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Newsletter 42/2022
Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
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Rheinland-Westfalen-Lippe
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Beratgerstraße 36 * 44149 Dortmund * Tel. 0231/579743* Fax:0231/579754
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- Fehlzeiten-Report 2022: Mehr Gesundheit und Motivation durch soziale Unternehmensführung
- Entwicklung der psychischen Gesundheit während der COVID-19-Pandemie
- Höheres Renteneintrittsalter beeinträchtigt offenbar die Gesundheit
- Kabinett beschließt Fachkräftestrategie der Bundesregierung
- Krankenhausversorgung: Erreichbarkeit und gute Personalausstattung
- Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats
Allgemeine Informationen
Fehlzeiten-Report 2022: Mehr Gesundheit und Motivation durch soziale Unternehmensführung
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(Quelle: WIdO) Beschäftigte, die ihrem Unternehmen eine hohe Sozialverantwortung bescheinigen, sind leistungsbereiter, zufriedener und gesünder. Das ist der zentrale Befund einer aktuellen Befragung im Rahmen des Fehlzeiten-Reports 2022, den das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) vorgelegt hat. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, betont: „Moderne Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber engagieren sich gesellschaftlich und übernehmen Verantwortung für die Gesundheit ihrer Beschäftigten, gerade auch in den aktuellen Krisenzeiten. Dagegen sind Unternehmen, die die Gesundheit ihrer Beschäftigten immer noch für deren Privatsache halten, längst old school.“
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Helmut Schröder, Mitherausgeber des Fehlzeiten-Reports und stellvertretender Geschäftsführer des WIdO, erklärt: „Soziale Unternehmensverantwortung geht über die landläufige „Corporate Social Responsibility“, also dem fairen Umgang mit allen Beteiligten, dem gesellschaftlichen Engagement und dem Umweltschutz, hinaus. Verantwortungsvolle Unternehmen sollten die Gesundheit der Beschäftigten nicht aus den Augen verlieren und nachhaltig in gesundheitsorientierte Führung sowie Angebote der Betrieblichen Gesundheitsförderung investieren.“
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Die repräsentative Befragung unter rund 2.500 Erwerbstätigen aus Februar/ März 2022, deren Ergebnisse im Fehlzeiten-Report veröffentlicht sind, zeigt: Je verantwortungsvoller die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihr Unternehmen empfinden, desto positiver bewerten sie ihre eigene Arbeitsmotivation und Gesundheit. Dabei wird der Zusammenhang vor allem in einem Vergleich deutlich: Bei den Beschäftigten, die ihrem Unternehmen eine besonders hohe Unternehmensverantwortung bescheinigen, geht dies bei 96,7 Prozent mit hoher Leistungsbereitschaft, bei 95,6 Prozent mit hoher Verbundenheit mit dem Unternehmen und bei 96,5 Prozent mit hoher Arbeitszufriedenheit einher. Umgekehrt sieht man in der Beschäftigtengruppe, die in ihrem Unternehmen eine niedrige Unternehmensverantwortung wahrnehmen, nur bei 76,4 Prozent eine hohe Leistungsbereitschaft, bei 60,6 Prozent eine hohe Unternehmensverbundenheit und bei 69,6 Prozent eine hohe Arbeitszufriedenheit.
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Zum Abstracts geht es hier.
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Web-Seminar: Gefährdungsanzeige – wie kann die Mitarbeitervertretung helfen?
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Die Kolleg*innen schreiben Gefährdungs- oder Überlastungsanzeigen. Die Mitarbeitervertretung bekommt diese in Kopie. Was aber damit machen?
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Kann die Mitarbeitervertretung den Kolleg*innen helfen? Mit dieser und weiteren Fragen zu dem Thema werden wir uns in dem Tagesseminar beschäftigen.
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06.02.2023 von 09.00 – 13.00 Uhr, Geschäftsstelle vkm-rwl, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund
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Teilnahmekosten: 140,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Entwicklung der psychischen Gesundheit während der COVID-19-Pandemie
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(Quelle: RKI) Das Robert Koch-Institut untersucht im Verlauf der COVID-19-Pandemie die Entwicklung verschiedener Merkmale psychischer Gesundheit bei Erwachsenen in Deutschland. Nun haben RKI- Forschende dazu neue Ergebnisse veröffentlicht.
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Berichtet werden Ergebnisse zu drei Indikatoren: depressive Symptome, Angstsymptome und subjektive psychische Gesundheit. Depressive Symptome (Interessenverlust und Niedergeschlagenheit) gingen in der Zeit der ersten COVID-19-Welle und im Sommer 2020 gegenüber demselben Zeitraum in 2019 zunächst zurück, von Herbst 2020 bis Frühjahr 2021 und von Ende 2021 bis Frühjahr 2022 nahmen sie deutlich zu. Eine auffällige Symptombelastung über dem Schwellenwert lag im Zeitraum März-September 2019 bei 11 % der Bevölkerung vor. In den ersten Pandemiemonaten – zwischen März und September 2020 – sank er auf etwa 9 %. Der Anteil stieg auf 13 % im gleichen Zeitraum 2021 und auf 17 % im Zeitraum März bis Juni 2022. Auf eine Verschlechterung der psychischen Gesundheit weisen auch Ergebnisse zu Angstsymptomen (Ängstlichkeit und unkontrollierbare Sorgen) und subjektiver psychischer Gesundheit hin. Im Zeitraum März-September 2021 gaben 7 % der Bevölkerung eine auffällige Belastung durch Angstsymptome an, im Zeitraum März-Juni 2022 waren es 11 %. Zeitgleich sank der Anteil derjenigen, die ihre allgemeine psychische Gesundheit als "sehr gut" oder "ausgezeichnet" einschätzen, von 44 % auf 40 %. Diese Entwicklungen zeigen den Bedarf nach weiterer Beobachtung, auch um eine mögliche Reversibilität der Trends einschätzen zu können.
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Die Interviews wurden im Rahmen der GEDA-Studie "Gesundheit in Deutschland aktuell" und der COVIMO-Studie durchgeführt. Neben einer Frage zur selbsteingeschätzten psychischen Gesundheit wurden Screening-Fragen eingesetzt, die ggf. auf einen Abklärungsbedarf psychischer Symptome hinweisen können. Es ist nicht möglich, damit die Häufigkeit psychischer Störungen zu bestimmen, da die Messinstrumente keine Diagnosestellung erlauben.
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In der Studie werden diese Ergebnisse in den zeitlichen Kontext der Phasen der COVID-19-Pandemie gesetzt. Im Beobachtungszeitraum (April 2019 bis Juni 2022) ist mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine ein weiterer akuter Stressor auf Bevölkerungsebene hinzugekommen. Außerdem tragen möglicherweise komplexe Effekte weiterer kollektiver Krisen wie der Klimakrise sowie saisonale Schwankungen und langjährige Trends zu den Entwicklungen bei. Ob ein zeitlicher Zusammenhang zwischen diesen Stressoren und der Entwicklung der psychischen Gesundheit auch ursächlich zu verstehen ist, kann anhand der Studie nicht bewertet werden. Ziel der Analysen war es, Veränderungen im Sinne eines Frühwarnsystems über eine visuelle Darstellung zeitlicher Trends möglichst sensitiv zu entdecken. Diese Hinweise auf eine sich verschlechternde psychische Gesundheit konnten auch statistisch nachgewiesen werden.
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Die aktuellen Ergebnisse sind neben dem Preprint auch in einem Faktenblatt auf der RKI-Internetseite zusammengefasst. Zukünftig sollen die Ergebnisse auch in einem Dashboard verfügbar sein.
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- 40 MVG.EKD - Urlaubsplanung
- 40 MVG-EKD außerhalb des Dienples
Kirchengerichtsverfahrten
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Gesamt-MAV - Gemeinsame MAV o.ä.
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Initiativrecht und Verfahren
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Planung der Mitarbeiterversammlung
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SB- und Jugend- und Auszubildendenvertretung
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Zwischen Stühlen der Erwartungen
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Transition und Fortbildung
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20.03.2023 – 22.03.2023 Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
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Teilnahmekosten: 750,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Mehr Seminare finden Sie hier.
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Höheres Renteneintrittsalter beeinträchtigt offenbar die Gesundheit
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(Quelle: DIW) DIW-Rentenexpert*innen haben Abschaffung der sogenannten Altersrente für Frauen im Jahr 1999 untersucht – Höheres Renteneintrittsalter hat vor allem die psychische und teilweise auch die physische Gesundheit betroffener Frauen verschlechtert – Künftige Reformen sollten von präventiven Maßnahmen und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente begleitet werden
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Eine Erhöhung des Renteneintrittsalters ist regelmäßig Gegenstand politischer Diskussionen. Meist stehen dabei die finanzielle Stabilität des Rentensystems und der Fachkräftemangel im Vordergrund. Die gesundheitlichen Folgen bleiben häufig im Dunkeln. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) weist nun anhand einer Rentenreform aus dem Jahr 1999 nach, dass sich der gesundheitliche Zustand verschlechtert, wenn die Betroffenen erst später in den Ruhestand gehen können. Das gilt vor allem mit Blick auf psychische Krankheiten wie Stimmungsstörungen, aber auch mit Blick auf körperliche Erkrankungen, beispielsweise Übergewicht und Arthrose.
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Konkret haben die DIW-Rentenexpert*innen Mara Barschkett, Johannes Geyer und Peter Haan die Abschaffung der sogenannten Altersrente für Frauen untersucht. Bis 2011 konnten Frauen unter bestimmten Voraussetzungen bereits mit 60 Jahren und Abschlägen in Rente gehen. Frauen der Geburtsjahrgänge ab 1952 hatten diese Option nicht mehr; sie konnten sich in der Regel frühestens mit 63 Jahren verrenten lassen. Auf Basis von Daten der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) haben die Studienautor*innen den Geburtsjahrgang 1951 – also den letzten, der von der alten Regelung profitieren konnte – und den Jahrgang 1952 unter die Lupe genommen und deren Gesundheit verglichen.
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Die Berechnungen ergeben, dass stressbedingte Krankheiten bei 60 bis 62 Jahre alten Frauen des Jahrgangs 1952 im Vergleich zum durchschnittlichen Vorkommen im Jahrgang 1951 um 0,8 Prozentpunkte auf rund 23 Prozent gestiegen sind. Die Häufigkeit von Stimmungsstörungen hat im Zuge der Rentenreform sogar um 0,9 Prozentpunkte auf etwa 19,5 Prozent zugenommen. Bei 59-jährigen Frauen waren die Anstiege noch größer, was mit Antizipationseffekten zu erklären ist. In allen Fällen waren die gemessenen Effekte im statistischen Sinne signifikant. „Arbeit ist offenbar insbesondere in höherem Alter mit Stress verbunden und überfordert einen Teil der Beschäftigten“, resümiert Barschkett. Auch im Alter von 63 bis 65 Jahren zeigten sich bei den Rentnerinnen noch negative Gesundheitseffekte, wenngleich weniger stark.
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Bei körperlichen Erkrankungen fällt das Bild weniger eindeutig aus und hängt von der speziellen Diagnose ab. Es lässt sich jedoch feststellen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erhöhung des Renteneintrittsalters nicht verbessert. Für Adipositas (Übergewicht) ergab sich eine deutliche Zunahme von bis zu rund einem Prozentpunkt auf etwa 14,5 Prozent. Grund dafür könnte neben mangelnder Zeit für Sport und gesunde Ernährung auch die festgestellte Zunahme der psychischen Belastungen sein. Auch Arthrose und Rückenbeschwerden traten deutlich häufiger auf, wohingegen die Effekte beispielsweise auf Bluthochdruck und Diabetes nicht statistisch signifikant waren.
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Um die gesundheitlichen Folgen eines höheren Renteneintrittsalters abzumildern, sprechen sich die Studienautor*innen unter anderem für präventive Gesundheits- und Bildungsinvestitionen aus. „Wenn die Arbeit die Gesundheit erst in Mitleidenschaft gezogen hat, ist es meist zu spät – zielgerichtete Gesundheitsvorsorge muss bereits in jungen Berufsjahren ansetzen, um die Beschäftigten dauerhaft zu stärken“, empfiehlt Haan. „Dabei geht es auch darum, Berufswechsel zum Ende des Erwerbslebens zu erleichtern, um der körperlichen Verfassung entsprechende Tätigkeiten ausüben zu können. Weiterbildung ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges Stichwort. Allerdings ist auch die Bereitstellung altersgerechter Arbeitsplätze wichtig“, so Haan. Da es jedoch immer Menschen geben werde, die in höherem Alter nicht mehr arbeiten können, seien darüberhinausgehende Lösungen gefragt, ergänzt Rentenexperte Geyer. „Eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters sollte daher mit Reformen und Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente einhergehen.“
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MVG Basiswissen für Neueinsteiger
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Die Mitarbeitervertretung ist das Interessenvertretungsorgan der Mitarbeitenden in den Einrichtungen und nimmt aktiv durch Beteiligungsrechte an die Kolleg*innen betreffende Entscheidungen teil. Fachliches Wissen und Können sind Voraussetzung für eine starke Dienstgemeinschaft und Wahrnehmung der Interessen der Mitarbeitenden.
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Dieses Seminar vermittelt zu unseren vertiefenden Grundseminaren ein Basiswissen insbesondere für Neueinsteiger in die Mitarbeitervertretungsarbeit.
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Folgende Inhalte werden in Rundgesprächen, Kurzvorträgen und Einführungen sowie in Kleingruppenarbeiten vermittelt:
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- Das Recht in Kirche und Diakonie - MVG
- Arbeitsrecht/Aufgaben der MA-Verbände
- Aufbau des MVG
- MAV Rechte und Pflichten
- Eingeschränkte Mitbestimmung / Mitbestimmung / Mitberatung
- Initiativrecht
- Zusammenwirken zwischen MAV und Dienststellenleitung
- Beschwerderecht
- Organisationsfragen
- Leitung der MAV
- Praktische Übungen
22.05.2023 – 24.05.2023 Hotel zur Post, Waldbreitbach, Neuwieder Str. 44
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Teilnahmekosten: 750,00 Euro
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Weitere Informationen und Anmeldung:
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Verband kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe, Beratgerstraße 36, 44149 Dortmund, Tel.: 0231/579743, Fax: 0231/579754, E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Selbstverständlich kann das Seminarprogramm auch über die Geschäftsstelle des vkm-rwl angefordert werden
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Kabinett beschließt Fachkräftestrategie der Bundesregierung
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Die Bundesregierung hat ihre neue Fachkräftestrategie im Kabinett beschlossen. Mit dem Maßnahmenpaket der Fachkräftestrategie unterstützt die Bundesregierung die Anstrengungen der Unternehmen und Betriebe, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
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Damit das gelingt, müssen alle Akteure des Arbeitsmarktes - Unternehmen und Betriebe, Beschäftigte, Länder und Kommunen, Sozialpartner, Kammern, die Bundesagentur für Arbeit, Bildungs- und Weiterbildungsträger sowie die Bundesregierung - ihren Beitrag leisten.
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Krankenhausversorgung: Erreichbarkeit und gute Personalausstattung
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(Quelle: DKG) Die Politik ist gefordert, die Reform der Versorgungslandschaft in Deutschland aktiv und verantwortungsvoll anzugehen und nicht länger auf einen kalten Strukturwandel zu setzen. Das ist die klare Botschaft einer Bürgerbefragung, die die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey durchgeführt hat.
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„Grundsätzlich sehen wir, dass das Vertrauen in die deutschen Krankenhäuser extrem hoch ist. 86 Prozent der Befragten ist wichtig, bei einer Erkrankung im Urlaub zurück in ein Krankenhaus in Deutschland zu kommen. Gleichzeitig zeigt sich aber auch, dass es bei der Zufriedenheit mit der Krankenhausversorgung deutliche Entwicklungspotentiale gibt. Besonders auffällig sind die regionalen Unterschiede, je niedriger die Bevölkerungsdichte und damit auch die Anzahl der Krankenhäuser in einer Region, desto geringer ist die Zufriedenheitsquote der befragten Bürgerinnen und Bürger. Diese Zahlen müssen der Politik zu denken geben, will sie den Grundsatz der gleichwertigen Lebensverhältnisse in Stadt und Land weiter aufrechterhalten. Sie müssen auch Maßstab für eine Krankenhausreform sein. Gerade diese Unterschiedlichkeit innerhalb der Bundesländer zeigt, wie wesentlich die regionalen Besonderheiten in solchen Reformprozessen zu berücksichtigen sind. Ein kalter Strukturwandel, der Krankenhäuser plötzlich und ohne bedarfsgerechte Sicherstellung der regionalen Gesundheitsversorgung wegbrechen lässt, ist offensichtlich Sprengstoff für den sozialen Frieden. Dass aktuell die Krankenhaus-Expertenkommission ohne die Beteiligung der Bundesländer eine Blaupause für ganz Deutschland entwickelt, ist deshalb der falsche Weg“, so der DKG Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß.
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Den größten Handlungsbedarf sehen die Bürgerinnen und Bürger bei der Personalausstattung. 41 Prozent der Befragten geben an, dass zu wenig Zeit des Personals für die Patienten das größte Problem im Gesundheitswesen ist. Zu lange Wartezeiten bei Arztterminen nennt jeder vierte Befragte, hingegen sagen nur 15 Prozent es seien zu hohe Krankenversicherungsbeiträge „Die Menschen sehen sehr deutlich, dass eine hochwertige Versorgung immer von der Personalfrage abhängt, in allen Sektoren. Deshalb ist es entscheidend, dass gesetzliche Maßnahmen das Personal von unnötigen bürokratischen Aufgaben entlasten sowie den Personalaufbau unterstützen und nicht konterkarieren. Das geplante Gesetz zur Stärkung der Pflege im Krankenhaus wird dieses Ziel in der bisher geplanten Form nicht erreichen. Und die von Gesundheitsminister Lauterbach angekündigte Streichung von 20.000 Vollkräften aus dem Pflegebudget der Krankenhäuser torpediert dieses Ziel geradezu. Wir brauchen im Gesetz die klare Botschaft, dass gute Pflege im Krankenhaus nicht von der Kassenlage abhängig gemacht wird“, so Gaß.
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Wie aktuell das Thema ist, zeigt auch, dass jeder dritte Befragte bereit wäre mehr monatliche Beiträge an die Krankenversicherung zu bezahlen, wenn sich dadurch die Personalausstattung in deutschen Krankenhäusern verbessern würde.
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Gleichzeitig erwarten die Bürgerinnen und Bürger aber auch, dass ohne Kostensteigerungen mehr Personal beim Patienten ankommt. Entscheidend ist deshalb, das vorhandene Personal nicht weiter durch überflüssige Bürokratie zu belasten und somit die Zeit für die Patienten noch mehr zu vermindern. Es braucht hier also schnell eine deutliche Entbürokratisierung.
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Die Erreichbarkeit des Krankenhauses ist für die meisten Befragten eine zentrale Größe. Über 50 Prozent erwarten, ein Krankenhaus innerhalb von 20 Minuten erreichen zu können. Für weitere 30 Prozent wäre eine Fahrzeit von maximal 30 Minuten noch akzeptabel. Nur 15 Prozent der Befragten würden mehr als 30 Minuten bis zum nächsten Krankenhaus als angemessene Entfernung tolerieren. Diese Zahlen müssen Ansporn sein, bei der bevorstehenden Krankenhausreform eine ausgewogene Balance zwischen wohnortnaher Grundversorgung und Zentralisierung zu finden. Gerade die Unzufriedenheit in strukturschwachen Gebieten mit wenig Bevölkerung kann sonst zum sozialen Brennstoff werden.
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Ein klares Nein sagen die Bürgerinnen und Bürger auf die Frage, ob sie deutlich weniger Krankenhäuser und gegebenenfalls längere Anfahrtswege akzeptieren würden, wenn dadurch ihre monatlichen Krankenkassenbeiträge für die GKV stabil gehalten werden könnten. Nur jeder fünfte Befragte würde ein solches Vorgehen der Politik unterstützen.
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Auch hinsichtlich der ambulanten Notfallversorgung gibt die Bürgerbefragung interessante Hinweise. In Notfällen verhalten sich die Bürgerinnen und Bürger sehr unterschiedlich, aber letztlich ist das Krankenhaus die Anlaufstelle. Über 30 Prozent rufen beim Notfall, der nicht als lebensbedrohlich aber akut empfunden wird, den Notruf 112 und 13 Prozent gehen direkt in die Krankenhausambulanz. Insgesamt lassen diese Zahlen durchaus darauf schließen, dass es Lücken in der ambulanten Notfallversorgung jenseits des Krankenhauses gibt. Nicht umsonst wünschen sich deshalb weit mehr als die Hälfte nämlich 55 Prozent, dass Krankenhäuser die zentrale Anlaufstelle für ambulante Notfälle sein sollen. Es ist ein Auftrag an niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser mit guten Strukturen, die Versorgung gemeinsam sicherzustellen.
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Dass der Fachkräftemangel und die Belastungen, die sich im Krankenhaus auswirken auch im niedergelassenen Bereich ihre Spuren hinterlassen, zeigt auch, dass immer mehr Bürger Defizite in der vertragsärztlichen Versorgung spüren. 78 Prozent haben schon lange auf einen Termin gerade beim Facharzt warten müssen. Fast genauso viele Befragte, nämlich 76 Prozent wünschen sich, dass Krankenhäuser mehr ambulante fachärztliche Angebote unterbreiten dürfen. Das von der Regierungskommission vorgelegte Papier zu mehr Ambulantisierung ist ein richtiger Schritt.
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Wenn man Bürger fragt, wie viel Prozent der Gesamtausgaben der Krankenkassen auf die Behandlung im Krankenhaus entfallen, dann zeigt sich, dass der seit Jahren in der öffentlichen Diskussion gepflegte Mythos, Krankenhäuser seien Kostentreiber, verfangen hat. Die meisten glauben, dass die Krankenkassen 40 Prozent und mehr ihrer Gesamtausgaben an die Krankenhäuser überweisen. Jeder fünfte Befragte glaubt sogar, dass die Krankenkassen mehr als die Hälfte ihrer Gesamtausgaben an die Krankenhäuser überweisen. Dass das Gegenteil der Fall ist, zeigen die realen Zahlen. Der Anteil der Ausgaben für Krankenhausleistung seit 2012 ist immer weiter auf nunmehr 32 Prozent gesunken. Hätten sich alle Leistungsbereiche so entwickelt wie der stationäre Bereich, hätte die GKV heute 22 Milliarden Euro weniger an Ausgaben.
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Aus der Rechtsprechung
Einführung elektronischer Zeiterfassung - Initiativrecht des Betriebsrats
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(BAG, Beschluss vom 13. September 2022 – 1 ABR 22/21)
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Der Arbeitgeber ist nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Aufgrund dieser gesetzlichen Pflicht kann der Betriebsrat die Einführung eines Systems der (elektronischen) Arbeitszeiterfassung im Betrieb nicht mithilfe der Einigungsstelle erzwingen. Ein entsprechendes Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG (vgl. § 40 MVG.EKD) besteht nur, wenn und soweit die betriebliche Angelegenheit nicht schon gesetzlich geregelt ist.
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Der antragstellende Betriebsrat und die Arbeitgeberinnen, die eine vollstationäre Wohneinrichtung als gemeinsamen Betrieb unterhalten, schlossen im Jahr 2018 eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit. Zeitgleich verhandelten sie über eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeiterfassung. Eine Einigung hierüber kam nicht zustande. Auf Antrag des Betriebsrats setzte das Arbeitsgericht eine Einigungsstelle zum Thema „Abschluss einer Betriebsvereinbarung zur Einführung und Anwendung einer elektronischen Zeiterfassung“ ein. Nachdem die Arbeitgeberinnen deren Zuständigkeit gerügt hatten, leitete der Betriebsrat dieses Beschlussverfahren ein. Er hat die Feststellung begehrt, dass ihm ein Initiativrecht zur Einführung eines elektronischen Zeiterfassungssystems zusteht.
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Das Landesarbeitsgericht hat dem Antrag des Betriebsrats stattgegeben. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen hatte vor dem Ersten Senat des Bundesarbeitsgerichts Erfolg. Der Betriebsrat hat nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG in sozialen Angelegenheiten nur mitzubestimmen, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht. Bei unionsrechtskonformer Auslegung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Arbeitszeiten der Arbeitnehmer zu erfassen. Dies schließt ein – ggfs. mithilfe der Einigungsstelle durchsetzbares – Initiativrecht des Betriebsrats zur Einführung eines Systems der Arbeitszeiterfassung aus.
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Wichtige Hinweise
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Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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