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Newsletter 7/2022

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754 * info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
  • Gesundheitsforum „RundUm Gesund“
  • Monotonie und Arbeitsschwere belasten bei Basisarbeit
  • Gesund arbeiten im Homeoffice
  • Kommunikation ist das A und O für ein gut funktionierendes Team
  • Arbeiten auf Leitern - Sicher rauf und wieder runter
  • Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

Allgemeine Informationen

Gesundheitsforum „RundUm Gesund“
(Quelle: FOM-Duisburg) Was sind die Grundvoraussetzungen für ein zufriedenes und gesundheitsförderliches Arbeiten im Homeoffice? Und welche Bausteine sind für ein glückliches Leben notwendig? Diesen zentralen Fragen widmen sich Expertinnen und Experten beim 9. Gesundheitsforum „RundUm Gesund“ der Hochschule für Berufstätige FOM zum Thema „Positive Psychologie – was wir aus der Glücksforschung lernen können“. Das Forum findet am 4. März 2022 von 10.00 bis 13.00 Uhr Virtuell aus dem FOM Hochschulzentrum Duisburg statt. Die FOM Duisburg lädt ein, kostenlos teilzunehmen und mitzudiskutieren. Weitere Informationen und Online-Anmeldung unter www.fom.de/duisburg
Untermauert von Erkenntnissen aus der psychologischen Forschung erfahren Teilnehmende in praxisnahen Vorträgen unter anderem, wie gelingende Beziehungen zu Mitmenschen das Glück beeinflussen können oder wie sich Motivation, Zufriedenheit und Effizienz im Homeoffice steigern lassen.
Die Online-Veranstaltung wird vom FOM Hochschulzentrum Duisburg in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg, der mit mehr als drei Millionen Versicherten größten Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen, durchgeführt.
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MVG Basiswissen für Neueinsteiger
Die Mitarbeitervertretung ist das Interessenvertretungsorgan der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und nimmt aktiv durch Beteiligungsrechte an die Kolleg*innen betreffende Entscheidungen teil. Fachliches Wissen und Können sind Voraussetzung für eine starke Dienstgemeinschaft und Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeitenden.
Dieses Seminar vermittelt zu unseren vertiefenden Grundseminaren ein Basiswissen insbesondere für Neueinsteiger in die Mitarbeitervertretungsarbeit.
Folgende Inhalte werden in Rundgesprächen, Kurzvorträgen und Einführungen sowie in Kleingruppenarbeiten vermittelt:
  • Das Recht in Kirche und Diakonie - MVG
  • Arbeitsrecht/Aufgaben der MA-Verbände
  • Aufbau des MVG
  • MAV Rechte und Pflichten
  • Eingeschränkte Mitbestimmung / Mitbestimmung / Mitberatung
  • Initiativrecht
  • Zusammenwirken zwischen MAV und Dienststellenleitung
  • Beschwerderecht
  • Organisationsfragen
  • Leitung der MAV
  • Praktische Übungen
Termin:
21.03. -23.03.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
Max. 15 Teilnehmende
Teilnahmekosten: 460,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de
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Monotonie und Arbeitsschwere belasten bei Basisarbeit
(Quelle: BAuA) Laut Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Helferberufen von 4,3 Millionen im Jahr 2014 auf 5,2 Millionen im Jahr 2019. Beschäftigte in Basisarbeit haben häufiger mit Monotonie bei der Arbeit zu kämpfen als Beschäftigte in Facharbeit und hochqualifizierter Arbeit. Mehr als 60 Prozent der Basisarbeitenden berichteten von ständig wiederkehrenden Arbeitsvorgängen. Dies ergab eine Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, die jetzt im Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Berichtsjahr 2020" (SuGA) veröffentlicht wurde.
Als Basisarbeit, Einfacharbeit oder Helfertätigkeit können Tätigkeiten bezeichnet werden, bei denen Beschäftigte ausschließlich vor Ort eingewiesen werden und eine Berufsausbildung nicht erforderlich ist. Neben Monotonie berichteten die Befragten in Basisarbeit verstärkt über Muskel-Skelett-Beschwerden. So gaben rund 45 Prozent der Basisarbeitenden an, drei oder mehr Muskel-Skelett-Beschwerden zu haben. Bei den Personen in hochqualifizierter Arbeit hingegen gab dies nur jede fünfte Person an (19,9 Prozent).
Zudem zeichnet der aktuelle Bericht "Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit" (SuGA), den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jährlich im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) erstellt, ein Bild der deutschen Arbeitswelt. Das Jahr 2020 war geprägt durch die Corona-Pandemie. Dies macht sich deutlich in den Unfallzahlen bemerkbar. Die Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank um 12,3 Prozent auf 822.588, sodass die Unfallquote je 1.000 Vollarbeiter bei 19,4 liegt. Damit ist der bislang niedrigste Stand seit Bestehen der Bundesrepublik erreicht worden. Auch die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle sank um 18 Prozent auf 154.817. Ebenfalls gesunken ist die Zahl der tödlichen Arbeits- und Wegeunfälle. Sie sank um ein Fünftel gegenüber dem Vorjahr auf 508. Auch hier wurde der bisher niedrigste Wert erreicht. Der hohe Rückgang der Unfallzahlen war vor allem im Gastgewerbe und im Wirtschaftsbereich "Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen", Verkehr und Lagerei, Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen zu verzeichnen. Viele Betriebe waren von vorübergehenden Betriebsschließungen und Kurzarbeit betroffen.
Einen deutlichen Anstieg gab es bei den Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit und deren Anerkennung. Sie stiegen jeweils um 30,9 Prozent auf rund 111.000 und um 93,7 Prozent auf 39.551. Grund hierfür war der Anstieg der Infektionskrankheiten, mit 33.595 Anzeigen (2019: 1.898) und 18.959 Anerkennungen (2019: 782). Einen leichten Rückgang gab es bei den "Todesfällen Berufserkrankter mit Tod infolge der Berufskrankheit". Der Anteil der durch asbesthaltige Stäube verursachten knapp 2.400 Todesfälle war jedoch weiterhin mit 64,6 Prozent sehr hoch.
Insgesamt fielen im Berichtsjahr 2020 rund 700 Millionen Arbeitstage aufgrund von Arbeitsunfähigkeit aus. Dies führte zu einem geschätzten Produktionsausfall von 87 Milliarden Euro. Der volkswirtschaftliche Verlust an Bruttowertschöpfung lag bei 144 Milliarden Euro.
Neben weiteren Kurzberichten und statistischen Daten enthält der Bericht einen Überblick über die Aktivitäten der Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger. Im Mittelpunkt der Aktivitäten standen dabei Maßnahmen, um den Infektionsschutz im Betrieb sicherzustellen.
"Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit - Berichtsjahr 2020", Unfallverhütungsbericht Arbeit; 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2021; ISBN: 978-3-88261-742-9, Seiten 228, DOI: 10.21934/baua:bericht2021120. Eine Version im PDF-Format zum Herunterladen gibt es im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8865932.
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MVG Grundseminr I
Inhalt:
MAV- WAS Soll das?
Die Einladung zur MAV-Sitzung
Niederschrift-Protokoll der Sitzung
TBeschlussfähigkeit und Ersatzmitglieder
Auscheiden und Ruhen
Wahl und der Mitarbeiterbegrifff
Ehrenamt - Bevorteilung -Schulung
Wer wird vertreten - Dienststellenleitung
Dienstplangenehmigung
Verweigerung der Zustimmung Dienstplan
Termine:
09.03.2022 – 11.03.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
25.04.2022– 27.04.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
09.05.2022 – 11.05.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
Teilnahmekosten: 610,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Gesund arbeiten im Homeoffice
(Quelle: VBG) Die Coronavirus-Pandemie stellt Beschäftigte und Unternehmensleitungen vor neue Herausforderungen in den täglichen Arbeitsprozessen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer ermöglichen ihren Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice. Doch wie schafft man dort eine gesunde Arbeitsumgebung? Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG), hat dazu ein Video veröffentlicht..
Zum Video geht es hier.

Kommunikation ist das A und O für ein gut funktionierendes Team
(Quelle: DGUV) Damit die Teamarbeit in Kitas reibungslos funktioniert, ist eine gute Feedbackkultur notwendig. Darauf weist Sozialpädagogin Anja Cantzler in der aktuellen Ausgabe des Fachmagazins "KinderKinder" hin. Cantzler unterstützt Kita-Teams regelmäßig mit Weiterbildung und Coaching.
Häufig fällt es Beschäftigten - aus Angst vor Konflikten - schwer, die eigene Unzufriedenheit zu äußern. Cantzler rät dennoch, das persönliche Gespräch mit der Kollegin oder dem Kollegen zu suchen. Hierbei sei es hilfreich, dem Leitfaden der gewaltfreien Kommunikation zu folgen. Das bedeute, sich um Ich-Botschaften zu bemühen, wie beispielsweise "Ich würde mir wünschen, dass…" Im nächsten Schritt gilt es, die eigenen Gefühle zu artikulieren und dabei zu erklären, worin genau das Problem liegt. Zum Schluss kann auf dieser Basis dann ein gemeinsamer Kompromiss gefunden werden.
Die Sozialpädagogin weiß, dass es mitunter zu Situationen kommt, in denen beide Seiten behaupten, Recht zu haben. Aus diesem Grund sei es wichtig, im Team so viel Feedbackkultur wie möglich zu entwickeln. Um eine solche Kultur zu etablieren, bedürfe es kontinuierlicher Arbeit. Eine hilfreiche Einstiegmethode ist laut Cantzler das sogenannte Blitzlicht. Hierbei äußert sich jede Fachkraft kurz zu ihrem aktuellen Befinden. Ziel dieser Übung ist es, mehr Verständnis füreinander zu entwickeln. Dementsprechend sollte die Kita-Leitung auf einen stetigen Austausch im Team achten. Auch regelmäßige Sitzungen bei einem Coach können das Arbeitsklima verbessern.
Mehr zum Thema Teambildung und wertschätzende Kommunikation lesen Sie in der neuen Ausgabe von "KinderKinder" das Magazin für Sicherheit und Gesundheit in Kindertageseinrichtungen. "KinderKinder" erscheint vier Mal im Jahr und wird vertrieben über die regional zuständigen Unfallkassen.
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WEB-Seminar: Warm-up: Was passiert bei der konstituierenden Sitzung „nächste Woche“
Termin:
26.04.2022
2 Stunden Webseminar kostenlos
Beginn: 13.30 Uhr
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Arbeiten auf Leitern - Sicher rauf und wieder runter
(Quelle: EFAS) Leitern sind aus dem kirchlichen Arbeitsalltag nicht wegzudenken. Sie kommen bei Reinigungsarbeiten, beim Stecken der Liedtafeln, beim Schmücken der Kirche und des Weihnachtsbaumes und vielen anderen Tätigkeiten zum Einsatz. Absturzunfälle mit Leitern sind dabei keine Seltenheit. Diese haben oftmals schwerwiegende Folgen. Lassen Sie es nicht soweit kommen!
Prüfen Sie vor jedem Leitereinsatz, ob die Leiter wirklich benötigt wird oder ob die Arbeit auch auf anderem, sicheren Wege erledigt werden kann, z. B. durch den Einsatz von Hubsteigern, mobilen Kleingerüsten oder durch die Verwendung von Arbeitsgeräten mit Teleskopstielen. Sind Arbeiten auf Leitern unumgänglich, beachten Sie folgende Sicherheitsregeln:
  • Der Standplatz auf der Leiter liegt nicht höher als 5 m über der Aufstellfläche.
  • Die Arbeiten dauern nicht länger als 2 Stunden.
  • Mitzuführende Werkzeuge und Materialien wiegen nicht mehr als 10 kg.
  • Von den mitgeführten Stoffen und Geräten gehen keine zusätzlichen Gefahren aus (z. B. Heckenschere, Gefahrstoffe).
  • Die Arbeiten erfordern keinen hohen Kraftaufwand.
  • Die Mitarbeitenden stehen mit beiden Füßen auf einer Stufe oder Plattform.
Nur wenn diese Anforderungen erfüllt werden, sind Arbeiten auf Leitern zulässig.
Weitere Informationen zum sicheren Umgang mit Leitern finden Sie in der Broschüre „Leitern und Tritte – Sicher rauf und wieder runter“ der Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS). Evangelische Einrichtungen können die Broschüre kostenfrei mit dem Online-Bestellformular bei der EFAS anfordern

Aus der Rechtsprechung

Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion
(LAG Köln, Urteil v. 13.12.2021, 2 Sa 488/21)
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln besteht kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Quarantäneanordnung wegen einer Infektion mit dem Coronavirus.
Damit wurde die erstinstanzliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn vom 07.07.2021 bestätigt.
Der Arbeitnehmerin wurde für den Zeitraum vom 30.11.2020 bis zum 12.12.2020 Erholungsurlaub gewährt. Am 27.11.2020 verfügte die zuständige Stadtverwaltung die Absonderung bzw. häusliche Isolierung der Klägerin als Kontaktperson ersten Grades ihres mit dem Corona-Virus infizierten Kindes. Nach ihrer Behauptung lag ab dem 01.12.2020 auch bei ihr ein positives Corona-Testergebnis vor, Symptome waren jedoch nicht feststellbar. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhielt die Klägerin nicht. Die Quarantäneanordnung endete mit dem 07.12.2020. Die Arbeitnehmerin verlangt mit der von ihr erhobenen Klage die Nachgewährung von fünf Urlaubstagen von dem Arbeitgeber.
Die gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts Bonn eingelegte Berufung wies das Landesarbeitsgericht Köln nunmehr zurück.
Die Voraussetzungen von § 9 BUrlG für die Nachgewährung von Urlaubstagen bei einer Arbeitsunfähigkeit liegen danach nicht vor. Diese Regelung bestimmt, dass bei einer Erkrankung während des Urlaubs die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitstage auf den Jahresurlaub nicht angerechnet werden. Die Klägerin hatte ihre Arbeitsunfähigkeit jedoch nicht durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen. Eine behördliche Quarantäneanordnung steht nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts einem ärztlichen Zeugnis über die Arbeitsunfähigkeit nicht gleich. Eine Erkrankung – hier die Infektion mit dem Coranavirus – gehe nicht automatisch mit einer Arbeitsunfähigkeit einher. Ein symptomloser Virusträger bleibe grundsätzlich arbeitsfähig, wenn es ihm nicht wegen der Quarantäneanordnung verboten wäre zu arbeiten. Eine analoge Anwendung von § 9 BUrlG bei einer behördlichen Quarantäneanordnung aufgrund einer Infektion mit dem Coronavirus scheide ebenfalls aus. Es liege weder eine planwidrige Regelungslücke noch ein mit einer Arbeitsunfähigkeit vergleichbarer Sachverhalt vor.
Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts ist nicht rechtskräftig. Das Gericht hat in seinem Urteil die Revision zum Bundesarbeitsgericht zugelassen.

Wichtige Hinweise

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  • durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
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  • durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
  • durch individuelle Rechtsberatung.
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
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Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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