Aus der ARK-RWL
Nachdem wir in der Februarsitzung nur das Protokoll beschlossen haben, standen in der Sitzung am 16. März 2022 wieder mehrere Punkte auf der Tagesordnung.
In den Jahren 2020 und 2021 haben wir neue Ordnungen für die Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz und in der Ausbildung zur Pflegeassistenz beschlossen. Hierbei wurde
leider nicht beachtet, dass diese Ausbildungsformen auch in der Entgeltumwandlungs-ARR aufgeführt werden. Durch einen einstimmigen Beschluss wurde das nun nachgeholt.
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende, die nach einem Dienstplan arbeiten, hatten wir einen Antrag gestellt, dass eine nicht fristgerechte Dienstplanerstellung zu höheren
Zeitzuschlägen nach § 8 BAT-KF führt. Nach einer ausführlichen Diskussion wurde dieser Antrag, ohne Abstimmung, auf die nächste Sitzung verschoben.
Nachdem der § 850a Abs. 4 ZPO (unpfändbare Anteile der Weihnachtsvergütung) zum 01.01.2022 geändert worden ist, haben wir im Januar einen entsprechenden Antrag gestellt. Arbeitnehmer- und
Arbeitgebervertreter sind sich einig, dass diese Änderung auch in den BAT-KF aufgenommen werden soll. Uneinig ist man noch, wie man es rechtlich sauber verfasst. Bis zur Auszahlung im November
2022 sollten wir aber eine Lösung gefunden haben.
Zum Schluss haben wir noch einen Entwurf einer Arbeitsrechtsreglung über eine deutliche Anhebung der Wegstreckenentschädigung bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges vorgestellt. Einen entsprechenden Antrag werden wir im April zur Abstimmung stellen.