Aus der ARK-RWL: Corona-Sonderzahlung auch im BAT-KF

Bericht aus der ARK-RWL vom 09.11.2020

In der Novembersitzung wurde beschlossen, dass auch die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, die unter den BAT-KF fallen, mit Ausnahme der Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften, entsprechend des TVöD-VKA im Dezember eine Corona-Sonderzahlung erhalten.

Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für

die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600,00 Euro

die Entgeltgruppen 9 bis 12: 400,00 Euro

die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 Euro

  • die Entgeltgruppen Kr2a bis Kr8a: 600,00 Euro
  • die Entgeltgruppen Kr9a bis Kr12a: 400,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SE2 bis SE8b: 600,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SE9 bis SE18: 400,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SD2 bis SD8b: 600,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SD9 bis SD18: 400,00 Euro

Für die Auszubildenden nach der AzubiO oder AzubiO-Pflege, Schülerinnen und Schüler nach der KrSchO und Praktikanten nach der PratktO beträgt die Corona-Sonderzahlung 225,00 Euro.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis zu ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Die Corona-Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Hier ist die Regelung als Ganzes zu lesen.

Die Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften sollten aber nicht ganz leer ausgehen. Hier werden die Tabellenwerte ab dem 01.01.2021 in den Entgeltgruppen S 1 bis S 4 um 25,00 Euro und für die Entgeltgruppen S 5 bis S 9 um 17,00 Euro erhöht. Hierbei handelt es sich um eine dauerhafte Erhöhung, die natürlich auch an Tarifsteigerungen teilnimmt. Vom Betrag her wird die Corona-Sonderzahlung nach knapp 24 Monaten erreicht.

  • 3 Abs. 5 BAT-KF regelt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz durch die Mitarbeitenden. Diese Regelung war in den anderen Ordnungen wie z.B. der Ausbildungsordnung, Praktikantenordnung usw. nicht vorhanden. Durch Beschluss der ARK-RWL wurde das nun geändert. In den Ordnungen, in denen diese Regelung fehlte, wurde sie nun eingefügt.

Es war eine sehr schöne, wie fast immer harmonische, Sitzung der ARK-RWL mit mehreren Auszeiten, da man zwischendurch verhandeln musste. Das dies auch per Videokonferenz geht, war eine neue Erfahrung. Natürlich ersetzt das keine Präsenssitzung, wo man seinem Gegenüber in die Augen schauen kann.

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