
Die EWDE-Vorstandsvorsitzende und Präsidentin von Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe, Pfarrerin Dagmar Pruin, gratuliert Rüdiger Schuch: "Herzlich Willkommen im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung. Sie können sich bereits jetzt auf engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen, die gemeinsam mit Ihnen jeden Tag daran arbeiten, all jenen eine Stimme zu geben, die am Rande der Gesellschaft stehen." Der Präsident der Diakonie Deutschland nimmt die Leitung der Diakonie Deutschland zusammen mit Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik, und Jörg Kruttschnitt, Vorstand Finanzen, Personal, Recht, wahr.
Die Diakonie Deutschland, der evangelische Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, bildet gemeinsam mit den Hilfswerken Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe, das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung (EWDE) e.V. Für das Werk sind am Hauptsitz in Berlin sowie in den Außenstellen im In- und Ausland etwa 800 Mitarbeitende tätig. Das EWDE wird getragen von der EKD und ihren 20 Landeskirchen, den 17 Landes- und 67 Fachverbänden der Diakonie, den evangelischen Freikirchen sowie dem Evangelischen Missionswerk.

Uniabsolvent*innen haben gegenüber Absolvent*innen anderer Hochschulen langfristige Karrierevorteile
(Quelle: IAB) Gegenüber Personen mit Universitätsabschluss haben Personen mit Abschlüssen anderer Hochschulen am Arbeitsmarkt zwar Startvorteile, fallen langfristig aber zurück. Dies zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), die veröffentlicht wurde, und die Erwerbsverläufe von Abiturient*innen untersucht.
Aufgrund ihrer praxisorientierten Bildungsgänge nehmen Personen mit Abschlüssen von Fachhochschulen, technischen Hochschulen, Kunsthochschulen oder Verwaltungshochschulen im Mittel deutlich schneller eine Beschäftigung auf: Rund 91 Prozent sind im Alter von 25 Jahren erwerbstätig, während dies auf 86 Prozent der Personen mit Universitätsabschluss zutrifft. Im weiteren Erwerbsverlauf weisen Universitätsabsolvent*innen jedoch höhere Beschäftigungsquoten auf. Zudem scheiden Absolvent*innen anderer Hochschulen schneller aus dem Erwerbsleben aus, insbesondere Männer.
Bei den erzielten Stundenlöhnen lässt sich indes kein Startvorteil von Personen mit Abschlüssen anderer Hochschulen feststellen. Ab einem Alter von 35 Jahren geht die Schere beim Einkommen im Vergleich von Uniabsolvent*innen und Absolvent*innen anderer Hochschulen im Erwerbsverlauf aber immer weiter auf. „Personen mit universitären Abschlüssen haben einen deutlichen Vorteil bei der Lohnentwicklung im Erwerbsverlauf“, erklärt IAB-Forscher Hans Dietrich.
Die IAB-Forscher haben auch untersucht, wie sich der sozioökonomische Status von Personen mit Universitätsabschluss und von Personen mit Abschlüssen anderer Hochschulen entwickelt. Universitätsabsolvent*innen können besonders in den ersten Erwerbsjahren Gewinne beim sozioökonomischen Status erzielen, während sich der Status von Personen mit anderen Hochschulabschlüssen im Verlauf der Erwerbskarriere nur geringfügig ändert. Bei Frauen mit Abschlüssen anderer Hochschulen ist sogar ein schwacher, aber systematischer Rückgang des beruflichen Status bzw. der sozioökonomischen Position im Erwerbsverlauf zu beobachten. „Die Studienergebnisse verdeutlichen die hohe Relevanz von Bildungsentscheidungen nach dem Abitur“, resümiert Alexander Patzina, Forscher am IAB und an der Universität Bamberg.
Die Studie basiert auf Daten des Sozioökonomischen Panels (SOEP) aus den Jahren 1984 bis 2015. Dabei wurden Erwerbsverläufe von Personen zwischen 25 und 65 Jahren mit allgemeiner Hochschulreife und abgeschlossener Hochschulbildung analysiert. Die Studie ist abrufbar unter: https://iab.de/publikationen/publikation/?id=13183152.

Aus der Rechtsprechung
Anspruch auf Büropersonal der MAV
(KGH.EKD, Beschluss v. 01.06.2022, KGH.EKD II-0124/4-2022)
Nach § 30 Absatz 1 MVG-EKD ist der MAV für Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung „in erforderlichem Umfang“ u.a. Büropersonal zur Verfügung zu stellen; es ist unerheblich, ob die Arbeit mit einem Sekretariat in der Dienststelle „dienststellenüblich“ ist. Der Begriff „dienststellenüblich“ in § 30 Abs. 1 MVG-EKD bezieht sich ausschließlich auf die technische Ausstattung.
Aus den Gründen:
Das Kirchengericht hat sorgfältig begründet, dass bei der Größe der Mitarbeitervertretung und der kleinteiligen Organisation der Beteiligten eine Bürokraft zur Verfügung zu stellen ist. Es ist naheliegend, dass in größeren Einrichtungen der Arbeitsanfall regelmäßig Büropersonal erfordert (vgl. JMNS/Joussen MVG-EKD § 30 Rn 28); das Kirchengericht hat insoweit zutreffend erkannt, dass zumindest eine Teilzeitkraft in einem Umfang von 0,5 einer Vollzeitkraft erforderlich ist.
Unbehelflich ist der weitere Einwand der Dienststellenleitung die Mitarbeitervertretung habe keinen Anspruch auf Büropersonal, weil die Organisationsstrukturen der Dienststelle eine Sekretariatsstruktur nicht vorsehe. Der Anspruch der Mitarbeitervertretung richtet sich ausschließlich nach § 30 Absatz 1 MVG-EKD. Danach ist einer Mitarbeitervertretung für Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung „in erforderlichem Umfang“ u.a. Büropersonal zur Verfügung zu stellen; es besteht auch Anspruch auf eine „dienststellenübliche technische Ausstattung“. Die Begrifflichkeit „dienststellenüblich“ bezieht sich nach allen Auslegungsmethoden auf die technische Ausstattung. Es soll verhindert werden, dass im Bereich der Mitarbeitervertretung eine abweichende technische Ausstattung zum Einsatz kommt, die letztlich von der Dienststelle (mit zusätzlichem Aufwand) gewartet und betreut werden muss. Die technische Ausstattung soll sich in die „übliche“ Technik der Dienststelle einfügen.
Ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung der 1. Instanz bestehen zudem deshalb nicht, weil bei Ausstattungsfragen die Mitarbeitervertretung bei pflichtgemäßer Würdigung der Sachlage im Rahmen ihres Ermessensspielraums entscheidet. Bei der Ausübung ihres Ermessens muss sich die Mitarbeitervertretung auf den Standpunkt eines vernünftigen Dritten stellen, der die Interessen der Einrichtung und der Mitarbeitervertretung und damit auch das Interesse der Funktions- und Handlungsfähigkeit der Mitarbeitervertretung abwägt (vgl. JMNS/Joussen MVG-EKD § 30 Rn. 30 m.w.N); dabei sind die Grenzen des Ermessens im Interesse der Funktions- und Handlungsfähigkeit der MAV nicht zu eng zu ziehen. Eine 0,5 Teilzeitkraft ist nach diesem Maßstab erforderlich.
Auch die Stattgabe des Antrags der Mitarbeitervertretung begegnet keine Bedenken. Die Mitarbeitervertretung soll bei der Auswahl des ihr zur Verfügung zu stellenden Büropersonals Wünsche äußern und Vorbehalte anmelden können, denen der Dienstgeber, wenn dies möglich ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen, nach Maßgabe des Gebots der vertrauensvollen Zusammenarbeit zu entsprechen hat (vgl. JMNS MVG-EKD § 30 Rn 27).

Wichtige Hinweise
1.
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- durch diesen Newsletter,
- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
Der vkm-rwl vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel
- durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
- durch individuelle Rechtsberatung.
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2.
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Danke für das Lesen. Bis bald!

Ihr team vom vkm-rwl