Aus der ARK-RWL: 2. Sitzung im neuen Jahr
In der zweiten Sitzung des Jahres stand zuerst die Wahl des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden der ARK-RWL an. Zum Vorsitzenden wurde Herr Wilfried Koopmann von der Arbeitgeberseite gewählt. Seine Vertretung übernimmt Herr Andreas Kunze von der Arbeitnehmerseite.
Unser Antrag auf Erhöhung der Entgelt ab dem 01.01.2023 um 10,5 %, mindestens 500 €, für die Auszubildenden und Praktikantinnen um 200 €, wurde das erste Mal abgestimmt. Er erhielt nicht die erforderliche Mehrheit.
Beschlossen wurden weitere Veränderungen aufgrund des Tarifabschlusses im Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich des TVöD-VKA:
Die Mitarbeitenden der Entgeltgruppen SD 2 und SD 3, außer in der Alten- und Familienhilfe, erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2023 eine Zulage in Höhe von 130 €. Für die Monate Juli bis Dezember 2022 erhalten sie eine entsprechende Einmalzahlung.
Ab dem 22.02.2023 wird die praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin und zur Heilerziehungspflegerin mit einem Jahr auf die Stufenlaufzeit anerkannt. Die Werte der Entgeltgruppen SE 9 werden entsprechend dem TVöD-VKA zum 01.10.2024 angehoben. Die Stufenlaufzeiten im SE-Bereich werden ab dem 01.10.2024 so verkürzt, dass sie sich von den Stufenlaufzeiten der Mitarbeitenden, die unter dem allgemeinen Entgeltgruppenplan fallen, nicht mehr unterscheiden. Die Übergangsvorschriften aus dem öffentlichen Dienst wurden übernommen.
Zum Schluss wurde noch beschlossen, dass die Umsetzung des Tarifabschlusses Sozial- und Erziehungsdienst im Bereich des TVöD-VKA, mit Ausnahme der Mitarbeitenden in der Jugendarbeit, abgeschlossen ist.
Nach dem die Evangelische Kirche im Rheinland auf ihrer Synode beschlossen hat, dass für die Reisekostenabrechnung der Beamtinnen die Werte nach dem Landesreisekostengesetz NRW angewendet werden, haben wir einen Antrag gestellt, der die Werte für die Wegstreckenentschädigung dauerhaft in den BAT-KF übernimmt. Hiernach wird eine Wegstreckenentschädigung für dienstliche Fahrten mit dem privaten Kraftfahrzeug von 35 Cent und für dienstliche Fahrten mit zweirädrigen Kraftfahrzeugen und Fahrräder von 23 Cent je Kilometer gezahlt. Für aus dienstlichen Gründen mitgeführte Kraftfahrzeuganhänger erhalten die Mitarbeitenden eine zusätzliche Entschädigung von 10 Cent je Kilometer. Für die Mitnahme von Personen aus dienstlichen Gründen in einem privaten Kraftfahrtzeug wird eine Mitnahmeentschädigung von 5 Cent je Person und Kilometer gezahlt. Bei der Abstimmung erhielt unser Antrag leider nicht die erforderliche Mehrheit. Die Arbeitgeberseite hat sich aber bereit erklärt, in der nächsten Sitzung in die Verhandlungen einzusteigen.