,

Änderung der Wahlordnung:

Änderung: § 1 Abs. 1a der Wahlordnung: Kein vereinfachtes Wahlverfahren für Dienststellen ab 15 Mitarbeitenden bis 30.4.2022
Neu eingefügt: § 1 Abs 2a: Eine Person als Wahlvorstand bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten
Wie schon an unseren Wahlseminaren angekündigt hat inzwischen der Rat der EKD getagt. Wie wir aus berufenem Mund wissen, wurde die Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar geändert.
Die Vereinfachte Wahl nach § 12 der Wahlordnung wird bis Mai 2022 ab 15 Mitarbeitenden ausgesetzt. Hintergrund: Bisher wird in Dienststellen mit in der Regel nicht mehr als 100 Wahlberechtigten in einem vereinfachten Verfahren gewählt. Diese Wahl erfolgt in einer Versammlung. Aufgrund der gegenwärtigen Situation ist eine solche Versammlung in vielen Dienststellen unmöglich. Bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten besteht der Wahlvorstand mit Beginn der für Wahlen ab dem 1. Januar nun nur noch aus einer Person, ein weiterer Mitarbeiter kann zur Wahlhandlung oder Stimmenauszählung hinzugezogen werden.

Diese Änderungen sollen am 1.1.2022 in Kraft treten…. Wir rechnen fest mit einer rechtzeitigen Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD.
Consent Management Platform von Real Cookie Banner