Gesundheit umfasst sowohl das körperliche als auch das psychische und soziale Wohlergehen. Daher muss der Arbeitgeber auch eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchführen, entweder integriert in die Gesamt-Gefährdungsbeurteilung, oder mit Hilfe spezifischer Instrumente.
Was gibt es dabei für Mitarbeitervertretungen zu beachten?

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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