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Newsletter 9/2022

Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754 * info@vkm-rwl.de

In dieser Ausgabe:
  • Gleichstellung: Frauen haben in Bildung und Job aufgeholt, doch traditionelle Strukturen bremsen – in Corona Krise besonders stark
  • Im NRW-Gesundheits- und Sozialwesen mehr Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt als ein Jahr zuvor.
  • Auswirkungen der Covid-19-Pandemie: Von der Krise betroffene Betriebe haben deutlich weniger Auszubildende übernommen
  • 25 Jahre ekir.de: Viel mehr als eine Website
  • Präventionsbericht 2021: Corona-Pandemie beeinträchtigt Gesundheitsförderung und Prävention
  • Weg anlässlich Wartung eines Jobrades kann unfallversichert sein

Allgemeine Informationen

Veranstaltung der Fachgruppe Diakonie zur Impfpflicht

Die Fachgruppe Diakonie lädt ein
In aller Munde ist gerade die sogenannte „einrichtungsbezogene Impfpflicht“. Damit ist gemeint, dass ab dem 16. März 2022 nur noch immunisierte Menschen in Pflegeeinrichtungen der Kranken- und Seniorenhilfe eingesetzt werden sollen. Das wirft viele Fragen und teils große Ängste auf, die wir in einem 90 minütigen Online-Seminar am 8. März 2022 von 14.00 – 15.30 Uhr bearbeiten wollen:
Kein „Pieks“ – kein Job?
– Was bedeutet die Impfpflicht für Pflegeberufe? –
Gemeinsam mit der Geschäftsstelle des vkm-rwl will die Fachgruppe Diakonie die Mitglieder der Fachgruppe rechtzeitig ein Seminar zum Thema anbieten. Wir werden das Infektionsschutzgesetz und die Informationen zur Umsetzung in NRW genauer beleuchten und die Grundsatzfragen der Impf-Pflicht, die noch nicht endgültig geklärt sind, ansprechen:
  • Welche Einrichtungen sind betroffen?
  • Was muss dem Arbeitgeber gegenüber nachgewiesen werden?
  • In welchem Fall muss der Arbeitgeber dem Gesundheitsamt Meldung erstatten?
  • Was geschieht, wenn kein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt wird?
  • Darf der Arbeitgeber bei fehlenden Nachweisen kündigen?
  • Welche Aufgabe hat das Gesundheitsamt?
  • Wie sind die Auswirkungen, wenn das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot ausspricht?
Kein Thema wird jedoch sein, ob die Impfpflicht „richtig“ oder „falsch“, ob es sinnvoll oder nicht ist. Allerdings wollen wir gewisse rechtliche Angriffspunkte ansprechen, um einen guten Überblick über die Thematik zu verschaffen.
Mitglieder des vkm-rwl und der Berufsverbände nehmen kostenfrei teil. Die Kosten für Nicht-Mitglieder des vkm-rwl betragen 20,00 €. Bei Beitritt innerhalb von 2 Wochen wird der Beitrag erlassen.

Und hier kann man sich anmelden

Gleichstellung: Frauen haben in Bildung und Job aufgeholt, doch traditionelle Strukturen bremsen – in Corona Krise besonders stark
(Quelle: WSI) Bei Bildung, Erwerbstätigkeit, Einkommen und sozialer Absicherung im Alter haben Frauen in Deutschland während der vergangenen Jahre gegenüber Männern aufholen können. In einzelnen Bereichen, wie bei den Schulabschlüssen, stehen sie mittlerweile sogar etwas besser da. Dazu haben auch verbesserte gesellschaftliche Rahmenbedingungen beigetragen, beispielsweise der Ausbau öffentlicher Kinderbetreuung oder Geschlechterquoten. Doch auch wenn die Gleichstellung damit vielfach etwas vorangekommen ist, fällt die durchschnittliche berufliche, wirtschaftliche und soziale Situation von Frauen weiterhin oft schlechter aus als die von Männern. Und einige Entwicklungen während der Corona-Pandemie sind zweischneidig oder in ihren Folgen noch nicht absehbar: So ist etwa der Rückstand von Frauen bei der Erwerbsbeteiligung im Jahr 2020 dadurch noch einmal etwas kleiner geworden, dass mehr Männer als Frauen aus der Erwerbstätigkeit ausschieden. Der Anteil der Paare, die sich die Betreuung ihrer Kinder zu gleichen Teilen aufteilen, schwankt im Verlauf der Pandemie und hat zuletzt sogar abgenommen. Wo es bei der Gleichstellung der Geschlechter Fortschritte gegeben hat und wo nicht, beleuchtet anhand von 28 Indikatoren und aktueller Daten ein neuer Report, den das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) vorlegt.
Die Auswertung zeigt: Bei schulischer und beruflicher Qualifikation sowie bei der Beteiligung an Weiterbildung haben Frauen im Durchschnitt ein höheres Niveau als Männer erreicht. Die Erwerbsbeteiligung von Frauen liegt aktuell (Ende 2020) aber noch um rund 7 Prozentpunkte niedriger – Anfang der 1990er Jahre war die Differenz indes noch fast dreimal so groß. Ein wesentlicher Grund für fortbestehende Unterschiede ist die ungleiche Aufteilung der unbezahlten Sorgearbeit, etwa bei familiärer Kinderbetreuung oder Pflege. Hier könnte es durch die Corona-Krise sogar zu Rückschritten gekommen sein: So übernahmen vor Beginn der Pandemie 62 Prozent der Mütter und 5 Prozent der Väter in Paarbeziehungen mit Kindern den überwiegenden Anteil der Betreuungszeit, ein Drittel der Paare teilte die Kinderbetreuung annähernd ausgeglichen auf. Im Frühjahr 2020, bei insbesondere unter männlichen Beschäftigten weit verbreiteter Kurzarbeit, stieg der Anteil der überwiegend betreuenden Männer zwischenzeitlich auf 13 Prozent an, sank aber schnell wieder. Nach den jüngsten verfügbaren Daten vom Juni 2021 ist die Arbeitsteilung noch ungleicher geworden als vor der Krise: Bei 71 Prozent der Familien übernahmen die Mütter überwiegend die Kinderbetreuung, bei 7 Prozent die Väter. Nur noch 22 Prozent der Paare teilten sich die Sorgearbeit annähernd gleich auf.
„Auch das ist erst einmal eine Momentaufnahme. Aber es besteht die Gefahr, dass die Pandemie Fortschritte in Frage stellt, die langsam über Jahre hinweg gemacht wurden“, sagt Dr. Yvonne Lott, Gleichstellungsforscherin am WSI und Mitautorin des Reports. „Umso wichtiger ist, dass Staat und Gesellschaft die Anreize für eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit verstärken. Dazu gehören unter anderem ein weiterer Ausbau der Kinderbetreuung, mehr Partnermonate bei der Elternzeit und eine Abkehr von der nach wie vor in vielen Unternehmen gepflegten Kultur überlanger Arbeitszeiten. Aber auch ein Ende für Regelungen, die vor allem Frauen am Rande des Arbeitsmarktes halten, insbesondere Minijobs und das überkommene Ehegattensplitting.“ Schnelle Fortschritte bei der Gleichstellung, betont die Wissenschaftlerin, seien auch ein wichtiger Beitrag, um den demografischen Wandel zu bewältigen.
Zum Report geht es hier.
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Tagesseminar: Dienstpläne und Arbeitszeit in Kindertagesstätten
Dienstpläne in einer Kita zu erstellen ist mit vielen Herausforderungen verbunden. Gesetzliche Regelungen - wie Personalschlüssel, Arbeitszeitgesetz, BAT-KF - müssen beachtet werden, die Arbeitszeit gerecht verteilt werden. Immer mehr Flexibilität wird von
Mitarbeitenden bezüglich ihrer Arbeitszeiten verlangt/erwartet, um die Gewährleistung des Betriebes abzudecken. Doch auch hier gilt es Regeln einzuhalten, nicht zuletzt haben gerade die Mitarbeitervertretungen ein Mitbestimmungsrecht.
Termin:
28.04.2022 von 10.00 – 16.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
06.09.2022 von 10.00 – 16.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Teilnahmekosten: 160,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
Unser Seminarkalender 2022 steht zum Download zur Verfügung
Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
Mehr Seminare finden Sie unter www.vkm-rwl.de
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Im NRW-Gesundheits- und Sozialwesen mehr Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt als ein Jahr zuvor.
(Quelle: IT.NRW). Ende Juni 2021 waren im nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Sozialwesen 1,19 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte tätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, waren das gut 38.000 Beschäftigte mehr als ein Jahr zuvor.
Die meisten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiteten Ende Juni 2021 in der Stadt Köln (78 576), gefolgt von Düsseldorf (51 374), Essen (47 382), Dortmund (42 954) und der Städteregion Aachen (40 627). Die niedrigsten Beschäftigtenzahlen wurden für die Kreise Höxter (9 529) und Olpe (9 137) sowie die Städte Mühlheim an der Ruhr (9 128), Bottrop (7 833) und Remscheid (7 456) ermittelt.
Die Veränderung der Beschäftigtenzahlen im nordrhein-westfälischen Gesundheits- und Sozialwesen gegenüber dem 30. Juni 2020 fielen regional unterschiedlich aus: Der Rhein-Kreis Neuss wies mit +15,8 Prozent vor Düsseldorf (+5,9 Prozent) den höchsten Zuwachs bei den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf. Die stärksten Rückgänge der Beschäftigtenzahlen gab es in den Kreisen Kleve (−2,4 Prozent), Mettmann (−0,7 Prozent) und Lippe (−0,6 Prozent).
Die Statistiker weisen darauf hin, dass zum Wirtschaftsabschnitt „Gesundheits- und Sozialwesen” u. a. folgende Bereiche gehören:
Krankenhäuser, Arzt- und Zahnarztpraxen, Pflegeheime, stationäre Einrichtungen zur psychosozialen Betreuung, Suchtbekämpfung u. Ä., Altenheim, Alten- und Behindertenwohnheime, soziale Betreuung älterer Menschen und Behinderter.
Aussagen über die Art der Anstellung (Vollzeit- oder Teilzeit) oder das Anforderungsniveau der Tätigkeit können nicht getroffen werden.
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Tagesseminar: Schwerbehindertenrecht Grundseminar
  • Feststellungsverfahren - Aufgaben Versorgungsamtes —
  • Behinderung/Schwerbehinderung - Bescheid/Widerspruch
  • Schwerbehindertenausweis - Merkzeichen – Gleichstellung
  • Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
  • Beschäftigungsquote - Ausgleichsabgabe – Mehrfachanrechnung
  • Rechtsstellung der Schwerbehindertenvertretung
  • Persönliche Rechte und Pflichten SBV - Freistellung/Kündigungsschutz
  • Rechte und Pflichten Schwerbehindertenvertretung
  • Beschäftigungsförderung Einstellung
Aufgaben der SBV
  • Überwachungsfunktion
  • Maßnahmen initiieren und beantragen
  • Beschäftigungssicherung durch Prävention
  • Integrationsvereinbarungen
  • Das Netzwerk - Wer liefert mir Was?
  • Die 11880 der SBV - Hier werden Sie geholfen
  • Betriebliches Eingliederungsmanagement — Kurze Einführung
  • Gesetzliche Vorschriften - Vorgehensweise und Beteiligte — Einführung
Termin:
19.05.2022 von 10.00 – 16.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
Dortmund, 19.05.2022 160,00 €
Tagesseminar
Teilnahmekosten: 160,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Auswirkungen der Covid-19-Pandemie: Von der Krise betroffene Betriebe haben deutlich weniger Auszubildende übernommen
(Quelle: IAB) Von der Covid-19-Pandemie betroffene Ausbildungsbetriebe haben Jugendliche nach Abschluss ihrer Ausbildung im Jahr 2020 deutlich seltener übernommen. Das ergibt eine am Dienstag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Die Übernahmequote in Betrieben, die von der Pandemie wirtschaftlich negativ betroffen waren, sank nach dem ersten Lockdown 2020 um 9,6 Prozentpunkte im Vergleich zu nicht betroffenen Betrieben.
„Ausgebildete Fachkräfte nicht übernehmen zu können, bedeutet für die Betriebe einen Verlust ihrer Investition in die Ausbildung und eine mögliche Verschärfung des Fachkräftemangels, sobald sich die Wirtschaft nach der Pandemie wieder erholt“, so IAB-Forscherin Sandra Dummert.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie wurden zudem insgesamt weniger Jugendliche ausgebildet: Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Zahl der Auszubildenden zwischen Juni 2019 und Juni 2020 reduziert hat, ist in wirtschaftlich negativ von der Pandemie betroffenen Betrieben im Vergleich zu nicht betroffenen Betrieben um 7,7 Prozentpunkte gestiegen. „Da neue Ausbildungen meist erst ab August beziehungsweise September beginnen, deutet dieser Effekt darauf hin, dass es wegen der Pandemie nach dem ersten Lockdown in einigen Fällen zu Auflösungen von bereits vor der Pandemie bestehenden Ausbildungsverträgen gekommen sein könnte“, erklärt Matthias Umkehrer, Mitautor der Studie.
Darüber hinaus schlossen wirtschaftlich negativ von der Pandemie betroffene Betriebe für das Ausbildungsjahr 2020/2021 deutlich weniger neue Ausbildungsverträge ab als nicht betroffene Betriebe. Die Wahrscheinlichkeit neuer Ausbildungsverträge hat sich gegenüber 2019/2020 in wirtschaftlich negativ betroffenen Betrieben relativ zu nicht betroffenen Betrieben um 6,7 Prozentpunkte verringert.
Mehr als jeder fünfte Ausbildungsbetrieb hatte im Jahr 2020 mit starken oder sehr starken negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie zu kämpfen. Knapp 39 Prozent hatten hingegen nach eigenen Angaben keine negativen wirtschaftlichen Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie und gut 17 Prozent waren lediglich sehr schwach bis schwach negativ betroffen. Insbesondere Ausbildungsbetriebe im Gastgewerbe spürten wirtschaftlich am häufigsten negative Auswirkungen der Covid-19-Pandemie, gefolgt von Betrieben im Bereich Transport und Lagerei. Am seltensten betroffen waren Ausbildungsbetriebe in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Bergbau wie auch Betriebe im Baugewerbe.
Die Studie beruht auf den Daten des IAB-Betriebspanels, einer repräsentativen Befragung, an der jährlich etwa 16.000 Betriebe teilnehmen.
Die IAB-Studie ist abrufbar unter: https://doku.iab.de/kurzber/2022/kb2022-04.pdf.
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Seminare zum MVG.EKD
MVG Grundseminar I
Inhalt:
MAV- WAS Soll das?
Die Einladung zur MAV-Sitzung
Niederschrift-Protokoll der Sitzung
Beschlussfähigkeit und Ersatzmitglieder
Ausscheiden und Ruhen
Ehrenamt - Bevorteilung -Schulung
Wer wird vertreten: Mitarbeiterbegriff - - Dienststellenleitung
Dienstplangenehmigung
Verweigerung der Zustimmung Dienstplan
Termine:
09.05.2022 – 11.05.2022, Hotel Villa Dürkopp, Bad Salzuflen, Obernbergstr. 2
20.06.2022 – 22.06.2022 Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
Teilnahmekosten: 610,00 Euro
Weitere Informationen und Anmeldung:
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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25 Jahre ekir.de: Viel mehr als eine Website
(Quelle: EKiR) Vor einem Vierteljahrhundert ist die Webpräsenz der rheinischen Landeskirche gestartet. Ralf Peter Reimann, Theologe, Informatiker und Internetbeauftragter der Evangelischen Kirche im Rheinland, blickt von den Anfängen der Website ekir.de in die Gegenwart des Webs 2.0 und umreißt, wo die Reise in Zukunft hingehen könnte.
„Seit dem 16. Februar ’97 ist die Evangelische Kirche im Rheinland im Internet präsent. Unter der Internetadresse ‚www.ekir.de‘ kann das Internetangebot unserer Kirche rund um die Uhr und weltweit abgerufen werden: Informationen über unsere Landeskirche, Adressen zentraler Einrichtungen oder Kultur- und Veranstaltungshinweise – alles ist nur einen Mausklick weit entfernt“, so in einem Schreiben des damaligen Presseverbandes an alle Kirchengemeinden und Kirchenkreise mit der Einladung, sich auch unter dem „Dach“ ekir.de zu präsentieren. Das Konzept damals wie heute: ekir.de ist nicht nur Server der Landeskirche oder des Landeskirchenamts, sondern für die gesamte rheinische Kirche da. Das hat sich bis heute nicht geändert.
Die Kirchenkreise in Duisburg und aus dem Saarland folgten bereits im selben Jahr. Groß dargestellt auf der Homepage der damaligen Duisburger Kirchenkreise: die Wiedereintrittsstelle – bereits vor 25 Jahren sollte online der Kontakt zur Kirche niederschwellig werden. Aber nicht nur Information und Kontakt zur Kirche fand in den Anfangstagen des kirchlichen Internets auf ekir.de statt, sondern auch Interaktion und Spiritualität. So gab es eine eigene Rubrik „Webandacht“. Nach den Terroranschlägen auf das World Trade Center 2001 stand dort ein Klagebuch , in dem innerhalb weniger Tage über 1700 Menschen Fürbitten posteten und ihre Klage vor Gott brachten.
Weitere Informationen hier.

Präventionsbericht 2021: Corona-Pandemie beeinträchtigt Gesundheitsförderung und Prävention
(Quelle: GKV) Die Kranken- und Pflegekassen haben im Jahr 2020 alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote für ihre Versicherten auch unter den durch Corona bedingten Einschränkungen vorzuhalten. Dennoch spiegeln sich die Auswirkungen der Pandemie auch in den Ausgaben zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, in Betrieben und für einzelne Versicherte wider: Diese sind auf rund 414 Mio. Euro und damit auf zwei Drittel des Vor-Pandemie-Jahres 2019 gesunken. Das geht aus dem aktuellen Präventionsbericht des GKV-Spitzenverbandes und des Medizinischen Dienstes des GKV-Spitzenverbandes (MDS) hervor.
Die Krankenkassen konnten im letzten Jahr 36.311 Lebenswelten wie Kitas, Schulen und Kommunen mit Präventionsmaßnahmen erreichen, die zum Teil allerdings eingeschränkt oder in veränderter Form stattgefunden haben. Das sind 81 Prozent des Vorjahresniveaus.
Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung konnten 2020 selbst unter den begrenzenden Bedingungen von Homeoffice und räumlichen Beschränkungen 16.742 Betriebe und 1.951.975 Beschäftigte angesprochen werden. Die Anzahl der erreichten Betriebe ist damit im Vergleich zu 2019 um 28 Prozent, die der erreichten Beschäftigten um 14 Prozent zurückgegangen.
Die Nutzung individueller Kursangebote lag im Corona-Jahr 2020 bei insgesamt 1.157.305 Teilnahmen und war damit 36 Prozent geringer als im Vorjahr. Dass sie in dieser Anzahl überhaupt stattfinden konnten, machten die Covid-19-Sonderregelungen etwa zu Streaming-Angeboten möglich, die die Krankenkassen für die Kursnutzung aufgelegt haben.
Trotz Covid-19-Pandemie konnten 2020 auch in 1.866 stationären Pflegeeinrichtungen Präventionsangebote umgesetzt werden und damit in nur acht Prozent weniger als im Vorjahr, der Rückgang bei den vorbereitenden Leistungen der Pflegekassen in stationären Pflegeeinrichtungen lag bei 16 Prozent.



Aus der Rechtsprechung

Weg anlässlich Wartung eines Jobrades kann unfallversichert sein
(LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.10.2021, L 1 U 779/21)
Ein Beschäftigter ist unfallversichert, wenn er ein Fahrrad, das sein Arbeitgeber für ihn im „JobRad-Modell“ geleast hat, außerhalb seiner eigentlichen Arbeitszeit, aber in Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung und mit bestimmten Vorgaben des Arbeitgebers zu einer alljährlichen Inspektion in eine Vertragswerkstatt bringt.
„JobRad-Modelle“ erfreuen sich zunehmender Beliebtheit: Der Arbeitgeber least Fahrräder und überlässt sie im Rahmen einer Barlohnumwandlung seinen Beschäftigten zur privaten Nutzung einschließlich des Arbeitswegs. Dabei überträgt er seine eigenen Verpflichtungen gegenüber dem Leasinggeber, z.B. die Pflicht zur regelmäßigen Wartung, auf die Beschäftigten. Der 1. Senat des Landessozialgerichts hatte nun über den Unfallversicherungsschutz einer Arbeitnehmerin bei der Erfüllung einer speziellen dieser Verpflichtungen zu entscheiden.
Der Arbeitgeber, ein Unternehmen in Schwäbisch Gmünd, hatte mit Zustimmung seines Betriebsrats seinen Mitarbeitern ein solches JobRad-Modell angeboten. Es sollte einen Beitrag zur Verbesserung und Förderung der Gesundheit der „Mitarbeiter*innen“ leisten, die Parkplatzsituation auf dem Betriebsgelände verbessern und einen Beitrag zu dem Programm „Fahrrad-Stadt Schwäbisch Gmünd“ leisten. In seinen Leasingverträgen mit der JobRad GmbH buchte der Arbeitgeber auch eine besondere, alljährliche Wartung auf Kosten der JobRad GmbH. Sodann verpflichtete er in den vorformulierten Überlassungsverträgen die teilnehmenden Mitarbeiter unter anderem ausdrücklich zur Durchführung dieser Jahreswartung. Im November 2017 erinnerte er die Mitarbeiter durch E-Mail an diese Wartung, wobei er die Werkstatt und die Modalitäten zur Bezahlung der Wartung vorgab.
Die Klägerin verunglückte im März 2018 nach Abholung des gewarteten Rades auf dem Weg von der Werkstatt nach Hause, als an einem haltenden Pkw unvorsichtig die Fahrertür geöffnet wurde. Sie erlitt erhebliche Verletzungen am linken Knie. Die beklagte Berufsgenossenschaft lehnte die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ab, weil die Abholung des Rades eine privatnützige Tätigkeit gewesen sei. Das Sozialgericht Ulm schloss sich dieser Ansicht an und wies die Klage Anfang 2021 ab.
Auf die Berufung der Klägerin hin hat der 1. Senat des Landessozialgerichts die Entscheidung des Sozialgerichts aufgehoben und festgestellt, dass der Unfall der Klägerin ein Arbeitsunfall war. Zwar sei grundsätzlich die Nutzung eines Jobrads privatnützig, wenngleich auch der Arbeitgeber generell von solchen Modellen profitiere. Aber zumindest die besondere Jahreswartung stelle hier ausnahmsweise eine betriebsbezogene Verrichtung dar, mindestens eine Verrichtung mit „gemischter Motivationslage“, bei welcher der Betriebsbezug die privaten Interessen des Arbeitnehmers überwiege. Der Arbeitgeber habe hier - mit der jährlichen Wartung - eine zusätzliche Pflicht gegenüber dem Leasinggeber freiwillig übernommen und durch vorformulierte Klauseln auf die teilnehmenden Mitarbeiter übertragen. Auch wenn die Wartung außerhalb der regulären Arbeitszeit stattfand, ergebe sich ein Betriebsbezug aus der E-Mail des Arbeitgebers mit der Aufforderung und konkreten Vorgaben zur Wartung und den vertraglichen Abreden über die Kostentragung. Ausgehend von dieser Einordnung befand sich die Klägerin hier, als der Unfall geschah, auf dem versicherten direkten Heimweg von der Arbeit nach Hause.
Da der Senat mit dieser Entscheidung den „klassischen“ Bereich der Betriebsbezogenheit erweitert hat, hat er die Revision zum Bundessozialgericht in Kassel zugelassen.

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