In der ersten Sitzung des neuen Jahres wurde Herr Andreas Kunze von der Arbeitnehmerseite zum Vorsitzenden der Kommission gewählt. Die Vertretung übernimmt Herr Wilfried Koopmann von der Arbeitgeberseite.

Beschlossen wurde die Weiterführung der von der Arbeitsrechtlichen Schiedskommission am 27.10.2021 beschlossenen Regelung über das Kurzarbeitergeld, befristet bis zum 31.12.2022. Zwei Eckpunkte: Das Kurarbeitergeld wird auf 90 % bzw. 85 % ab Entgeltgruppe 11, SD 16, SE 16 und KR 11a des durchschnittlichen Nettoentgeltes der letzten 3 Monate vor Kurzarbeit aufgestockt. Der Anspruch auf Erholungsurlaub wird durch Zeiten, in denen Kurzarbeit geleistet wird, nicht vermindert.

Neben einer redaktionellen Änderung des § 33 BAT-KF konnte man sich auch noch auf die Aufnahme der Palliativpflege in die Anmerkung 4 des Abschnitts A des Pflege-Entgeltgruppenplans zum BAT-KF einigen. Somit wurde festgelegt, dass die Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Bereich tätig sind, mit der Wahrnehmung einer besonderen pflegerischen Aufgabe betraut sind. Sie müssen bei entsprechender Tätigkeit ein Entgelt nach EG KR 8a erhalten.

Leider gab es auch in dieser Sitzung keine Einigung bei der Eingruppierung der Betreuungskräfte (Präsenzkräfte in der Pflege). Beantragt war, dass diese Kolleginnen und Kollegen ein Entgelt nach der Entgeltgruppe SD 4 erhalten. Die Arbeitgeber haben die Entgeltgruppe SD 3 angeboten. Selbst ein von uns eingebrachter Kompromiss, der zwischen den Entgeltgruppen SD 3 und SD 4 lag, war nicht mehrheitsfähig. Nun beraten wir darüber, ob wir unseren Antrag der Schiedskommission zur endgültigen Entscheidung vorlegen.

Am 1.1.2022 war es soweit: Der Verband für Kirchenmusik in der Evangelischen Kirche im Rheinland e.V. ist dem vkm-rwl als neues Mitglied beigetreten.

Wir freuen uns mit Euch gemeinsam in Zukunft für förderliche Arbeitsbedingungen zu sorgen und auch Eure Interessen im Rahmen der Zusammenarbeit mit den andere Berufssparten in der Arbeitsrechtlichen Kommission vertreten zu können.

Änderung: § 1 Abs. 1a der Wahlordnung: Kein vereinfachtes Wahlverfahren für Dienststellen ab 15 Mitarbeitenden bis 30.4.2022
Neu eingefügt: § 1 Abs 2a: Eine Person als Wahlvorstand bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten
Wie schon an unseren Wahlseminaren angekündigt hat inzwischen der Rat der EKD getagt. Wie wir aus berufenem Mund wissen, wurde die Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland mit Wirkung zum 1. Januar geändert.
Die Vereinfachte Wahl nach § 12 der Wahlordnung wird bis Mai 2022 ab 15 Mitarbeitenden ausgesetzt. Hintergrund: Bisher wird in Dienststellen mit in der Regel nicht mehr als 100 Wahlberechtigten in einem vereinfachten Verfahren gewählt. Diese Wahl erfolgt in einer Versammlung. Aufgrund der gegenwärtigen Situation ist eine solche Versammlung in vielen Dienststellen unmöglich. Bei Dienststellen mit weniger als 50 Wahlberechtigten besteht der Wahlvorstand mit Beginn der für Wahlen ab dem 1. Januar nun nur noch aus einer Person, ein weiterer Mitarbeiter kann zur Wahlhandlung oder Stimmenauszählung hinzugezogen werden.

Diese Änderungen sollen am 1.1.2022 in Kraft treten…. Wir rechnen fest mit einer rechtzeitigen Veröffentlichung im Amtsblatt der EKD.

Corona-Prämie und Entgeltentwicklung in den AVR DD vom 25.11.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns, Euch heute mitteilen zu können, dass wir es nach einem Jahr Verhandlungen und zähem Ringen geschafft haben, mit den Dienstgebern eine Einigung zu erzielen.

Am 09.11.2021 hat die Verhandler-Runde der beiden Seiten der ARK DD einen sehenswerten Kompromiss zustande bekommen, der in der virtuellen Sitzung der ARK DD am 25.11.2021 einstimmig verabschiedet wurde. Covid-19 belastet uns alle sowohl physisch als auch psychisch sehr, insbesondere die Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst. Allein deshalb war es uns wichtig, den Worten Taten folgen zu lassen und nicht nur Schulterklopfen. Eine materielle Wertschätzung dieser wichtigen Arbeit zu erzielen, die sich als Anerkennung sehen lässt, war und ist unsere Herzensangelegenheit! Die Corona-Prämie, die nun in den AVR DD erzielt werden konnte, beträgt für Vollzeitbeschäftigte in den unteren Entgeltgruppen (EG 1-7) 800,00 Euro und in den oberen Entgeltgruppen (EG 8-13) 600,00 Euro und soll mit der Zahlung des Januargehalts, muss spätestens jedoch mit der Zahlung des Märzgehalts, steuer- und sozialversicherungsfrei, also brutto für netto, ausgezahlt werden. Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Zahlung anteilig. Auszubildende und Anerkennungspraktikanten erhalten 225,00 Euro. Ab dem 01.01.2022 erhalten alle Kolleginnen und Kollegen in den AVR DD mehr Gehalt. Die Tabellenwerte erhöhen sich dann um 2,2 %, mindestens jedoch um 50,00 Euro. Außerdem werden diverse Zulagen erhöht. So wird zum 01.04.2022 die Wechselschichtzulage von 70,00 Euro auf 100,00 Euro erhöht, zum 01.09.2022 dann von 100,00 Euro auf 130,00 Euro. Der Samstagszuschlag von bisher pauschal 0,64 Euro je Stunde erhöht sich ab dem 01.04.2022 auf dann 15 % des Stundenentgeltes. Darüber hinaus erhalten ab dem 01.04.2022 die Kolleginnen und Kollegen, die in der Praxisanleitung in Pflegeeinrichtungen beschäftigt sind und die Kolleginnen und Kollegen, die eine Fachweiterbildung in Palliativ-Care oder Wundmanagement von mindestens 160 Zeitstunden absolviert haben und jeweils in die Entgeltgruppe 7 eingruppiert sind, und die Tätigkeit mehr als 50 % ihrer Arbeitszeit aus-macht, eine monatliche Zulage in Höhe von 50 % der Differenz zur Entgeltgruppe 8. Die Kolleginnen und Kollegen, die in der Intensivpflege beschäftigt sind und über eine entsprechende abgeschlossene und anerkannte Fachweiterbildung in der Intensiv- und Anästhesiepflege nach DKG-Empfehlung verfügen (EG 😎, erhalten ab dem 01.04.2022 eine monatliche Intensivzulage in Höhe von 150,00 Euro. Besonders stolz sind wir bei diesem Verhandlungsergebnis darauf, dass alle Kolleginnen und Kollegen zeitgleich davon profitieren, also die zeitliche Verschiebung zu Ungunsten der Kolleginnen und Kolle-gen aus Ost und Nord nun der Geschichte angehört. Ebenso freuen wir uns, dass es keine Antragsfriedenspflicht mehr gibt, d. h. Anträge der Dienstnehmerseite nicht mehr vom Wohlwollen der Dienstgeberseite bei der Antragstellung abhängig sind. Ein weiterer Erfolg ist die Tatsache, dass diese Vereinbarung keine explizite Laufzeit hat. Somit kann die Dienstnehmerseite nach der Konstituierung der neuen ARK DD im nächsten Jahr direkt in die nächste Entgeltrunde starten.

Die Aufgaben der MAV sind vielfältig und anspruchsvoll. Um diese entsprechend wahrzunehmen, müssen MAV-Mitglieder über entsprechendes Wissen verfügen. Das Seminarangebot des vkm-rwl gibt Mitarbeitervertretungen entsprechendes Handwerkszeug an die Hand. Unser Seminarkalender 2022 steht auch zum Download zur Verfügung: Seminarkalender vkm-rwl 2022

Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden

Ihr vkm-rwl Fortbildungsteam

Die Delegiertenversammlung vom 27.9.2021 hat gewählt: Bei der Delegiertenversammlung des vkm-rwl am 27.9.2021 wurde Michael Wessels zum neuen Vorsitzenden gewählt.

Das Thema Gesundheit im Beruf rückt auch in den pädagogischen Arbeitsfeldern immer mehr in den Fokus, denn die Anforderungen in den jeweiligen Berufen, sind auch über Corona hinaus, vielfältig. Die Beanspruchungen an den einzelnen Mitarbeitenden führen zu kritischen Betrachtungen im eigenen Arbeitsumfeld und Überlegungen, wie sich die Betroffenen für die Zukunft neu ausrichten wollen.

Deshalb haben wir uns in unserer diesjährigen Mitgliederversammlung der Fachgruppe Pädagogik dem Thema “Gesundheit in Kitas und OGS”gewidmet. Das Ziel war eine praxisorientierte Betrachtung unterschiedlicher Instrumente und Möglichkeiten zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit der Mitarbeitenden.

Die Mitglieder der Fachgruppe (namentlich Heike Bartmann-Scherding, Anja Beerbaum, Kerstin Bothner, Brigitte Haase, Sabine Schulte und Elke von Kolken) begrüßten bei der digitalen Zusammenkunft interessierte Teilnehmende zum großen Themenkomplex “Gesundheit am Arbeitsplatz” und gaben praktische Inputs zu den Kernpunkten

  • Dienstplangestaltung – ein Instrument für gesundes Arbeiten
  • Die Gefährdungsanzeige
  • Stressminimierung durch Superversion und Konfliktberatung
  • Beispiel für einen Gesundheitstag in einem Kita-Verbund
  • BEM- Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement

Im Anschluss an diese Vorträge ergab sich ein sehr angeregter und bereichernder Austausch und die Mitglieder der Fachgruppe konnten sich für ein durchweg positives Feedback der Gruppe bedanken. Diesen Dank möchten wir an dieser Stelle gerne nochmals zurückgeben, denn uns hat der engagierte Austausch in der Gruppe ebenfalls gefallen.

In den Zeiten vor Corona bestand für die Mitglieer des vkm immer die Möglichkeit im Anschluss an die Fachgruppensitzungen zu einem öffentlichen Teil hinzuzukommen. Dies möchten wir nun Coronakonform ein wenig anpassen, denn die Teilnehmenden zeigten großes Interesse an einer regelmäßigen “Sprechstunde”. Unsere Fachgruppentreffen finden bis auf Weiteres digital statt und wir laden die Mitgliederdes vkm ein, zu den jeweiligen Terminen ab 13.00h digital hinzuzukommen.

Bitte melden Sie Ihr Interesse bei Frau Hohmann susanne.hohmann@vkm-rwl.dean, damit Sie Ihnen den entsprechenden Link zur nächsten Sitzung am 09. November 2021 zuschicken kann. Sollten Sie bereits spezielle Themen oder Fragen haben, geben Sie diese bitte in der Mail auch an. So haben wir ggfls. schon Gelegenheit uns ein wenig zu informieren, um für unsere gemeinsamen Gespräche vorbereitet zu sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Dienstgeber haben sich wieder einmal in einer letztlich nur als Talkrunde zu bezeichnenden ARK DD Sitzung einer zusätzlich zum Entgelt zu zahlenden Corona-Prämie verweigert. Erneut wurden ausschließlich Argumente ins Land geführt, die mit der Refinanzierung zusammenhängen und die wir uns seit mehr als einem Jahr immer wieder anhören dürfen. Die Dauerschleife dieser Argumente geht an der Realität vorbei!

Die Dienstgeber wollen nur im Zusammenhang mit einer möglichst mageren Entgeltrunde überhaupt eine Corona-Prämie zahlen, die dann aber auch noch an weitere Bedingungen wie eine Antragsfriedenspflicht bis Jahresende, eine Mindestbeschäftigungsdauer im Bezugsjahr, sowie die Verweigerung der Zahlung für u. A. Maßnahmeteilnehmende, Mitarbeitende in Tagungshäusern, Kurzarbeitergeldbezieher*nnen, etc.

Es geht uns um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Deshalb fordern wir weiterhin für alle Kolleginnen und Kollegen im AVR DD eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 600 Euro (EG 1-8) bzw. 400 Euro (EG 9-13). Die Hinweise der Dienstgeber auf fehlende Refinanzierungen sind nur ein Beweis dafür, dass man offensichtlich nicht mehr in der Lage ist, auskömmliche Refinanzierungen (Vergütungssätze) mit den Kostenträgern zu verhandeln. Dies ist aber, mit Verlaub, nicht das Problem der Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, sondern auf die schwache Durchsetzungsfähigkeit der Dienstgeberseite bei solchen Verhandlungen zurückzuführen.

Auch die Anträge der Dienstgeberseite zur Entgeltentwicklung waren gelinde gesagt eine Frechheit.  Neben der Nullrunde für 2021 sollen die Entgelte nach DG-Vorstellung frühestens zum 01.02.2022 für West- und Süddeutschland, ab 01.05.2022 dann für Ost- und Norddeutschland um maximal 2,1 % steigen. Mehr als 30 Jahre ist es her, dass die deutsche Bevölkerung für den Fall der Berliner Mauer gesorgt und die Wiedervereinigung unseres Landes nach langem und hartem Widerstand erkämpft hat. Und unsere Dienstgeber machen immer noch einen Unterschied zwischen den Regionen und leben offensichtlich noch immer nicht im Hier und Jetzt!

Wir fordern eine auskömmliche und bundesweit einheitliche Steigerung der Löhne und Gehälter, die eben nicht zum Nettolohnverlust führt! Der Lebensstandard der Kolleginnen und Kollegen muss mindestens gehalten werden! Allein im Juli lag die Inflationsrate bei 3,8 %. Experten gehen für 2021 von einer Gesamtinflation von mindestens 3 % aus. Dies wäre die höchste Inflation seit 1993! Und in dem Zusammenhang bietet man seitens der DG eine Nullrunde für 2021 an! Dies wäre für die Kolleginnen und Kollegen der höchste Nettolohnverlust seit der Wiedervereinigung!

Die 2,1 % lineare Steigerung würden wir, wie von uns auch beantragt, unter folgenden Bedingungen mitgehen: Die lineare Erhöhung gilt ab dem 01.08.2021 für maximal 12 Monate und nur in Verbindung mit einer deutlichen Erhöhung der Schichtzulagen. Auch wollen wir in 2022 erneut eine lineare Erhöhung auf den Weg bringen, die dann von der neuen Kommission, die ab dem 02.06.2022 in ihr Amt eingeführt wird, verhandelt werden soll und die Inflation kompensieren muss. Wir wollen unseren Nachfolger*nnen eben keine Altlasten hinterlassen!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Unser langjähriger Vorsitzender und Geschäftsführer Detlef Becker ist zum 31.7.2021 aus dem aktiven Dienst in den wohlverdienten Ruhestand gewechselt.

Wir danken ihm für seinen unermüdlichen Einsatz für die Interessen der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Der/Die neue Vorsitzende wird auf der Delegiertenversammlung im September gewählt werden. Die Geschäftsführung hat Steffen Bundrück übernommen.

Der Rat der EKD hat in seiner Sitzung die Änderung der Wahlordnung zum Kirchengesetz über Mitarbeitervertretungen beschlossen. Die Änderungen der Wahlordnung aufgrund der Pandemie in den §§ 2 Abs. 1b und 9 Abs. 1b sind bis zum 30. April 2022 verlängert worden. Das vereinfachte Wahlverfahren nach § 12 der Wahlordnung, das zwischenzeitlich außer Kraft gesetzt worden war, ist nun wieder anwendbar.

Die aktuelle Fassung der Wahlordnung finden Sie hier. Unsere Schulungen zu den MAV-Wahlen finden Sie in unserem Seminarbereich.

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