Bericht aus der ARK-RWL
In der letzten Sitzung des Jahres 2021 haben wir uns auf die Weiterführung der von der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission am 27.10.2021 beschlossenen Regelung über das Kurzarbeitergeld, befristet bis zum 31.01.2022, geeinigt. Zwei Eckpunkte: Das Kurarbeitergeld wird auf 90 % bzw. 85 % ab Entgeltgruppe 11, SD 16, SE 16 und KR 11a des durchschnittlichen Nettoentgeltes der letzten 3 Monate vor Kurzarbeit aufgestockt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht vermindert. In der Sitzung im Januar 2022 soll hierüber nochmal beraten werden. Es wird angestrebt, dass es erst einmal eine bis zum 30.06.2022 befristete Regelung geben wird.
Da es in einer Arbeitsgruppe für die Eingruppierung der Betreuungskräfte (Präsenzkräfte in der Pflege) keine Einigung gab, haben wir unseren Antrag wieder in die Kommission geholt. Beantragt war, dass diese Kolleginnen und Kollegen ein Entgelt nach der Entgeltgruppe SD 4 erhalten. Die Arbeitgeber haben die Entgeltgruppe SD 3 angeboten. Nachdem wir uns auch in der Kommission nicht einigen konnten, obwohl von uns noch ein Kompromissvorschlag eingebracht wurde, haben wir die Abstimmung beantragt. Die von uns beantragte Arbeitsrechtsregelung erhielt nicht die erforderliche Mehrheit. Sie wird nun in der Januarsitzung zum zweiten Mal beraten und abgestimmt. Erhalten wir dann wieder nicht die erforderliche Mehrheit, können wir den Weg über die Arbeitsrechtliche Schiedskommission nehmen, um eine endgültige Entscheidung zu erhalten.