Aus der ARK-RWL: 3. Sitzung im neuen Jahr
Am 22. März 2023 fand die dritte Sitzung der ARK-RWL im Jahr 2023 statt. Unser Antrag auf Erhöhung der Entgelt ab dem 01.01.2023 um 10,5 %, mindestens 500 €, für die Auszubildenden und Praktikantinnen um 200 €, wurde zum dritten Mal beraten. Auf eine zweite Abstimmung haben wir verzichtet, da die Arbeitgebervertreter signalisiert haben, dass sie sich zeitnah, nach Tarifabschluss im öffentlichen Dienst, mit uns zu Verhandlungen zusammensetzen werden. Es wurden bereits zwei Termine, vor der nächsten Kommissionsitzung, vereinbart.
Beschlossen wurde, aufgrund unseres Antrages aus dem Februar 2023, eine Änderung des § 35 BAT-KF. Für die Wegstreckenentschädigung wird nicht mehr auf die beamtenrechtlichen Vorschriften verwiesen. Auf folgende Änderung haben wir uns geeinigt:
Sofern der Arbeitgeber kein Fahrzeug zur Verfügung stellt, wird für Fahrten mit privaten Kraftfahrzeugen eine Wegstreckenentschädigung von 30 Cent je Kilometer, für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder von 20 Cent je Kilometer gewährt. Für Dienstreisen im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024 beträgt die Wegstreckenentschädigung 35 Cent je Kilometer, für zweirädrige Kraftfahrzeuge und Fahrräder 23 Cent je Kilometer. Mit diesen Pauschalsätzen sind die Kosten der Fahrzeugvollversicherung abgegolten.
Dienstreisenden, die aus dienstlichen Gründen Personen in einem privaten Kraftfahrzeug mitnehmen, wird eine Mitnahmeentschädigung von 5 Cent je Person und Kilometer gewährt.
Werden aus dienstlichen Gründen Diensthunde oder Sachen, die erfahrungsgemäß eine übermäßige Abnutzung des Kraftfahrzeugs bewirken, mitgenommen, wird eine Entschädigung von 5 Cent je Kilometer gewährt.
Wird aus dienstlichen Gründen ein Kraftfahrzeuganhänger mitgeführt, wird eine Entschädigung von 10 Cent je Kilometer gewährt.
Von der Diakonie RWL wurde beantragt, dass die Beschäftigungssicherungsordnung wiedereingeführt wird. Da dieser Antrag zurzeit keine Aussicht auf Erfolgt gehabt hat, wurde er auf die nächste Sitzung vertagt.