Aus der ARK-RWL
In der Sitzung am 26.04.2022 hatten wir eine umfangreiche Tagesordnung. Beschlüsse für neue Regelungen wurden leider nicht gefasst:
Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende, die nach einem Dienstplan arbeiten, hatten wir im März einen Antrag gestellt, dass eine nicht fristgerechte Dienstplanerstellung zu höheren Zeitzuschlägen nach § 8 BAT-KF führt. Dieser wurde dann in die Aprilsitzung verschoben. Da man sich in dieser Sitzung auch nicht einigen konnte wurde eine kleine Arbeitsgruppe einberufen. In der soll nun ausgelotet werden, ob und wie man sich eventuell bis zur Junisitzung einigen kann, damit dann eine Abstimmung stattfindet.
Unser Antrag zu Änderung des § 19 BAT-KF (Jahressonderzahlung), den wir aufgrund der Änderung von § 850a Abs. 4 ZPO (unpfändbare Anteile der Weihnachtsvergütung) im Januar gestellt hatten, konnte auch in der Aprilsitzung keine Mehrheit finden. Grundsätzlich ist man sich aber einig, dass hier eine Änderung vorgenommen werden muss.
Für die Aufnahme der praxisintegrierten Ausbildungsgänge zur staatlich geprüften Kinderpflegerin/zum staatlich geprüften Kinderpfleger in die Auszubildendenordnung hatten wir eine Vorlage erstellt. Diese soll nun bis zur Maissitzung überarbeitet werden., damit dann ein Beschluss gefasst werden kann.
Die meiste Zeit der Sitzung wurde über unseren Antrag auf Verdoppelung der Wegstreckenentschädigung diskutiert. Hier hatten wir z. B. beantragt, dass bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeuges die Entschädigung von 0,30 € auf 0, 60 € pro Kilometer angehoben wird. Bei der Abstimmung fand unser Antrag natürlich nicht die erforderliche Mehrheit. Wir haben in der Sitzung noch einen Kompromissvorschlag angeboten, dass die Mitarbeitenden die tatsächlichen Fahrzeugkosten pro Kilometer geltend machen können, die sich nach den Berechnungen der Lohnsteuerrichtlinien ergeben. Über diesen Vorschlag soll dann in der Maissitzung beraten werden.