Aktuelles aus der ARK-RWL

Auch in Zeiten der Corona-Krise hat die ARK-RWL getagt – als Videokonferenz. Die für die sonst schon mal notwendigen Auszeiträume vorbereiteten „Breakout Sessions“ wurden aber nicht gebraucht. Ausprobiert wurden sie trotzdem. Man kann ja derzeit nicht absehen, wie lange die Kommission nur auf technischem Weg zusammenkommen kann.

Für diese Sitzung waren die Themen aber vorher in kleinen Runden vorab geklärt worden. So konnte auch eine Anhebung im TV-Ärzte-KF ohne Diskussion und Auszeiten beschlossen werden.

Auch eine neue Ausbildungsordnung für Pflegeberufe wurde beschlossen. Dies war nötig geworden, da seit dem 01.01.2020 das Pflegeberufegesetz eine völlige Neuordnung erforderte. Die bisherige Krankenschülerinnen-Ordnung wird aber bis auf weiteres für die bereits laufenden Ausbildungsjahrgänge noch beibehalten.

Eine längere Diskussion gab es um eine vom vkm-rwl beantragte Ergänzung der Kurzarbeitsregelung in § 6a BAT-KF. Insbesondere die Landeskirchen hatten hier in den letzten Wochen Musterdienstvereinbarungen veröffentlicht, die eine Aufstockung des Kurzarbeitsgeldes vorsahen, obwohl die Arbeitsrechtsregelung keine Öffnung dafür enthielt. Da in der momentanen Situation keine Zeit ist, über eine allgemeine Aufstockung Einvernehmen zu erzielen, sieht die Neuregelung nun zumindest konkret vor, dass in der Dienstvereinbarung durch die Mitarbeitervertretungen eine Aufstockung verhandelt werden kann. Aus Sicht des vkm-rwl ist hier der Abschluss im Öffentlichen Dienst, der eine Aufstockung auf 95% vorsieht, der richtige Maßstab. Dies gilt umso mehr, als nach einer gemeinsamen Leitlinie des Städtetages NRW sowie der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe (LVR, LWL) diese Aufstockung auch refinanziert wird.

Die Regelung wurde allerdings bis 31.12.2020 befristet um deutlich zu machen, dass hier andere Regelungen erforderlich sind und auch die Einbindung der ARK-RWL verstärkt werden muss.

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