Am 07.09.2022 trafen sich die Mitgliedere der ARK-RWL zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause.
Im Juni hatte der Marburger Bund einen Antrag auf Tarifanpassung ab dem 01.07.2022, der dem Tarif der BG-Kliniken entspricht, gestellt. Dieser wurde in eine kleine Arbeitsgruppe verwiesen, die immer noch tagt. Somit wurde der Antrag auf die Oktobersitzung verschoben.
Unseren Antrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende, die nach einem Dienstplan arbeiten wurde auf die Septembersitzung verschoben. Der Grund hierfür ist, dass eine Arbeitsgruppe gebildet worden ist, die gewillt ist Verbesserungen herbeizuführen. Leider gab es in der Arbeitsgruppe noch ein paar Unklarheiten, die dazu führten, dass in der Septembersitzung noch keine Abstimmung erfolgen konnte.
Beschlossen wurde eine Änderung des § 19 BAT-KF (Jahressonderzahlung). Aufgrund der Erhöhung der unpfändbaren Anteile der Weihnachtsvergütung nach § 850a Abs. 4 ZPO von 500 auf 670 € wurde auch § 19 Abs. 5 BAT-KF angepasst. Der neue Text lautet: „Von der Jahressonderzahlung wird ein Betrag in Höhe von bis zu 670 € aus Anlass des Weihnachtsfestes als Weihnachtssonderzahlung gewährt. Der Zusatz „§ 18 findet Anwendung“ wurde gestrichen. Somit haben auch Teilzeitbeschäftigte den Anspruch auf den vollen unpfändbaren Anteil, wenn die Jahressonderzahlung den Betrag von 670 € übersteigt. Die Ordnungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der kirchlichen Auszubildenden, der Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz, nach dem Hebammengesetz und in der Krankenpflegehilfe, der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz, der Auszubildenden in der Ausbildung zur Pflegeassistenz sowie die Praktikantenordnung wurden entsprechend angepasst.
Unser Antrag auf Verlängerung der Altersteilzeitordnung fand nicht die erforderliche Mehrheit. Wir hatten beantragt, dass die Altersteilzeitordnung bis zum 31.12.2023, hilfsweise bis zum 31.05.2023, verlängert wird. Der Grund für diese kurzen Zeiträume ist, dass wir in einer Arbeitsgruppe die Altersteilzeitordnung überarbeiten wollen, hier aber noch zu keinem Ergebnis gekommen sind bzw. es noch keine klare Absichtserklärung der Arbeitgeber gibt, ob sie überhaupt eine Weiterführung der alten oder einer neuen Ordnung wollen. Die kurzzeitige Verlängerung hätte uns Zeit gegeben um weiter zu verhandeln und die Möglichkeit zum Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu erhalten. Uns fehlte ein bisschen das Verständnis, dass dies nicht gelungen ist. Fakt ist, dass Altersteilzeitverhältnisse nicht immer nur im Interesse der Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Auch Arbeitgeber können, aus diversen Gründen, ein Interesse am Abschluss dieser Arbeitsverhältnisse haben.
Beschlossen haben wir dann noch die Erhöhung der Entgelte der Mitarbeitenden nach der Maßnahmeteilnehmendenordnung. Diese richten sich nach dem Mindestlohn und mussten nun ab dem 01.10.2022 angepasst werden.
Zum Thema Tarifabschluss TVöD-SuE: Leider liegt uns das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen noch nicht vor. Um hierüber vernünftig verhandeln zu können benötigen wir dieses aber. Sollte das schriftliche Ergebnis vorliegen, werden sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sehr zeitnah zu Verhandlungen treffen und nicht auf die nächste Kommissionssitzung warten.