MAVen haben ein Kontrollrecht im Hinblick auf Dienstpläne. Durch die Entscheidung des Kirchengerichtshofes vom 9.12.2020 wurde dieses Recht verstärkt und die Begründung dazu geliefert. Nur wenn man weiß, wie Dienstpläne aufzustellen sind, kann man hier den Kontrollpflichten nachkommen.

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Josef-Baumann-Str. 21
44805 Bochum
Unsere Partner