Die Vorstandssitzung der Fachgruppe Pädagogik findet am 22.11.2022 von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr per ZOOM statt.

Von 10.00 Uhr – 11.00 Uhr  ist die Vorstandssitzung auch für Mitglieder der Fachgruppe, MAVen in Kitas und Verbünden sowie Interessierte geöffnet. Bei Interesse wenden Sie sich bitte per E-Mail – info@vkm-rwl.de – an die Geschäftsstelle des vkm-rwl. Sie erhalten dann den entsprechenden Link für die ZOOM-Sitzung.

Die Oktobersitzung der ARK-RWL fand am 19.10.2022 statt. In dieser Sitzung wurden folgende Themen behandelt und teilweise beschlossen:

Aus der Arbeitsgruppe bezüglich der Tarifanpassung für den TV-Ärzte KF ab dem 01.07.2022 wurde eine neue Vorlage in die Kommissionssitzung eingebracht, die einstimmig beschlossen worden ist. Die wichtigsten Eckpunkte sind, dass die Entgelte ab dem 01.07.2022 um 3,00 % angehoben werden und die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit eines Vollbeschäftigten ab dem 01.04.2023 von 42 auf 40 Stunden verringert wird.

Unser Antrag auf Verlängerung der Altersteilzeitordnung wurde einstimmig beschlossen. Altersteilzeit kann somit beantrag werden, wenn diese bis spätestens 31.12.2023 beginnt.

Zum Thema Tarifabschluss TVöD-SuE: Nun liegt uns endlich das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen vor. Es läuft zurzeit die Terminfindung für unsere Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite, die im November 2022 beginnen werden. Wir wissen, dass das sehr spät ist, aber ohne das schriftliche Ergebnis hätten wir nur spekulieren können, wie die genaue Umsetzung des Tarifabschlusses vollzogen wird. Selbst im kommunalen Bereich hat der Arbeitgeberverband der Kommunalen Arbeitgeber seine Durchführungshinweise für diesen Abschluss erst Mitte Oktober 2022 herausgegeben.

Am 06.10.2022 traf sich die neu besetzte ARK DD zu ihrer konstituierenden Sitzung. Nach einer Andacht zu Tageslosung und Lehrtext durch den Präsidenten der Diakonie Deutschland, Herrn Lillie, in der die Mitglieder der Kommission in ihr Amt eingeführt wurden, wurde die erste Sitzung der neu konstituierten Kommission eröffnet. Nach einer Vorstellungsrunde, immerhin sind rund 1 Viertel aller Kommissionsmitglieder neu in ihrem Amt, stand die Wahl des / der Vorsitzenden auf der Tagesordnung. Turnusmäßig stellt die Arbeitnehmerseite den Vorsitz, für den Herr Jörg Kamps aus unserem Verband vorgeschlagen und auch gewählt wurde. Zum stellvertretenden Vorsitzenden wurde Herr Dietmar Prexel, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Diakonie Stetten, gewählt. Weitere Entscheidungen standen nicht an, so dass die Sitzung bereits nach kurzer Dauer beendet werden konnte. In der nächsten Sitzung der ARK DD am 15.12.22 wird es unter anderem um die Besetzung der Schiedsstelle und der Ausschüsse gehen.

Am 26.09.2022 fand die Delegiertenversammlung 2022 des vkm-rwl im Reinoldinum in Dortmund statt. Hier wurden die Berichte des Vorstandes, der Geschäftsstelle, der Ausschüsse und aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen vorgestellt und entgegengenommen. Beschlossen wurde eine Änderung der Rechtsschutzordnung, die nur intern eine Auswirkung hat. Für die Mitglieder ändert sich nichts. Sie haben immer noch den gleichen Rechtsschutz. Seit längerer Zeit sind die Auszubildenden, die Mitglied beim vkm-rwl sind, beitragsfrei. Da es schwer vermittelbar war, dass die Praktikanten einen Beitrag zahlen mussten, werden auch sie ab dem 01.10.2022 beitragsfrei gestellt. Der Jahresabschluss 2021 und der Haushaltsplan 2023 wurden beschlossen. Hierbei wurde der Vorstand des vkm-rwl entlastet.

Die Delegiertenversammlung hat den Beschluss des Vorstandes bestätigt, dass Jörg Kamps, Andreas Korff und Anne Parusel als ordentliche Mitglieder sowie Steffen Bundrück und Michael Wessels als stellvertretende Mitglieder in die ARK-DD für den Zeitraum Oktober 2022 bis September 2026 entsendet werden.

Ab dem 01.01.2023 beginnt die neue Amtszeit (2023 bis 2026) für die Arbeitsrechtliche Kommission RWL und die Arbeitsrechtliche Schiedskommission RWL. Hierzu wurden auf der Versammlung Wahlen durchgeführt.

In die Arbeitsrechtliche Kommission werden Jörg Kamps, Andreas Korff, Andreas Kunze, Anne Parusel, Michael Posthaus, Christopher Radig und Michael Wessels als ordentliche Mitglieder sowie Claudia Schraven, Lisa Flakowski, Cornel Spannel, Regina Mauer und Kai Sander als stellvertretende Mitglieder entsendet.

Für die Arbeit in der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission werden Klaus-Martin Ellerbrock, Hans-Ulrich Krause, Detlef Maidorn und Sabine Menze als ordentliche Mitglieder, Steffen Bundrück, Jürgen Fröhlich, Jürgen Krause und Elke von Kolken als erste stellvertretende Mitglieder sowie Tim Huß und Heinz-Jürgen Müller als zweite stellvertretende Mitglieder entsendet.

Gegen 14 Uhr endete eine sehr harmonische Sitzung unter der professionellen Leitung von Hans-Georg Klohn. Die nächste Delegiertenversammlung findet am 25.09.2023 in Dortmund statt.

Am 07.09.2022 trafen sich die Mitgliedere der ARK-RWL zu ihrer ersten Sitzung nach der Sommerpause.

Im Juni hatte der Marburger Bund einen Antrag auf Tarifanpassung ab dem 01.07.2022, der dem Tarif der BG-Kliniken entspricht, gestellt. Dieser wurde in eine kleine Arbeitsgruppe verwiesen, die immer noch tagt. Somit wurde der Antrag auf die Oktobersitzung verschoben.

Unseren Antrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende, die nach einem Dienstplan arbeiten wurde auf die Septembersitzung verschoben. Der Grund hierfür ist, dass eine Arbeitsgruppe gebildet worden ist, die gewillt ist Verbesserungen herbeizuführen. Leider gab es in der Arbeitsgruppe noch ein paar Unklarheiten, die dazu führten, dass in der Septembersitzung noch keine Abstimmung erfolgen konnte.

Beschlossen wurde eine Änderung des § 19 BAT-KF (Jahressonderzahlung). Aufgrund der Erhöhung der unpfändbaren Anteile der Weihnachtsvergütung nach § 850a Abs. 4 ZPO von 500 auf 670 € wurde auch § 19 Abs. 5 BAT-KF angepasst. Der neue Text lautet: „Von der Jahressonderzahlung wird ein Betrag in Höhe von bis zu 670 € aus Anlass des Weihnachtsfestes als Weihnachtssonderzahlung gewährt. Der Zusatz „§ 18 findet Anwendung“ wurde gestrichen. Somit haben auch Teilzeitbeschäftigte den Anspruch auf den vollen unpfändbaren Anteil, wenn die Jahressonderzahlung den Betrag von 670 € übersteigt. Die Ordnungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse der kirchlichen Auszubildenden, der Schülerinnen und Schüler in der Ausbildung nach dem Krankenpflegegesetz, nach dem Hebammengesetz und in der Krankenpflegehilfe, der Auszubildenden in der Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz, der Auszubildenden in der Ausbildung zur Pflegeassistenz sowie die Praktikantenordnung wurden entsprechend angepasst.

Unser Antrag auf Verlängerung der Altersteilzeitordnung fand nicht die erforderliche Mehrheit. Wir hatten beantragt, dass die Altersteilzeitordnung bis zum 31.12.2023, hilfsweise bis zum 31.05.2023, verlängert wird. Der Grund für diese kurzen Zeiträume ist, dass wir in einer Arbeitsgruppe die Altersteilzeitordnung überarbeiten wollen, hier aber noch zu keinem Ergebnis gekommen sind bzw. es noch keine klare Absichtserklärung der Arbeitgeber gibt, ob sie überhaupt eine Weiterführung der alten oder einer neuen Ordnung wollen. Die kurzzeitige Verlängerung hätte uns Zeit gegeben um weiter zu verhandeln und die Möglichkeit zum Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses zu erhalten. Uns fehlte ein bisschen das Verständnis, dass dies nicht gelungen ist. Fakt ist, dass Altersteilzeitverhältnisse nicht immer nur im Interesse der Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Auch Arbeitgeber können, aus diversen Gründen, ein Interesse am Abschluss dieser Arbeitsverhältnisse haben.

Beschlossen haben wir dann noch die Erhöhung der Entgelte der Mitarbeitenden nach der Maßnahmeteilnehmendenordnung. Diese richten sich nach dem Mindestlohn und mussten nun ab dem 01.10.2022 angepasst werden.

Zum Thema Tarifabschluss TVöD-SuE: Leider liegt uns das Ergebnis der Redaktionsverhandlungen noch nicht vor. Um hierüber vernünftig verhandeln zu können benötigen wir dieses aber. Sollte das schriftliche Ergebnis vorliegen, werden sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter sehr zeitnah zu Verhandlungen treffen und nicht auf die nächste Kommissionssitzung warten.

Wir treffen uns per ZOOM am 13. September in der Zeit von 09.00 – 13.00h.

Ab 10.00h können sich interessierte Mitglieder dazuschalten.

Folgende Themen werden besprochen:

  • VERDI-Abschluß
  • Stand der Dinge bei OGS-Mitarbeitenden
  • BAT- Stufenlaufzeiten
  • Öffentlichkeitsarbeit VKM – Fachgruppe
  • Termine für das neue Jahr

Interessenten erhalten einen Zoom-Link über die Geschäftsstelle. Bitte erfragen Sie diesen per Mail unter info@vkm-rwl.de

Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Für die knapp 200.000 Kolleginnen und Kollegen mit einem AVR DD Vertrag war der 29.08.2022 ein sehr guter Tag! Dienstnehmer und Dienstgeber haben sich auf ein in dieser Zeit mehr als angemessenes Erhöhungspaket geeinigt.

So erhalten die Kolleginnen und Kollegen noch in diesem Jahr eine Corona-Sonderzahlung. Diese beträgt in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 300,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (ab EG 8) 200,00 Euro. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten einmalig 100,00 Euro. Die Corona-Sonderzahlung ist ab 01.10.2022, spätestens aber bis zum 31.12.2022 an die Kolleginnen und Kollegen auszuzahlen.

Ab 01.01.2023 steigen die Entgelte um 5,2 %, mindestens jedoch um 175,00 Euro. Dieser Mindesterhöhungsbetrag führt dazu, dass Kolleginnen und Kollegen in den unteren Entgeltgruppen bis zu 10 % mehr Brutto-Gehalt bekommen. In der heutigen Zeit, geprägt von extremen Preissteigerungen, insbesondere im Energiesektor, sind solche Lohnerhöhungen nicht nur sehenswert, sie sind auch bitter nötig, um keinen Reallohnverlust erleben zu müssen. Für Auszubildende und Anerkennungspraktikanten steigen die Vergütungen ab 01.01.2023 um 100,00 Euro; in der Pflege um 120,00 Euro monatlich.

Darüber hinaus erhalten die Kolleginnen und Kollegen in der patientennahen Pflege in Einrichtungen der Altenpflege, in Krankenhäusern und in stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Bereich Wohnen (Fachkräfte in den Entgeltgruppen 7 und 8) eine monatliche Zulage in Höhe von 100,00 Euro.

Ärztinnen und Ärzte erhalten rückwirkend ab dem 01.01.2022 eine Entgelterhöhung von 4,1 % als auch Verbesserungen im Bereich der Bereitschaftsdienste, der Rufbereitschaft und den Wochenenddiensten.

Ebenfalls, und vielfach in der Vergangenheit von den Mitarbeitervertretungen eingefordert, ist es ab dem 01.01.2023 möglich, Entgelt für die ausschließliche Sachleistung eines Elektrofahrades oder Fahrrades umzuwandeln, also das sogenannte „Jobrad-Leasing“. Dabei wird das Tabellenentgelt um den umzuwandelnden Entgeltbetrag herabgesetzt und der Arbeitgeber gewährt stattdessen die steuerfreie bzw. pauschal zu versteuernde Vergütungsbestandteile nach § 8 Absatz 2 EstG. Dazu bedarf es einer Änderung des Dienstvertrages und das Abschließen einer entsprechenden Dienstvereinbarung, die inhaltlich auch die Aufklärung über eventuelle Nachteile beinhalten muss.

Ihr

Andreas Korff

Der vkm-rwl trauert um

Klaus Riedel,

der am 25. Juli 2022 im Alter von 67 Jahren verstorben ist.

Klaus Riedel setzte sich jahrzehntelang für die Belange der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie als Mitglied, stellvertretender Vorsitzender und Vorsitzender der Arbeitsrechtlichen Kommission Rheinland-Westfalen-Lippe sowie der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland ein. Während dieser Zeit hat er als Mitglied und stellvertretener Vorsitzender des Vorstandes unseres Mitarbeiterverbandes den vkm-rwl geleitet und weiterentwickelt.

Er lebte praktisch für den vkm-rwl mit viel Herzblut und Engagement. In dieser langen Zeit hat Klaus Riedel mit seinem unübertroffenen Arbeitspensum und kreativen Ideen vieles auf den Weg gebracht, was die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie erheblich verbessert hat. Bis zum Schluss war er noch in der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission und im Nominierungsausschuss des vkm-rwl tätig. Außerdem betreute er seit langem die Aktualisierung und Herausgabe des BAT-KF Handbuchs.

Mit Klaus Riedel verliert der vkm-rwl einen Menschen, der mit seinem ehrenamtlichen Engagement stets ein Vorbild für uns alle bleiben wird. Der vkm-rwl ist ihm zu großen Dank verpflichtet. Wir werden ihm ein ehrendes Gedenken bewahren und nie vergessen.

Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Ulrike und der ganzen Familie.

Für den vkm-rwl

Michael Wessels

Vorsitzender

Bericht aus der ARK-RWL

Außer der Tagesordnung und dem Protokoll wurde nichts beschlossen. In der letzten Sitzung vor der Sommerpause haben wir uns am 22.06.2022 zum ersten Mal in diesem Jahr zu einer Präsenzsitzung getroffen.

Der Marburger Bund hat einen Antrag auf Tarifanpassung ab dem 01.07.2022, der dem Tarif der BG-Kliniken entspricht, gestellt. Dieser wurde auf die Septembersitzung verschoben.

Unseren Antrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Mitarbeitende, die nach einem Dienstplan arbeiten wurde auch auf die Septembersitzung verschoben. Der Grund hierfür ist, dass eine Arbeitsgruppe gebildet worden ist, die gewillt ist Verbesserungen herbeizuführen. Wir sind in guten Gesprächen und hoffen, dass diese bis zur Septembersitzung abgeschlossen sind.

Unser Antrag zu Änderung des § 19 BAT-KF (Jahressonderzahlung), den wir aufgrund der Änderung von § 850a Abs. 4 ZPO (unpfändbare Anteile der Weihnachtsvergütung) im Januar gestellt hatten und der immer wieder abgeändert worden ist, wurde auf unser Bestreben abgestimmt. Leider erhielt er nicht die erforderlichen Mehrheiten. Grundsätzlich ist man sich aber einig, dass hier eine Änderung vorgenommen werden muss. Nur der Weg dahin ist strittig.

Auch der Tarifabschuss TVöD SuE wurde in der Sitzung besprochen. Bereits am 10.06.2022 hat sich eine Arbeitsgruppe der Kommission damit befasst. Das Einigungspapier lag vor. Leider kamen bei uns sehr viele Fragen auf, wie man diesen Tarifabschluss sinnvoll umsetzen kann. Es bleibt uns leider nichts anderes übrig, als die Redaktionsarbeiten, die sich auch im öffentlichen Dienst sehr schwierig gestalten, abzuwarten. In der Kommissionssitzung haben wir dann darüber diskutiert, mit welcher Gültigkeit der Abschluss umgesetzt wird. Leider gab es hier keinen klaren Beschluss. Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe ist am 01.08.2022.

Für die Kommission ist nun Sommerpause. Die nächste Sitzung ist am 07.09.2022.

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