Einträge von Steffen Bundrück

, ,

Aus der ARK-RWL

Nachdem wir in der Februarsitzung nur das Protokoll beschlossen haben, standen in der Sitzung am 16. März 2022 wieder mehrere Punkte auf der Tagesordnung. In den Jahren 2020 und 2021 […]

, ,

Corona-Sonderzahlung

Aufgrund der vermehrten Nachfragen zur Corona-Sonderzahlung im Bereich des TV-L möchten wir hierzu wie folgt Stellung beziehen: Die Entgeltverhandlungen für den BAT-KF, die sich nach den Erhöhungen im Bereich TVöD-VKA […]

Öffnungszeiten der Geschäftsstelle

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wünschen Euch ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und alles Gute für das neue Jahr. Unsere Geschäftsstelle ist vom 27.12.2021 bis zum 30.12.2021 geschlossen. Ab dem […]

,

Änderung der Wahlordnung:

ACHTUNG MAV ACHTUNG WAHLVORSTAND … Ein Weihnachtsgeschenk von der EKD: Änderung der Wahlordnung

Änderung: § 1 Abs. 1a der Wahlordnung: Kein vereinfachtes Wahlverfahren für Dienststellen mit weniger als 15 Mitarbeitenden bis 30.4.2022.

Neu eingefügt: § 1 Abs 2a: Eine Person als Wahlvorstand bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten

Bericht aus dem ARK-RWL vom 17.12.2022

Aus dem ARK-RWL vom 17.12.2022

In der letzten Sitzung des Jahres 2021 haben wir uns auf die Weiterführung der von der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission am 27.10.2021 beschlossenen Regelung über das Kurzarbeitergeld, befristet bis zum 31.01.2022, geeinigt. Zwei Eckpunkte: Das Kurarbeitergeld wird auf 90 % bzw. 85 % ab Entgeltgruppe 11, SD 16, SE 16 und KR 11a des durchschnittlichen Nettoentgeltes der letzten 3 Monate vor Kurzarbeit aufgestockt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht vermindert. In der Sitzung im Januar 2022 soll hierüber nochmal beraten werden. Es wird angestrebt, dass es erst einmal eine bis zum 30.06.2022 befristete Regelung geben wird.

Consent Management Platform von Real Cookie Banner