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Corona-Sonderzahlung

Aufgrund der vermehrten Nachfragen zur Corona-Sonderzahlung im Bereich des TV-L möchten wir hierzu wie folgt Stellung beziehen:

Die Entgeltverhandlungen für den BAT-KF, die sich nach den Erhöhungen im Bereich TVöD-VKA richten, sind Anfang 2021 abgeschlossen worden. In diesem Zusammenhang gab es im Dezember 2020 eine Corona-Sonderzahlung. Vor dem 01.01.2023 dürfen keine weiteren Erhöhungen verlangt werden. Somit ist auch mit keiner weiteren Corona-Sonderzahlung für die Mitarbeitenden, die unter den BAT-KF fallen, zu rechnen. Die für den TV-L ausgehandelte Corona-Sonderzahlung ist nur für die Mitarbeitenden, die unter diesen Bereich fallen. Sie wurde hier im Rahmen der Tarifverhandlungen ausgehandelt. Unter den Regelungen des TV-L könnten die Mitarbeitenden nach § 38 BAT-KF fallen.

Grundsätzlich mal was zur „Corona-Sonderzahlung“. Wie bereits geschrieben, wurden diese in den Tarifverhandlungen ausgehandelt. Eigentlich handelt es sich hierbei um Einmalzahlungen für nicht erfolgte Tariferhöhungen. Da eine Corona-Sonderzahlung nicht sozialversicherungs- und steuerpflichtig ist, hat man diesen „Kunstgriff“ verwendet damit man die Höhe drücken kann, da es ich um eine Nettozahlung handelt und somit keine Abgaben auf die Sonderzahlung gezahlt werden müssen.

Der Tarifvertrag im Bereich des TVöD-VKA endetet am 31.08.2020. Die nächste Tariferhöhung gab es ab dem 01.04.2021. Hier mussten sieben Monate überbrückt werden. Der Tarifvertrag im Bereich des TV-L endetet am 30.09.2021. Die nächste Tariferhöhung gibt es ab dem 01.12.2022. Hier müssen vierzehn Monate überbrückt werden. Das könnte eine Begründung für die unterschiedliche Höhe der Corona-Sonderzahlung sein. Da diese aber unter den Tarifvertragsparteien frei ausgehandelt wird, können und werden auch noch andere Punkte für die Höhe der Sonderzahlung ausschlaggebend sein.

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