Seit 2023 ist das HinweisgeberschutzG in Kraft.
Alle Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen müssen bis Ende des Jahres eine Hinweisgeberschutzstelle eingerichtet haben. Wir wollen gemeinsam klären, welche Mindestanforderungen daran bestehen.
In dem Seminar klären wir:
- welche rechtlichen Grundlagen hat das Gesetz
- welche tatsächlichen Voraussetzungen müssen erfüllt sein
- inwieweit ist die MAV zu beteiligen