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Newsletter 8/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754 * info@vkm-rwl.de
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- BGW startet Impfinitiative mit Dr. Eckart von Hirschhausen
- Knapp 40 Prozent der Betriebe sind von Corona-bedingten Arbeitsausfällen betroffen
- Aktualisierte DIN-Normen für Verbandskästen
- Überfachliche Kompetenzen sind gefragt – allen voran Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
- Digitalisierung in der Pflege: 8 Erkenntnisse für Unternehmen
- Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten
Allgemeine Informationen
BGW startet Impfinitiative mit Dr. Eckart von Hirschhausen
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(Quelle: BGW) "Impfen schützt. Mich. Dich. Alle." – unter diesem Motto startete die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am 14. Februar eine Impfinitiative. Gemeinsam mit Dr. Eckart von Hirschhausen möchte die BGW angesichts der hohen Zahl beruflich verursachter Corona-Infektionen für die Covid-19-Impfung als wichtige Präventionsmaßnahme werben. Auf www.bgw-online.de/impfen-schuetzt-alle gibt es neben Beratungsangeboten auch eine Gewinnaktion.
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Corona ist gerade für die Gesundheitsberufe eine große Belastung und Herausforderung. Die Zahl der bei der BGW gemeldeten Covid-19-Verdachtsfälle ist seit 2020 förmlich explodiert. Rund 87.000 Fälle wurden von der BGW bis Ende 2021 als Berufskrankheit anerkannt. Um zukünftige beruflich bedingte Infektionen und das Risiko schwerer Erkrankungen zu vermeiden, ist die Impfung gegen Covid-19 die derzeit wirksamste Präventionsmaßnahme.
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Auch Dr. Eckart von Hirschhausen spricht sich für die Impfung aus. In einer Folge des BGW-Podcasts „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“ teilt er unter anderem persönliche Erfahrungen, erklärt die Funktionsweise der Impfstoffe und gibt Tipps, wie man auf Impfskeptiker zugehen kann.
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Betriebe, die die gesetzliche Impfpflicht erfüllen, leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit von Beschäftigten sowie Patientinnen und Patienten und zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung. Für sie gibt es drei attraktive Preise zu gewinnen:
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- Großbetriebe (über 500 Mitarbeitende): Teilnahme von Dr. Eckart von Hirschhausen mit Impulsvortrag an einem Gesundheitstag oder einer ähnlichen Veranstaltung des Gewinnerbetriebs
- Mittlere Betriebe (100 bis 500 Mitarbeitende): fünf Workshops aus dem Programm der Stiftung „Humor Hilft Heilen“ und Produktion eines Imagefilms mit einem Videointro von Dr. Eckart von Hirschhausen
- Kleinere Betriebe (50 bis 99 Mitarbeitende): zwei Workshops aus dem Programm der Stiftung „Humor Hilft Heilen“ und Produktion eines Imagefilms mit einem Videointro von Dr. Eckart von Hirschhausen
Mitmachen können bei der BGW gesetzlich unfallversicherte Krankenhäuser, Rehakliniken sowie Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege, denn hier sind die beruflich verursachten Infektionszahlen besonders hoch. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können sich beteiligen, indem sie sich zusammentun und gemeinsam eine Betriebsgröße von mindestens 50 erreichen. Teilnehmen kann auch, wer die 100-Prozent-Impfquote nicht ganz erreicht, aber nah dran ist. Teilnahmeschluss ist am 11. April 2022 um 16 Uhr.
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Wie man an der Gewinnaktion teilnimmt, erklärt Dr. Eckart von Hirschhausen in einem Video zusammen mit Diana Göttig aus dem BG-Klinikum Bergmannsheil in Bochum. Das Video und die Teilnahmebedingungen finden sich, wie alle anderen Angebote, auf www.bgw-online.de/impfen-schuetzt-alle. Auf der Infoseite gibt es auch ein Plakat mit Informationen zur Initiative in mehreren Sprachen zum Ausdrucken und Aushängen.
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WEB-Seminar: Arbeitsrecht für Mitarbeitende in der ambulanten Pflege
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Arbeitsrecht für Mitarbeitende in der Ambulanten Pflege kann äußerst umfangreich sein. Mit dem Angebot speziell für Mitarbeiterinnen in der Ambulanten Pflege wollen wir versuchen, die wesentlichen Aspekte, die immer wieder bei Rechtsfragen von Mitarbeiterinnen in der Ambulanten Pflege auftauchen anzusprechen
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- Dienstplan und Tourenplanung
- Teilzeit- und Befristung
- Gesundheitsschutz
- Urlaub
- Geteilte Dienste
- Nutzung des eigenen Fahrzeugs
14.03.2022 – 15.03.2022; WEB-Seminar
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Als Web-Seminar: 307,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Knapp 40 Prozent der Betriebe sind von Corona-bedingten Arbeitsausfällen betroffen
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(Quelle: IAB) Infolge von Corona-Infektionen, Quarantänezeiten oder Absenzen von Eltern aufgrund von geschlossenen Kinderbetreuungseinrichtungen waren im Januar 2022 knapp 40 Prozent der Betriebe von Arbeitsausfällen betroffen. Gut 20 Prozent aller Betriebe und damit mehr als die Hälfte der von Arbeitsausfällen betroffenen Betriebe berichten auch davon, dass diese Ausfälle größere Probleme im Betriebsablauf nach sich ziehen. Das zeigt eine zwischen dem 13. und dem 28. Januar durchgeführte repräsentative Betriebsbefragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
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Während für das gesamte erste Jahr der Covid-19-Pandemie im Mai 2021 etwa die Hälfte aller Betriebe von Corona-bedingten Arbeitsausfällen berichtete, sind es allein für den Januar 2022 knapp 40 Prozent. „Der Vergleich zeigt die aktuell sehr angespannte Personalsituation der Betriebe in der Omikron-Welle“, so IAB-Direktor Bernd Fitzenberger.
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Vor allem größere Betriebe sind deutlich häufiger von Arbeitsausfällen betroffen. Während rund 90 Prozent der Betriebe mit mindestens 250 Beschäftigten von Corona-bedingten Belegschaftsausfällen berichten, trifft dies auf 25 Prozent der Betriebe mit einem bis neun Beschäftigen zu. Darüber hinaus mussten Betriebe insbesondere im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen unerwartete Arbeitsausfälle hinnehmen: Der Bereich ist die einzige Branche, in der mit 56 Prozent eine Mehrheit aller Betriebe von unerwarteten, Corona-bedingten Beschäftigtenausfällen betroffen ist.
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Gut 20 Prozent aller Betriebe geben zudem an, dass die Beschäftigtenausfälle infolge der Covid-19-Pandemie zu mittleren oder großen Problemen in ihren Betriebsabläufen führen. Dies trifft wiederum vor allem auf Betriebe im Bildungs-, Gesundheits-, und Sozialwesen zu: Ein Drittel dieser Betriebe berichtet, dass ihre Betriebsabläufe dadurch erheblich gestört werden. „Gerade bei personenbezogenen Dienstleistungen ist der persönliche Kontakt so gut wie nicht zu ersetzen“, erklärt IAB-Vizedirektor Ulrich Walwei. „Unerwartete Arbeitsausfälle können den betrieblichen Ablauf in diesen Bereichen erheblich beeinträchtigen“.
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In der repräsentativen Betriebsbefragung „Betriebe in der Covid-19-Krise“ werden monatlich etwa 2.000 Betriebe zum Umgang mit der Corona-Krise befragt. Zum Download stehen unter https://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/ADuI_BeCovid_W21.xlsx Tabellen zu den Ergebnissen aus der 21. Befragungswelle bereit.
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Tagesseminar: TV-Ärzte-KF
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Für Ärztinnen und Ärzte die an Krankenhäusern im Bereich der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen und der Lippischen Landeskirche, sowie ihrer Diakonischen Werke tätig sind, gilt nicht der BAT-KF, sondern der TV-Ärzte-KF. In diesem Tagesseminar werden die speziellen Regelungen wie z.B. Arbeitsvertrag, Arbeitszeit, des TV-Ärzte-KF erläutert.
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29.03.2022 von 10.00 – 16.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Aktualisierte DIN-Normen für Verbandskästen
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(Quelle: EFAS) Ist Ihr Verbandkasten komplett? Was in einem Verbandkasten enthalten sein muss, beschreiben die DIN 13157 (kleiner Verbandkasten) und die DIN 13169 (großer Verbandkasten). Beide Normen wurden im November 2021 aktualisiert. Darauf macht die Ev. Fachstelle für Arbeitssicherheit (EFAS) aufmerksam.
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Neben den bisherigen Erste-Hilfe-Materialien müssen nun auch Feuchttücher zum Reinigen unverletzter Haut und medizinische Gesichtsmasken (mind. Typ 1) im Verbandkasten enthalten sein. Außerdem wurde die Menge der Pflaster erhöht, da diese in der Regel am meisten verbraucht werden.
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Einen komplett neuen Verbandkasten müssen Sie nicht anschaffen. Es reicht aus, wenn Sie Ihren vorhandenen Verbandkasten mit den zusätzlichen Materialien ergänzen. Eine aktuelle Liste über die Inhalte finden Sie auf der Website der Deutschen Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Überprüfen Sie gleich heute, ob Ihr Verbandkasten alles Notwendige enthält.
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Überfachliche Kompetenzen sind gefragt – allen voran Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit
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(Quelle: IAB) In 64 Prozent der Stellenanzeigen sind überfachliche Kompetenzen als Anforderung an Bewerberinnen und Bewerber gefragt. Am häufigsten fordern Betriebe personale Kompetenzen und sozial-kommunikative Kompetenzen. Dabei wird Zuverlässigkeit in 26 Prozent der Stellenanzeigen genannt und ist damit die am häufigsten nachgefragte überfachliche Einzelkompetenz, gefolgt von Teamfähigkeit, die in 22 Prozent der Stellen als Anforderung genannt wurde. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervor.
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In 44 Prozent beziehungsweise 43 Prozent der ausgeschriebenen Stellen fragen Betriebe personale und sozial-kommunikative Kompetenzen am häufigsten nach. Deutlich seltener fordern Betriebe Aktivitäts- und Handlungskompetenzen wie beispielsweise Entscheidungsfähigkeit und fachlich-methodische Kompetenzen wie beispielsweise Organisationsfähigkeit. In 20 Prozent beziehungsweise 11 Prozent der Stellenanzeigen ist dies der Fall.
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Größere Betriebe fragen überfachliche Kompetenzen häufiger nach als kleinere Betriebe. Während die kleinsten Betriebe mit bis zu neun Beschäftigten im Durchschnitt etwas mehr als eine überfachliche Kompetenz in ihren Stellenanzeigen benennen, sind es bei den großen Betrieben mit mindestens 500 Beschäftigten mehr als zwei. „Wenn Betriebe mit überfachlich kompetenten Belegschaften tatsächlich wandlungsfähiger sind, könnte es auch für viele kleinere Betriebe vorteilhaft sein, neben den fachlichen auch stärker auf die überfachlichen Kompetenzen von Bewerberinnen und Bewerbern zu achten und Stellenausschreibungen entsprechend zu formulieren“, so IAB-Forscher Michael Stops. „Einschlägige private oder öffentliche Beratungsangebote könnten Betriebe bei der Auswahl und Formulierung der relevanten Anforderungen unterstützen“.
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Die Nachfrage nach überfachlichen Kompetenzen steigt zudem mit höheren Qualifikationsanforderungen der beruflichen Tätigkeiten mit Ausnahme der personalen Kompetenzen: diese werden bei allen Anforderungsniveaus ähnlich stark nachgefragt.
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Wenngleich überfachliche Kompetenzen gefragt sind, benennen Betriebe häufiger fachliche Anforderungen. „Bei der Ausschreibung von zu besetzenden Stellen kommt es nach wie vor sowohl auf fachliche als auch auf überfachliche Aspekte an. So werden Arbeitsuchende mit einem fachlich einschlägigen Kompetenzprofil höhere Chancen auf eine Einstellung haben, wenn sie auch über überfachliche Kompetenzen verfügen“, so Stops.
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Tagesseminar: Gefährdungsanzeige – wie kann die Mitarbeitervertretung helfen?
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Die Kolleg*innen schreiben Gefährdungs- oder Überlastungsanzeigen. Die Mitarbeitervertretung bekommt diese in Kopie. Was aber damit machen?
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Kann die Mitarbeitervertretung den Kolleg*innen helfen? Mit dieser und weiteren Fragen zu dem Thema werden wir uns in dem Tagesseminar beschäftigen.
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14.02.2022 von 10.00 – 16.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 160,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Digitalisierung in der Pflege: 8 Erkenntnisse für Unternehmen
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(Quelle: Initiative Neue Qualität der Arbeit) Der Einsatz neuer Technologien bedeutet immer auch Anpassungsbedarfe: Unternehmen müssen die für sie geeigneten Lösungen finden, wie Mitarbeiter*innen mitgenommen werden. Das gilt auch bei der Digitalisierung in der Pflege – eine der großen Zukunftsaufgaben im Gesundheitsbereich. Wie kann die Digitalisierung hier gelingen und die Arbeit erleichtern? Und worauf müssen gerade kleine und mittlere Unternehmen dabei achten? Mit diesen Fragen haben sich in den vergangenen Jahren gleich vier INQA-Lern- und Experimentierräume beschäftigt – mit jeweils ganz eigenem Fokus:
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- PFL-EX erprobte den Einsatz verschiedenster digitaler Technologien in der Altenpflege;
- EXPERTISE 4.0 testete die Nutzung von Exoskeletten in der Pflege;
- Sprint-Doku beschäftigte sich mit der digitalen Pflegedokumentation auf Basis von Spracherkennung und neuronalen Netzen;
- DigiKIK nahm die Kompetenzanforderungen an die Beschäftigten bei der Digitalisierung von Krankenhäusern in den Blick.
In den vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Lern- und Experimentierräumen entwickeln und testen Betriebe, Beschäftigte und Sozialpartner gemeinsam innovative Arbeitsmodelle. Von dem so gesammelten Wissen sollen auch andere Betriebe profitieren. Zum Projektabschluss am 18.11.2021 haben die Projekte die Erkenntnisse ihrer dreijährigen Arbeit daher im Rahmen des „Symposiums Pflege Digital“ vorgestellt. Die folgenden Learnings aus den Projekten zeigen, worauf Unternehmen achten sollten, wenn sie den Einsatz neuer digitaler Lösungen erfolgreich bewältigen wollen:
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- Keine Angst vor neuen Technologien
Ob der Einsatz von Exoskeletten zum rückenschonenden Heben (EXPERTISE 4.0) oder die Umstellung von der Papier- auf die digitale Pflegedokumentation (Sprint-Doku): Beschäftigte sind neuen Technologien gegenüber durchaus aufgeschlossen und berichten von spürbaren Entlastungen im Arbeitsalltag.
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- Zeit für Analyse und Planung nehmen
Erfolgreiche Digitalisierungsprojekte nehmen sich zu Beginn ausreichend Zeit für Analyse und Planung (PFL-EX): In einem systematischen Prozess, also nicht spontan (z. B. nach einem Messebesuch), wird dabei ermittelt, wo es Verbesserungsbedarfe und Einsatzmöglichkeiten im Betrieb gibt. Zudem wird geprüft, welche Anforderungen die neue Technologie erfüllen muss (z. B. ob sie kompatibel mit den vorhandenen Systemen ist).
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- Auf die größte Entlastung fokussieren
Gerade in kleineren Unternehmen mit begrenzten Ressourcen gilt: Der Einsatz neuer Technologien ist vor allem dann erfolgreich, wenn er gezielt und bedarfsgerecht erfolgt – das heißt, nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern genau dort, wo er die größte Entlastung bringt (PFL-EX).
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- Einfache Handhabung ist das A und O
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit: Je einfacher ein System zu handhaben ist, desto höher die Akzeptanz – und damit auch die Nutzung – auf Seiten der Beschäftigten (EXPERTISE 4.0). Auch Fehleranfälligkeit ist ein wichtiger Aspekt: Technik stresst vor allem dann, wenn sie nicht funktioniert (DigiKIK).
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- Probeläufe können helfen
Wenn Unternehmen auf neue technologische Lösungen setzen, müssen sie nicht sofort den gesamten Betrieb umkrempeln. Stattdessen kann es sinnvoll sein, Neues zunächst in einem abgegrenzten Arbeitsbereich zu erproben und anzupassen, z. B. einer Testumgebung, und erst danach im gesamten Betrieb auszurollen (EXPERTISE 4.0).
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- Beschäftigte mitgestalten lassen
Ohne die Mitarbeiter*innen ist die beste Technologie nichts. Die Nutzer*innen müssen daher kontinuierlich in den Digitalisierungsprozess eingebunden werden (Sprint-Doku). Es sind vor allem eine offene Unternehmenskultur und die Möglichkeit zur Mitgestaltung aller von der Technologien betroffenen Akteur*innen (Nutzer*innen, IT-Abteilung, Mitarbeitervertretung), die die Umsetzung erfolgreich machen (DigiKIK).
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- Mitarbeiter*innen schulen und begleiten
Neue Technologien erfordern häufig auch neue Kompetenzen. Deshalb braucht es gezielte Schulungen für die Nutzer*innen sowie die anschließende intensive Begleitung bei der Anwendung der Technologie im Arbeitsalltag (Sprint-Doku).
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- Auch digitale Lösungen haben Grenzen
So vielfältig und praktisch neue Technologien sein können: Es lassen sich nicht alle Tätigkeiten zufriedenstellend unterstützen (EXPERTISE 4.0). Vielleicht ist die Technologie noch nicht ausgereift genug? Oder die Beschäftigten akzeptieren die Lösung in dieser Form in ihrem Arbeitsalltag nicht? Auch das kann eine Erkenntnis sein.
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Zum Abschlussfilm des "Symposium Pflege Digital" geht es hier.
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Aus der Rechtsprechung
Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten
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(LAG Köln, Urteil v. 02.11.2021, 4 Sa 290/21)
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Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete Email und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen vom aufgehoben.
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Die Klägerin ist bei der Arbeitgeberin, einer evangelischen Kirchengemeinde, seit 23 Jahren als Verwaltungsmitarbeiterin beschäftigt. Soweit für ihre Buchhaltungsaufgaben erforderlich hatte sie Zugriff auf den Dienstcomputer des Pastors. In diesem Dienstcomputer nahm die Klägerin eine E-Mail zur Kenntnis, die den Pastor auf ein gegen ihn gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts sexueller Übergriffe auf eine im Kirchenasyl der Gemeinde lebende Frau hinwies. Im E-Mail-Konto fand sie als Anhang einer privaten E-Mail einen Chatverlauf zwischen dem Pastor und der betroffenen Frau, den sie auf einem USB-Stick speicherte und eine Woche später anonym an eine ehrenamtliche Mitarbeiterin der Gemeinde weiterleitete. Die Klägerin gab an, sie habe die im Kirchenasyl lebende Frau schützen und Beweise sichern wollen. Nach Bekanntwerden der Vorkommnisse kündigte die Kirchengemeinde das Arbeitsverhältnis fristlos.
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Erstinstanzlich hatte die Klägerin mit ihrer Kündigungsschutzklage vor dem ArbG Aachen Erfolg. Das Gericht erkannte in ihrem Verhalten zwar einen an sich wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung, hielt diese jedoch aufgrund des langen und bisher unbelastet verlaufenen Arbeitsverhältnisses und mangels Wiederholungsgefahr für unverhältnismäßig.
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Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung der Kirchengemeinde hatte Erfolg. Das Landesarbeitsgericht Köln sah das für die Aufgaben der Klägerin notwendige Vertrauensverhältnis als unwiederbringlich zerstört an. In der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten lag für das Gericht auch wegen der damit einhergehenden Verletzung von Persönlichkeitsrechten ein schwerwiegender Verstoß gegen die arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht. Dieser sei auch nicht durch die von der Klägerin vorgetragenen Beweggründe, die im Kirchenasyl lebende Frau schützen und Beweise sichern zu wollen, gerechtfertigt gewesen. Denn mit ihrer Vorgehensweise habe die Klägerin keines der angegebenen Ziele erreichen können. Angesichts der Schwere der Pflichtverletzung überwiege das Lösungsinteresse der Gemeinde das Beschäftigungsinteresse der Klägerin deutlich. Selbst die erstmalige Hinnahme dieser Pflichtverletzung sei der Gemeinde nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar – ausgeschlossen.
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Das Landesarbeitsgericht hat die Revision nicht zugelassen.
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Wichtige Hinweise
Der vkm-rwl unterstützt und informiert SIE, zum Beispiel
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- durch diesen Newsletter,
- durch die Beratung von Mitarbeitervertretungen.
Der vkm-rwl vertritt IHRE Interessen, zum Beispiel
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- durch die Mitgliedschaft in der Rheinisch-Westfälisch-Lippischen Arbeitsrechtlichen Kommission,
- durch individuelle Rechtsberatung.
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Der Newsletter wird herausgegeben vom:
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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Danke für das Lesen. Bis bald!
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