Am 2. Mai tagte die Schiedskommission für Rheinland, Westfalen und Lippe zu einem Antrag des vkm-rwl, Betreuungskräfte ausdrücklich in den SD-Entgeltgruppenplan aufzunehmen und dort in die Entgeltgruppe SD 4 des BAT-KF einzugruppieren.
Die Beratungen dauerten bis in den Nachmittag, da etliche Fragen zu klären waren und die Formulierungen im Antrag überarbeitet werden sollten. Entgelterhöhungen für diese Mitarbeitenden wollte die Dienstgeberseite aber ausdrücklich nicht mittragen; schon in der Arbeitsrechtlichen Kommission war deutlich gemacht worden, dass schon die Eingruppierung in die Entgeltgruppe SD 3 zu einer deutlichen Kostensteigerung führen würde. Die Entgelte dort lägen auch oberhalb aller andernorts angewendeten Tabellenwerte. So kam es am Ende nicht zu einem Beschluss, sondern zur Zurückverweisung an die Arbeitsrechtliche Kommission mit der Empfehlung, Betreuungskräfte gemäß § 34b SGB XI in die SD-Entgeltgruppen des BAT-KF aufzunehmen