Die Druckerei hat unsere beliebten kostenlosen Tabellenhefte geliefert. Wer Interesse an der aktuellen Ausgabe hat schreibt bitte eine Mail an info@vkm-rwl.de

Die Mitgliederversammlung der Fachgruppe Pädagogik findet am 06.09.2021, von 10.30 Uhr bis 14.30 Uhr, per Zoom statt. Thema der diesjährigen Mitgliederversammlung ist das Thema Gesundheit in Kitas und in der OGS

Tagesordnungspunkte werden sein

  1. Begrüßung & Vorstellungsrunde
  2. Was bedeutet euch Gesundheit, Gesundheit am Arbeitsplatz
    – Dienstplangestaltung ein Instrument für gesundes Arbeiten
    – Gefährdungsanzeige
    – Stressminimierung durch Superversion und Konfliktberatung
  3. Ein Beispiel für einen Gesundheitstag in einem KitaVerbund
  4. BEM-Betriebliches Eingliederungsmanagement
  5. Verschiedenes

Eine verbindliche Anmeldung ist bis zum 15.08.2021 an info@vkm-rwl.de dringend erforderlich. Die Einladungen werden in der 26. KW versandt

In der Berufsgruppe „Mitarbeiterinnen in Werkstätten für behinderte Menschen“ gab es kein eigenes Eingruppierungsmerkmal für die ständige Stellvertretung der Abteilungsleitungen/Bereichsleitungen. Sie wurden wie die Erzieherinnen, Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Heilpädagoginnen oder Mitarbeiterinnen mit entsprechender gleichwertiger Ausbildung in die Fallgruppe 7/SD 8b eingruppiert. Übernahm nun eine dieser Mitarbeitenden die ständig stellvertretende Abteilungsleitung/Bereichsleitung dann wurde die Eingruppierung der höheren Verantwortung nicht gerecht. Dies wurde in der Sitzung der ARK-RWL am 23.06.2021 geändert. Für die ständige Stellvertretung der Abteilungsleitungen/Bereichsleitungen wurde eine neue Fallgruppe 8 mit der Bewertung SD 9 eingefügt.

Nun hat die Kommission Sommerpause. Die nächste Sitzung ist am 08.09.2021.

In der Sitzung der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) am Freitag hat es leider keine Abstimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung des geplanten Tarifvertrages Altenpflege zwischen BVAP und ver.di gegeben. Die Dienstgeberseite weigerte sich wegen der bereits vorliegenden Ablehnung der AK Caritas, eine Abstimmung stattfinden zu lassen.

Die Dienstnehmerseite teilte diese Auffassung nicht, konnte aber ohne die Dienstgeberseite die Abstimmung nicht durchführen.

Der Dienstnehmerseite ist es an dieser Stelle wichtig zu betonen, dass trotz der Ablehnung durch die AK Caritas eine Zustimmung von Seiten der ARK DD notwendig gewesen wäre.

Bedingung der Dienstgeber für eine Zustimmung zur Corona-Sonderzahlung ist eine Kopplung an die eigentlich erst im Juni/Juli anstehenden Entgeltverhandlungen. Dies wiesen die Dienstnehmer schon aus dem Grund zurück, dass Corona-Sonderzahlungen zusätzliche Zahlungen sein müssen, um steuer- und sozialversicherungsfrei zu sein.

Die Dienstnehmerseite dankt den Mitarbeitenden vieler Einrichtungen, die mit Schreiben an die ARK DD die Forderung nach einer Corona-Sonderzahlung unterstützt haben. Wir können versichern, dass wir weiterhin für eine Gleichbehandlung aller diakonischen Mitarbeitenden kämpfen werden.

Tarifabschluss für den BAT-KF

In der Januarsitzung kam es zum turnusmäßigen Wechsel im Vorsitz der ARK. Für das Jahr 2021 wurde Herr Wilfried Koopmann zum Vorsitzenden der Kommission gewählt. Die Vertretung übernimmt Herr Andres Kunze.

Beschlossen wurden die linearen Erhöhungen für die Mitarbeiten, die unter dem BAT-KF fallen: Ab dem 01.04.2021 werden die Entgelte um 1,4 %, mindestens 50,00 €, erhöht. Eine weitere Erhöhung gibt es ab dem 01.04.2022. Dann werden die Entgelte um 1,8 % erhöht. Die Entgelte für die Auszubildenden und Praktikanten werden am 01.04.2021 und am 01.04.2022 um jeweils 25,00 € monatlich erhöht.  Die Mitarbeitenden, die unter den Pflegeentgeltgruppenplan fallen, erhalten ab dem 01.03.2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 70,00 €, die am 01.03.2022 auf 120,00 € erhöht wird. Für die Mitarbeitenden in der Altenpflege gibt es ab dem 01.03.2021 noch zusätzlich eine monatliche Zulage in Höhe von 25,00 €. Die Intensivzulage wird ab dem 01.03.2021 von 46,06 € auf 100,00 € erhöht. Mitarbeitende, die ständig in Wechselschicht arbeiten, erhalten ab dem 01.03.2021 eine monatliche Zulage in Höhe von 155,00 €. Für die Mitarbeitenden, die nicht ständig Wechselschicht leisten, gibt es pro Stunden 0,93 €.

Die Altersteilzeitordnung wurde bis zum 31.12.2022 verlängert. Leider wurde auch die Beschäftigungssicherungsordnung bis zu diesem Datum wiedereingeführt.

  • 6a BAT-KF (Kurzarbeit) wurde auch geändert. Die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber das Kurzarbeitergeld aufstocken kann wurde dauerhaft festgelegt. Beschlossen wurde auch, dass der Arbeitgeber zur Nachzahlung und Abrechnung des vollen Entgelts verpflichtet ist, wenn die Agentur für Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt feststellt, dass die Gewährung von Kurzarbeit nicht zulässig war. Der Arbeitgeber hat in diesem Fall den Mitarbeitenden über den negativen Bescheid unverzüglich zu informieren. Dies ist sehr wichtig, damit der Mitarbeitende die Nachzahlung fristgerecht geltend machen kann.

In § 13 BAT-KF wurde aufgenommen, dass die Zeiten einer Ausbidung ganz oder teilweise auf die Stufenzuordnung angerechnet werden können, wenn diese Ausbildung für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Zum Schluss wurden noch die Entgelte in der Maßnahmeteilnehmendenordnung entsprechend der Erhöhungen des Mindestlohns angepasst.

Danke für Ihren / deinen Einsatz für gute Arbeit an jedem Tag. Wir wünschen ein gemütliches Fest, schöne Feiertage und viel Erholung sowie einen guten Start in das Jahr 2021.

Bitte bleiben Sie gesund!

Im Namen des Vorstands und der Geschäftsstelle des vkm-rwl

Detlef Becker

Weihnachtszeit

(Joachim Ringelnatz)

Liebeläutend zieht durch Kerzenhelle,

Mild, wie Wälderduft, die Weihnachtszeit,

Und ein schlichtes Glück streut auf die Schwelle

Schöne Blumen der Vergangenheit.

Hand schmiegt sich an Hand im engen Kreise,

Und das alte Lied von Gott und Christ

Bebt durch Seelen und verkündet leise,

Dass die kleinste Welt die größte ist.

Der Fachausschuss der Dienstnehmerseite der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie Deutschland (ARK DD) hat uns gebeten, dass nachstehende Schreiben zu veröffentlichen.

Soziale Arbeit in Zeiten der Pandemie – Corona Sonderzahlung/Prämie AVR DD

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir leben derzeit in schwierigen und belastenden Zeiten. Die Auswirkungen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Covid19 sind gerade für unsere Kolleginnen und Kollegen im Erziehungs-, Pflege- und Betreuungsdienst sowohl physisch als auch psychisch sehr belastend. Oft werden diese Belastungen nicht nur am Arbeitsplatz verspürt, sondern eben auch nicht selten mit nach Hause genommen. Und dort leidet bei vielen unserer Kolleginnen und Kollegen durch die aktuellen Corona-Schutzbestimmungen das Privatleben ohnehin schon sehr.

Wenn nun auch noch ein nicht zu unterschätzendes Ungerechtigkeitsempfinden auf Grund der im AVR durch die Dienstgeberseite nicht gewollte Auszahlung einer analog zum TVÖD, zum BAT-KF oder zum AVR Caritas gezahlten Corona Sonderzahlung/Prämie mit hinzukommt, leidet die Motivation dieser Kolleginnen und Kollegen umso mehr. Die Wertschätzung bleibt da gefühlt gänzlich auf der Strecke.

Die Argumentation der Dienstgeberseite, dass der letzte Abschluss des AVR DD deutlich über dem nun zugegebener Weise viel zu geringen Abschluss im TVÖD liegt, an dem sich andere Tarife und Arbeitsrechtsregelungen orientieren, und die linearen Erhöhungen warum auch immer nach hinten rausgeschoben wurden und die Prämie ausschließlich eine Kompensation des Ganzen ist, ist sicherlich nicht ganz falsch, aber eben auch noch lange nicht richtig!

Es geht eben in erster Linie um Gerechtigkeit, Wertschätzung, Anerkennung und nicht zuletzt auch um den Betriebsfrieden in den Einrichtungen. Hinweise auf den mageren Tarifabschluss im TVÖD helfen da nicht weiter! Insbesondere sind diese Argumente für die belasteten Kolleginnen und Kollegen für ihre ganz persönlichen Empfindungen und die Wertschätzung ihrer Arbeit irrelevant!

Da wir als Dienstnehmerseite genau diese Wertschätzung und die Gerechtigkeit in den Einrichtungen als elementar in der weiteren Zusammenarbeit zwischen Dienstnehmern und Dienstgebern vor Ort betrachten, werden wir auch weiterhin für die Zahlung eines Ausgleichs in diesen schwierigen und belastenden Zeiten an alle Kolleginnen und Kollegen, auch und gerade im AVR DD, streiten und kämpfen!

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

Mit den besten Wünschen für eine Frohe und Gesegnete Weihnachtszeit!

Bleibt Gesund!

Andreas Korff

Vorsitzender des Fachausschusses der Dienstnehmerseite der ARK DD

Am 16.12.2020 hat die ARK-RWL zum letzten Mal in diesem Jahr getagt. Auf der Tagesordnung war unser Antrag, die Entgelte der Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie entsprechend dem TVöD zu erhöhen. Hier konnte noch keine Einigung erzielt werden. In der Januarsitzung soll weiterverhandelt werden.

Beschlossen wurde, dass die Entgelte der Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften, die ein Entgelt nach den H-Gruppen erhalten, ab Januar 2021 um 25,00 € erhöht werden.

Darüber hinaus konnte man sich darauf einigen, dass die Anzahl der Nachtarbeitsstunden für die die Mitarbeitenden Zusatzurlaub erhalten, für Teilzeitbeschäftigte entsprechend dem Teilzeitfaktor gekürzt wird und dass eine Einrichtung der Diakonie, befristet für zwei weitere Jahre, ihre Mitarbeitenden nach den Regelungen der AVR-DD einstellen dürfen.

In der letzten Woche hat zunächst der Fachausschuss der Dienstnehmerseite und direkt im Anschluss daran die Arbeitsrechtliche Kommission (AVR-DD) getagt. Beide Sitzungen fanden erneut als Videokonferenzen statt.

Themen beider Sitzungen waren u.a. der Stand des Tarifvertrages in der Altenpflege zwischen ver.di und BVAP (Bundesverband der Arbeitgeber in der Pflegebranche), ein Antrag der Dienstnehmerseite zur Wechselschichtzulage gem. § 20 AVR DD sowie die Überarbeitung des Eingruppierungskatalogs der Anlage 1. Die bereits in der letzten ARK-Sitzung zu diesem Thema geplante Einsetzung einer Arbeitsgruppe wurde nunmehr umgesetzt, so dass die Arbeit hierzu jetzt starten kann.

Angesichts der überaus schwierigen Arbeitsbedingungen, denen Mitarbeitende in den Krankenhäusern und Einrichtungen aufgrund der Corona-Situation immer noch ausgesetzt sind, hat die Dienstnehmerseite die Dienstgeberseite damit konfrontiert, gemeinsam eine Regelung für eine Corona-Sonderzahlung zu schaffen, so wie es im öffentlichen Dienst mit dem „Tarifvertrag über eine einmalige Corona-Sonderzahlung“ und im Bereich des BAT-KF durch eine entsprechende Regelung und durch einstimmigen Beschluss in der ARK RWL am 09.11.2020 geschehen ist. Die Dienstgeberseite konnte sich jedoch auch nach längerer, sehr konträrer Diskussion nicht zu diesem Schritt bewegen lassen. Die Dienstnehmerseite bedauert das sehr und wertet dies als ein falsches Signal gegenüber den hochbelasteten Kolleginnen und Kollegen.

Bericht aus der ARK-RWL vom 09.11.2020

In der Novembersitzung wurde beschlossen, dass auch die Mitarbeitenden in Kirche und Diakonie, die unter den BAT-KF fallen, mit Ausnahme der Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften, entsprechend des TVöD-VKA im Dezember eine Corona-Sonderzahlung erhalten.

Die Höhe der einmaligen Corona-Sonderzahlung beträgt für

die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600,00 Euro

die Entgeltgruppen 9 bis 12: 400,00 Euro

die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 Euro

  • die Entgeltgruppen Kr2a bis Kr8a: 600,00 Euro
  • die Entgeltgruppen Kr9a bis Kr12a: 400,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SE2 bis SE8b: 600,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SE9 bis SE18: 400,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SD2 bis SD8b: 600,00 Euro
  • die Entgeltgruppen SD9 bis SD18: 400,00 Euro

Für die Auszubildenden nach der AzubiO oder AzubiO-Pflege, Schülerinnen und Schüler nach der KrSchO und Praktikanten nach der PratktO beträgt die Corona-Sonderzahlung 225,00 Euro.

Teilzeitbeschäftigte erhalten die Sonderzahlung anteilig im Verhältnis zu ihrer wöchentlichen Arbeitszeit. Die Corona-Sonderzahlung ist steuer- und sozialversicherungsfrei.

Hier ist die Regelung als Ganzes zu lesen.

Die Mitarbeitenden in den Beschäftigungsgesellschaften sollten aber nicht ganz leer ausgehen. Hier werden die Tabellenwerte ab dem 01.01.2021 in den Entgeltgruppen S 1 bis S 4 um 25,00 Euro und für die Entgeltgruppen S 5 bis S 9 um 17,00 Euro erhöht. Hierbei handelt es sich um eine dauerhafte Erhöhung, die natürlich auch an Tarifsteigerungen teilnimmt. Vom Betrag her wird die Corona-Sonderzahlung nach knapp 24 Monaten erreicht.

  • 3 Abs. 5 BAT-KF regelt die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Bundeszentralregistergesetz durch die Mitarbeitenden. Diese Regelung war in den anderen Ordnungen wie z.B. der Ausbildungsordnung, Praktikantenordnung usw. nicht vorhanden. Durch Beschluss der ARK-RWL wurde das nun geändert. In den Ordnungen, in denen diese Regelung fehlte, wurde sie nun eingefügt.

Es war eine sehr schöne, wie fast immer harmonische, Sitzung der ARK-RWL mit mehreren Auszeiten, da man zwischendurch verhandeln musste. Das dies auch per Videokonferenz geht, war eine neue Erfahrung. Natürlich ersetzt das keine Präsenssitzung, wo man seinem Gegenüber in die Augen schauen kann.

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