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Aus der ARK-RWL: 1. Sitzung im neuen Jahr

In der Januarsitzung der ARK-RWL haben wir unseren Antrag auf Entgelterhöhungen 2023 um 10,5 %, mindestens 500 €, gestellt. Die Auszubildenden und Praktikantinnen sollen lt. unsrem Antrag 200 € mehr erhalten. Es sind die gleichen Forderungen, die ver.di und der dbb im Bereich des TVöD VKA und Bund gestellt haben.

Ein zweiter Punkt war der weitere Umgang mit dem Tarifabschluss des Sozial- und Erziehungsdienstes im Bereich des TVöD. Sehr großen Unmut gibt es bei den KiTa-Leitungen, die bei der Zulagenzahlung nicht berücksichtigt worden sind. Der Kommission lagen mehrere Beschwerden mit Unterschriftenlisten zu diesem Thema vor. Hierüber wurde ausführlich diskutiert.

Weitere Punkte wurden nicht verhandelt.

Nun zum Thema Übernahme Tarifabschluss des Sozial- und Erziehungsdienstes im Bereich des TVöD:

Seit sehr langer Zeit übernehmen wir die Abschlüsse aus dem TVöD-VKA in den BAT-KF. Das hat den Grund, dass sich die Kirche sich auf ihr Recht nach Artikel 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV beruft und für die Setzung des Arbeitsrechtes eine Arbeitsrechtliche Kommission eingerichtet hat. In diesem Zusammenhang wird den Mitarbeitenden das Recht auf einen Streik nach Artikel 9 GG entzogen. Da wir somit zur Durchsetzung unserer Forderungen keinen Streik einsetzen können, haben wir uns entschieden, einen Referenztarif (TVöD-VKA), der durch Streiks zustande gekommen ist, für den BAT-KF anzuwenden.

Leider gibt es, wenn man nun den Abschluss im Sozial- und Erziehungsdienst sieht, nicht immer gute und verständliche Abschlüsse im öffentlichen Dienst. Es ist wirklich sehr schwer zu verstehen, dass nur einzelne Entgeltgruppen eine Zulage erhalten und ganze Bereiche von der neuen Regelung nicht erfasst sind. Aus unserer Sicht ist das sehr ärgerlich. Wir können somit leider nur das übernehmen, was im öffentlichen Dienst auch erfasst wurde. Dies zur Erklärung der folgenden Ausführungen.

Die Mitarbeiten in der Alten- und Familienhilfe wurden von dem Tarifabschluss SuE nicht erfasst. Somit erhalten sie auch bei uns keine Zulage und keine Regenerationstage. Die KiTa-Leitungen, die ein Entgelt oberhalb der Entgeltgruppe SE 9 erhalten, bekommen, wie im öffentlichen Dient und auch bei der Caritas, nur die Regenerationstage und keine Zulage. Die Mitarbeitenden oberhalb der Entgeltgruppe SD 11 erhalten die Regenerationstage, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen in den Entgeltgruppen SD 12 und SD 15 eine Zulage. Aus unserer Sicht ist es völlig unverständlich, dass ver.di diese Ungleichbehandlung zugelassen hat.

Nach der Kommissionssitzung fand die Sitzung der Arbeitsgruppe, die sich mit der Übertragung des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich des TVöD in den BAT-KF befasst, statt.

Nachdem in der Dezembersitzung die unstrittigen Punkte beschlossen wurden, haben wir uns in der Januarsitzung mit den Angelegenheiten befasst, für die wir noch keine Einigung erzielen konnten. In der Arbeitsgruppe hat man sich darauf geeinigt, dass der Kommission folgende Punkte zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

Die Mitarbeitenden der Entgeltgruppen SD 2 und SD 3, außer in der Alten- und Familienhilfe, sollen rückwirkend ab dem 01.01.2023 eine Zulage in Höhe von 130 € erhalten. Für die Monate Juli bis Dezember 2022 erhalten sie eine entsprechende Einmalzahlung.

§ 13 BAT-KF soll angepasst werden. Ab dem 01.01.2023 soll die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zur Heilerziehungspflegerin mit einem Jahr auf die Stufenlaufzeit anerkannt werden. Weiterhin sollen die Stufenlaufzeiten im SE-Bereich mit den Übergangsregelungen aus dem öffentlichen Dienst angepasst werden.

Die eventuelle Einführung von Umwandlungstagen wurde auf 2024 verschoben.

Zum Schluss war man sich einig, dass alle Punkte, außer einer eventuellen Berücksichtigung der Mitarbeitenden in der Jugendarbeit, verhandelt worden sind.

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