Die Eingruppierung der Kolleg*innen erfolgt nach den Vorgaben der AVR-DD und des Eingruppierungskataloges. Mitarbeitervertretungen obliegt im
Rahmen der eingeschränkten Mitbestimmung die Aufgabe, Ein- und Höhergruppierungen auf ihre Richtigkeit hin zu prüfen. Das Tagesseminar „Eingruppierung in die AVRDD“ vermittelt Grundkenntnisse zur Eingruppierung, Stufenzuordnung und zum Eingruppierungskatalog. Erläutert werden Aufbau und Struktur sowie die Rechtsprechung zu den Eingruppierungen in die AVR-DD. Zusätzlich wird auf die Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung eingegangen.

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstr. 36
44149 Dortmund
Unsere Partner