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Aus der ARK-RWL SD und SE- Zulage im Klartext

Änderungen BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst

Wer erhält die monatlichen Zulagen? Man muss nur wissen, wie man eingruppiert ist :

1) SE-Zulage in Höhe von 130,00 € monatlich

– Eingruppierung gemäß Anlage 8 – SE-Entgeltgruppenplan BAT-KF:
  Entgeltgruppen SE 3 bis SE 9

– Eingruppierung gemäß Anlage 1 – Allgemeiner Entgeltgruppenplan BAT-KF Berufsgruppe 
  1.1 Fallgruppe 1 Anmerkung 1:
  Entgeltgruppe SE 8b

2) SE-Zulage in Höhe von 180,00 € monatlich

– Eingruppierung gemäß Anlage 1 – Allgemeiner Entgeltgruppenplan BAT-KF Berufsgruppe
  1.1 Fallgruppe 2 Anmerkung 4:
  Entgeltgruppe SE 11 und
  Ausübung Tätigkeiten als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
  sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeit und ihrer Erfahrung
  entsprechende Tätigkeiten ausüben

3) SD-Zulage in Höhe von 130,00 € monatlich
– Eingruppierung gemäß Anlage 9 – SD-Entgeltgruppenplan BAT-KF:
  Entgeltgruppen SD 4 – SD 11


  – Ausgenommen von der Zulagenzahlung sind Mitarbeitende, die nach Anlage 9 Berufsgruppe 5 eingruppiert sind und die Aufgaben des Tätigkeitsbereichs Alten- und/oder Familienpflege wahrnehmen –

4) SD-Zulage in Höhe von 180,00 € monatlich

– Eingruppierung nach Anlage 9 – SD Entgeltgruppenplan BAT-KF – Mitarbeitende, mit
  Tätigkeiten als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit
  entsprechender oder mit besonders schwieriger Tätigkeit und Eingruppierung nach:
  Entgeltgruppen SD 12 oder SD 15

– Ausgenommen von der Zulagenzahlung sind Mitarbeitende, die nach Anlage 9 Berufsgruppe 5 eingruppiert sind und die Aufgaben des Tätigkeitsbereichs Alten- und/oder Familienpflege wahrnehmen –

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