Aktuelle Fassung der Wahlordnung zum MVG EKD
Der Rat der EKD hat in seiner Sitzung die Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen beschlossen. Die Änderungen der Wahlordnung aufgrund der Pandemie in den §§ 2 Abs. 1b und 9 Abs. 1b sind bis zum 30. April 2022 verlängert worden. Das vereinfachte Wahlverfahren nach § 12 der Wahlordnung, das zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt worden war, ist nun wieder anwendbar.
Die aktuelle Fassung der Wahlordnung finden Sie hier. Unsere Schulungen zu den MAV-Wahlen finden Sie in unserem Seminarbereich.