Aus der ARK-RWL SD und SE- Zulage im Klartext
Änderungen BAT-KF – Mitarbeiterinnen in Kindertageseinrichtungen und im Sozial- und Erziehungsdienst
Wer erhält die monatlichen Zulagen? Man muss nur wissen, wie man eingruppiert ist :
1) SE-Zulage in Höhe von 130,00 € monatlich
– Eingruppierung gemäß Anlage 8 – SE-Entgeltgruppenplan BAT-KF:
Entgeltgruppen SE 3 bis SE 9
– Eingruppierung gemäß Anlage 1 – Allgemeiner Entgeltgruppenplan BAT-KF Berufsgruppe
1.1 Fallgruppe 1 Anmerkung 1:
Entgeltgruppe SE 8b
2) SE-Zulage in Höhe von 180,00 € monatlich
– Eingruppierung gemäß Anlage 1 – Allgemeiner Entgeltgruppenplan BAT-KF Berufsgruppe
1.1 Fallgruppe 2 Anmerkung 4:
Entgeltgruppe SE 11 und
Ausübung Tätigkeiten als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagoge
sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeit und ihrer Erfahrung
entsprechende Tätigkeiten ausüben
3) SD-Zulage in Höhe von 130,00 € monatlich
– Eingruppierung gemäß Anlage 9 – SD-Entgeltgruppenplan BAT-KF:
Entgeltgruppen SD 4 – SD 11
– Ausgenommen von der Zulagenzahlung sind Mitarbeitende, die nach Anlage 9 Berufsgruppe 5 eingruppiert sind und die Aufgaben des Tätigkeitsbereichs Alten- und/oder Familienpflege wahrnehmen –
4) SD-Zulage in Höhe von 180,00 € monatlich
– Eingruppierung nach Anlage 9 – SD Entgeltgruppenplan BAT-KF – Mitarbeitende, mit
Tätigkeiten als Sozialarbeiter/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagogin/Sozialpädagoge mit
entsprechender oder mit besonders schwieriger Tätigkeit und Eingruppierung nach:
Entgeltgruppen SD 12 oder SD 15
– Ausgenommen von der Zulagenzahlung sind Mitarbeitende, die nach Anlage 9 Berufsgruppe 5 eingruppiert sind und die Aufgaben des Tätigkeitsbereichs Alten- und/oder Familienpflege wahrnehmen –